Die hier dargestellten Ereignisse wurden von mir jahrelang recherchiert. Dennoch handelt es sich nachfolgend um meine persönliche Wahrnehmung und Meinung. Diese Website gibt als Ergänzung zur Front Page/Homepage auf Wunsch des HMWK (Minister Timon Gremmels vom 24.03.2026) Sachverhalt meines Berichtes zum “Machtmissbrauch, Mobbing und Missmanagement im Fachbereich Architektur und Bauingenieurwesen an der Hochschule X in Hessen (Kurzfassung)” detaillierter wieder, um meine Dienstaufsichtsbeschwerde “dahingehend anzupassen und konkret — unter Nennung der jeweiligen Namen – darzulegen, aufgrund welcher Tatsachen … von einem persönlichen Fehlverhalten der Präsidentin bzw. des (ehemaligen) Präsidenten” ausgegangen wird

Die Aufklärung von Missständen an einer öffentlichen, steuergeldfinanzierten Hochschule ist grundsätzlich ein legitimer Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung. Bei der Aufklärung dieser Missstände beabsichtigt Dr. Görres aber nicht, den Ruf oder das Ansehen der Hochschule X bzw. irgendeiner Person zu schädigen. Stattdessen werden die Vorfälle faktenbasiert geschildert. Die Intention des Verfassers besteht darin, aus seiner Sicht wesentliche Mängel in der Hochschullehre, -organisation und -führung aufzuzeigen. Diese kritischen Zustände hat er in den Jahren 2017 bis 2021 als Professor an der Hochschule X in Hessen persönlich erfahren.

Rechtsverstöße und Straftatbestände, die bei Fehlverhalten von Professoren und Beamten in Betracht zu ziehen sind (in Ausarbeitung):

  • Diskriminierung → Verstoß gegen das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz.
  • Diskreditierung: Bezeichnet das gezielte Untergraben des Ansehens oder Vertrauens in Personen, oft durch Rufmord oder Verleumdung.
  • Diffamierung: Bezeichnet die gezielte Herabwürdigung, Rufschädigung oder Verleumdung einer Person, um deren Ansehen zu zerstören. Sie umfasst falsche Tatsachenbehauptungen oder verzerrte Darstellungen, oft genutzt in Politik oder Mobbing-Kontexten.
  • Rufmord: Ist die absichtliche Schädigung des Ansehens einer Person durch Verbreitung unwahrer Tatsachen oder ehrverletzender Gerüchte.
  • Verleumdung: Ist das wissentliche Verbreiten unwahrer, ehrverletzender Tatsachen über eine andere Person, um diese verächtlich zu machen oder deren Kredit zu gefährden.
  • Üble Nachrede: Ist ein Ehrdelikt, bei dem Tatsachen über eine Person gegenüber Dritten behauptet oder verbreitet werden, die nicht erweislich wahr sind.
  • Schutzbehauptung: Ist eine falsche Aussage, die ein Beschuldigter oder eine Partei tätigt, um eigene Schuld zu verbergen, einer Strafe zu entgehen.

Bearbeitungsstand der Website: in Bearbeitung / Juni 2026 (nicht lektorierte Version). KI- und SEO-Optimierung sind bewusst noch nicht vorgenommen worden.

“50 (+ 1) Shades of Machtmissbrauch, Mobbing und Missmanagement an der HS RM”
→ Mobbing und Machtmissbrauch im Hochschulwesen in einem unfassbaren Ausmaß
→ Stand 24.06.2026: 51 Einzelfälle an HMWK übermittelt 

Ich habe am 16.01.2026 meine Erfahrungen zu Missständen an der Hochschule RheinMain dem Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur (HMWK) und den Parlamentariern des Hessischen Landtages angetragen. Ich bat um Aufklärung und Ergreifung von Maßnahmen, um Machtmissbrauch, Mobbing und Missmanagement im Hochschulwesen zu unterbinden. Mein berechtigtes Anliegen habe ich detailliert und mit großer Sorgfalt in einem Erfahrungsbericht vorgetragen.

Das HMWK hat mich mit Schreiben vom 24.03.2026 aufgefordert, meine “Beschwerde dahingehend anzupassen und konkret — unter Nennung der jeweiligen Namen – darzulegen, aufgrund welcher Tatsachen … von einem persönlichen Fehlverhalten der Präsidentin bzw. des (ehemaligen) Präsidenten” ausgegangen wird (Nachweis). Es sei angemerkt, dass die Unterscheidung zwischen einem fachlichen/rechtlichen und persönlichen Fehlverhalten nicht möglich ist, denn hinter einem fachlichen/rechtlichen Fehlverhalten (z. B. eine BFK-Kommission mit voreingenommenen, befangenen Mitgliedern zu besetzen) kann sich ein persönliches Motiv verbergen (z. B. das persönliche Interesse einzelner, Dr. Görres des Fachbereiches AB zu verweisen) und damit kann ein fachliches/rechtliches Fehlverhalten auch ein persönliches Fehlverhalten sein, weshalb Aufklärung nur durch Betrachtung des Gesamtfalles erfolgen kann. Mobbing ist stets persönlich ausgerichtet und basiert auf einem persönlichen Fehlverhalten (→ fehlender sozialer Kompetenz) und lässt sich durch fachliches/rechtliches Fehlverhalten verschleiern.

Dem Wunsch des HMWK komme ich mit Einzelfallbeschreibungen (auf dieser Website) nach. Es beinhaltet die Namensnennung aller beteiligten Personen, da diese – aus meiner Sicht – gemeinschaftlich gegen mich agiert haben und eine Trennung nach Präsident und Präsidentin nicht möglich und sinnvoll ist, denn es würde die einzelnen Sachverhalte nicht richtig darstellen. Da der Präsident (Prof. Re.) und die Präsidentin (Prof. Wa.) über Mobbing im Fachbereich AB von mir nachweislich informiert waren, sind sie für jedes Fehlverhalten der Führungskräfte des Fachbereiches AB mitverantwortlich, weil sie Mobbing toleriert haben und es unterließen, Mobbing zu unterbinden bzw. weil sie sich auch aktiv daran beteiligt haben. Es wird jede Unwahrheit und jedes Fehlverhalten dargelegt und aufgezeigt, dass ich a) den Konflikt nicht begonnen habe, b) diesen nicht habe eskalieren lassen und c) nicht Täter, sondern das Opfer bin.

Das schiere Ausmaß an Fehlverhalten von Professoren/Beamten an der Hochschule RheinMain ist erschütternd und genau dieses Ausmaß zeigt einen besonders schwerwiegenden Fall von Machtmissbrauch und Mobbing durch Vorgesetzte auf – vermutlich sucht dieser Fall seinesgleichen im deutschen Hochschulwesen. Gleichzeitig wird ersichtlich, welches Missmanagement im Fachbereich AB vorliegt und das dieses Missmanagement gebilligt wurde, um in Ungnade gefallene Lehrkräfte aus der Hochschule zu mobben.

Dem Wunsch des HMWK folgend, sei angemerkt:

  • Bei der Hochschule X handelt es sich um:
    Hochschule RheinMain (auch bekannt als: HS RM / HSRM / Hochschule Wiesbaden / Hochschule Rüsselsheim)
    Betrifft: Fachbereich Architektur und Bauingenieurwesen  
  • Beim Präsidenten der Hochschule RheinMain handelt es sich um (Nachweis):
    Prof. Reymann (von 2009 bis Ende 2020)
    Prof. Waller (von 2021 bis vorauss. Ende 2026; abgewählt am 19.05.2026)
  • Beim Dekan des Fachbereiches Architektur und Bauingenieurwesen an der Hochschule RheinMain handelt es sich um:
    Prof. Eg. (201x – 2018)
    Prof. Ro. (2018 – 2021)
    Prof. Ka. (seit 2021)
  • Bei den professoralen Mitgliedern der 2. Bewährungsfeststellungskommission (BFK) handelt es sich um:
    Prof. Schü. (Vorsitzender; ehemals auch Studiendekan; Teilnehmer im 1. Personalgespräch)
    Prof. Ri. (Studiengangleiter Bachelor)
    Prof. Fa.
  • Des weiteren sind beteiligt:
    Prof. Pl. (Teilnehmer 1. & 2. Personalgespräch zur Feststellung der Bewährung; Studiengangleiter)
    Prof. Rom. (Studiendekan 2018 – 2021)
    Hr. Boe. (Justiziar)

Die Aufarbeitung jedes Fehlverhaltens / jeder unwahren Aussage ab Januar 2018 (es dürften weit über 100 sein) erfolgt nach folgendem Schema:

  1. Evtl. (persönliche) Anmerkungen im Kontext dieser Aussage.
  2. Evtl. persönliche Bewertung/Einordnung der Aussage.

Diese Informationen sollen allen an der Aufklärung beteiligten Personen ermöglichen, den vorliegenden Fall von schwerwiegendem Machtmissbrauch, Mobbing und Missmanagement an der Hochschule RheinMain in Gänze zu bewerten. Es sei darauf verwiesen, dass Professoren der Hochschule RheinMain nach hochschuleigenen Regularien in einem besonderen Maße strikte Ehrlichkeit im Hinblick auf ihre Aussagen zu wahren haben und redliches Verhalten die Grundlage der Legitimität eines Urteilsbildungsprozesses zu sein hat (Nachweis; Nachweis | AM 485/818). Ein schwerwiegendes Fehlverhalten liegt vor, wenn Daten erfunden oder verfälscht werden (Nachweis | AM 485/818). Fehlverhalten liegt auch vor, wenn man sich am Fehlverhalten anderer beteiligt oder Mitwisser des Fehlverhaltens anderer ist oder seine Aufsichtspflichten vernachlässigt (Nachweis | AM 485/818). Dieses Vorgehen dient auch dazu, die Unwahrheiten zu widerlegen, die die Hochschule RheinMain gegen mich seit Januar 2018 aufgeführt hat.

Detailierung des Fehlverhaltens von Führungskräften der Hochschule RheinMain

Aus Personalgesprächen, Schriftverkehr, Verstoß gegen Richtlinien u. a.:

Fall 00 (Konfliktursprung): Fehlender Anforderungskatalog zur Professur | Verstoß gegen Richtlinien

  • Status: Eingang vom HMWK bestätigt. Fall wird als Konkretisierung der Dienstaufsichtsbeschwerde vom 16.01.2026 mit Aktenzeichen geführt (Nachweis DAB Nr. 01).

Fall 01 (Konfliktursprung): schwerwiegende Unterstellung | Verletzung Dienstpflichten 

  • Aussage: Dr. Görres müsse sich über Spannungen und Konflikte bzw. dass die Dinge so eskalieren nicht wundern, wenn er sich am 27.12.2017 auf ‘kununu’ [Anm.: Arbeitgeber-Bewertungsplattform] so schlecht über die Hochschule RheinMain äußert. (Gesprächsinhalt sinngemäß wiedergegeben)
  • Von wem: Prof. Re. (Präsident a. D.)
  • Zu wem: Dr. Görres (neuberufener Professor im 1. Lehrjahr)
  • Zeitpunkt/Kontext: 19.01.2018 / (pro-forma) Bleibeverhandlung und Personalgespräch
  • Belege: Nachweis: kununu-Bewertung Hochschule RheinMain | 27.12.2017; siehe Erfahrungsbericht Kap. 2.2.7/2.2.8
  • Erläutung: Prof. Re. unterstellt Dr. Görres am 27.12.2017 auf kununu eine schlechte Bewertung der Hochschule RheinMain “abgegeben” zu haben und so für eine Konflikteskalation verantwortlich zu sein. Prof. Re. lastet Dr. Görres damit ohne Grund und ohne Beweis ein schwerwiegendes Fehlverhalten an. Die Unterstellung ist falsch, da Dr. Görres die kununu-Bewertung nicht verfasst hat (Nachweis: kununu-Support-Team an Dr. Görres: Jan. 2020) und an keiner Eskalation beteiligt war. Der Sachverhalt wurde zu Beginn des Personalgespräches mehrere Minuten lang “erörtert“. Da Dr. Görres die kununu-Bewertung im Internet nicht finden konnte, hat er Prof. Re. am 22.01.2018 noch einmal darauf hingewiesen, nicht der Verfasser der Bewertung vom 27.12.2017 zu sein. Im Protokoll vom 01.02.2018 hat Prof. Re. diesen Sachverhalt nicht protokolliert. Im Schriftverkehr des Jahres 2018 wurde allerdings zwei Mal auf die Unterstellung von Prof. Re. Bezug genommen. Dr. Görres bestand zur Deeskalation des Konfliktes darauf, dass Prof. Re. Unterstellungen dieser Art unterlässt, weil sie den Ruf von Dr. Görres beschädigten. Mit Schreiben vom 24.05.2018 wies er Prof. Re. explizit darauf hin (Nachweis: E-Mail Görres an Präsidenten | 24.05.2018). Dieses Schreiben wurde von Prof. Re. nicht erwidert. Am 03.07.2018 ließ der von Dr. Görres eingeschaltete Rechtsanwalt Prof. Re. abermals wissen, dass ungerechtfertigte Vorwürfe, wie z. B. jener, dass Dr. Görres der Verfasser der AG-Bewertung vom 27.12.2017 sei, weiterhin im Raum standen und die Integrität von Dr. Görres beschädigten, ihn erheblich belasteten und deshalb zurückzunehmen sind (Nachweis: Schreiben RA an Präsidenten| 03.07.2018). Prof. Re. antwortete darauf am 10.08.2028, dass der Sachverhalt im Personalgespräch am 19.01.2018 “erörtert” wurde und Dr. Görres dabei dargelegt hat, dass er die Negativbewertungen nicht “abgegeben” hat (Nachweis Schreiben Präsident an RA | 10.08.2018). Mit diesem Schreiben bestätigt Prof. Re., dass er Dr. Görres am 19.01.2018 unterstellt hat, der Verfasser der kununu-Bewertung vom 27.12.2017 gewesen zu sein.
  • persönliche Bewertung:
    Mutmaßung | Spekulation (→ unsachlich; fehlende Objektivität) trifft zu
    verfälschende Aussage (→ ohne Kontext; unvollständige Darstellung Sachverhalt; verfälschte Inhalte)
    Unwahrheit | Falschaussage (→ strikte Ehrlichkeit wird nicht gewahrt)
    Ergebnis/Aussage nicht dokumentiert und/oder Ergebnis/Aussage (von Beteiligten) nicht konsequent hinterfragt trifft zu
    Diskriminierung (→ Benachteiligung; Verstoß gegen das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz)
    Diskreditierung (→ gezielte Untergraben des Ansehens bzw. Vertrauens in Personen) trifft zu (schwerwiegend)
    Diffamierung (→ gezielte Herabwürdigung, Rufschädigung einer Person, um Ansehen zu zerstören) trifft zu (schwerwiegend)
    Aussage mit hohem Belastungseifer (→ Hinweis auf Befangenheit und fehlende Objektivität) trifft zu
    Verstoß gegen interne Regularien (→ z. B. AM 296, AM 485, Leitbild der HS RM u. a.) vermutlich Verstoß gegen Fürsorgepflichten
    Mobbing/Machtmissbrauch (→ systematische, wiederholte Schikanierung, Demütigung … durch Führungskräfte)
    Sonstiges: sehr schwerwiegende Unterstellung von Prof. Re. (Präsident) – ohne jeden Beweis; eklatanter Verstoß gegen die Dienstpflichten des Präsidenten. Ein Fehlverhalten von Dr. Görres lag nicht vor.

    Diese Auflistung ist subjektiver Art und keine vollständige und abschließende Auflistung. Juristen mögen diese Fallbeschreibung evtl. anders interpretieren.

  • Anmerkung 1: Da Prof. Re. im Vorfeld des Gespräches am 19.01.2019 zudem Rücksprache mit Prof. Eg. (Dekan) gehalten hatte, darf vermutet werden, dass Prof. Eg. u. a. die Unterstellung, Dr. Görres sei Verfasser der kununu-Bewertung, bekannt war und das Personalgespräch am 16.01.2018 zur Feststellung der Bewährung von Prof. Eg., Prof. Schü. und Prof. Pl. bewusst abwertend und mit Belastungseifer geführt wurde und am 17.01.2018 gezielt eine Nachstellung durch das Dekanat erfolgte (Nachweis; Nachweis), um Dr. Görres ein evtl. Dienstvergehen nachzuweisen. Anders lässt sich das unkollegiale und absonderliche Verhalten von Prof. Eg., Prof. Schü. und Prof. Pl. im Personalgespräch am am 16.01.2018 nicht erklären.
  • Anmerkung 2: Die drei Ereignisse Personalgespräch zur Feststellung der Bewährung (16.01.2018; siehe nachfolgend), Nachstellung Dekanat (17.01.2018) und Personalgespräch Präsident (19.01.2018) weisen ein erhebliches Fehlverhalten von Prof. Re., Prof. Eg., Prof. Schü. u. a. auf und stellen den Ausgangspunkt aller nachfolgenden Konflikte dar. Ein Fehlverhalten von Dr. Görres lag nicht vor.
  • Visualisierung Sachverhalt
  • Status: Eingang vom HMWK bestätigt (Übermittlungsnachweis). Fall wird als Konkretisierung der Dienstaufsichtsbeschwerde vom 16.01.2026 mit Aktenzeichen geführt (Nachweis DAB Nr. 02).

Fall 01.1 (Konfliktursprung): schwerwiegende Unterstellung | Schutzbehauptung | Verletzung Dienstpflichten 

  • Aussage: “Ich hatte im Vorfeld des Gespräches [Anm.: 19.01.2018] eine anonyme Bewertung der Hochschule RheinMain in einem Arbeitgeberportal gefunden [Anm.: kununu-Bewertung vom 27.12.2017]. Da die dort vorgetragene sehr negative Bewertung in einer Reihe von Punkten den von Herrn Görres vorgetragenen Kritikpunkten am Fachbereich und an der Hochschule sehr ähnlich waren, habe ich Herrn Görres im Verlaufe des Gespräches gefragt, ob ihm dieser Eintrag bekannt sei.
  • Von wem: Prof. Re. (Präsident a. D.)
  • Zu wem: Dr. Görres / unklar wer die Stellungnahme zu lesen bekam oder wer evtl. an der Ausformulierung der Stellungnahme beteiligt war → z. B. Justiziar (zu prüfen)
  • Zeitpunkt/Kontext: 06.02.2020 / Kündigung von Dr. Görres, aber mit Bezug zum Personalgespräch am 19.01.2018
  • Belege: Nachweis: Stellungnahme Präsident | 06.02.2020; siehe Erfahrungsbericht Kap. 2.2.7/2.2.8
  • Erläutung: Die Stellungnahme von Prof. Re. sagt aus, dass er Dr. Görres in Verbindung mit der kununu-Bewertung vom 27.12.2017 gebracht hat und Dr. Görres sich zwischen seinem Einstellungsbeginn (01.02.2017) und dem Personalgespräch (19.01.2018) sehr ähnlich negativ zum Fachbereich AB und zur Hochschule RheinMain wie in der AG-Bewertung vom 27.12.2017 geäußert habe soll. Dies ist eine Falschaussage des Präsidenten, denn solche Äußerungen gab es nicht. Dr. Görres hat Aussagen der kununu-Bewertung vom 27.12.2017 wie: “Arbeitsumfeld als Professor geprägt von Intrigen und Unehrlichkeit”, “Vorgesetztenverhalten: Trägt soziopathische Züge”, “keine Fähigkeit zur Selbstkritik, dafür umso heftiger im Austeilen ungerechtfertigter Kritik”, “Klüngelei und Diffamierung als Werkzeug zum Machterhalt”, “Vorgesetzte/r streut Unwahrheiten” u. a. nicht getätigt. Dr. Görres wurde am 20. September 2017 von Prof. Re. in das Beamtenverhältnis auf Probe zum Professor berufen (Nachweis), was nicht erfolgt wäre, wenn er sich wie in der kununu-Bewertung vom 27.12.2017 negativ zum Fachbereich AB oder zur Hochschule RheinMain geäußert hätte. Auch zwischen Oktober 2017 und Dezember 2017 hat sich Dr. Görres nicht negativ zu seinem Arbeitgeber geäußert, sondern laut Aussage von Prof. Pl. vom 13.11.2017 das Lehrgebiet Baubetrieb außerordentlich bereichert (Nachweis). Die Stellungnahme von Prof. Re. sagt zudem aus, dass er im Personalgespräch am 19.01.2018 den Vorfall zur kununu-Bewertung anders wahrgenommen hat und er Dr. Görres lediglich “gefragt” hätte, ob ihm die kununu-Bewertung “bekannt” sei. Diese Aussage von Prof. Re. ist ebenfalls eine Falschaussage. Sie steht im Widerspruch zur am 10.08.2018 getätigten Aussage von Prof. Re. (Nachweis: Schreiben Präsident an RA | 10.08.2018; Anmerkung: “gefragt” ≠ “erörtert“; “bekannt sein” ≠ “abgegeben“). In der Stellungnahme ist des Weiteren auch die Aussage falsch, dass für eine Bleibeverhandlung “die notwendigen Voraussetzungen nicht [vorlagen], denn es gab keinen Ruf einer anderen Hochschule“. Tatsache ist, dass Prof. Re. beide Ruferteilungen im Original vorlagen und er dies selbst protokolliert hat (Nachweis: Protokoll Prof. Re. | 01.02.2018). Es darf vermutet werden, dass Prof. Re. im Laufe der Konflikteskalation bewusst geworden ist, dass seine Unterstellung und seine Vorverurteilung von Dr. Görres am 19.01.2018 der Ausgangspunkt eines Konfliktes geworden ist, an dessem Ende Dr. Görres entlassen wurde, weshalb er mit der Stellungnahme vom 06.02.2020 versucht, den Konfliktursprung und die Konflikteskalation bzw. seine alleinige und ausschließliche Schuld am Konflikt von sich zu weisen.
  • persönliche Bewertung:
    Mutmaßung | Spekulation (→ unsachlich; fehlende Objektivität)
    verfälschende Aussage (→ ohne Kontext; unvollständige Darstellung Sachverhalt; verfälschte Inhalte)
    Unwahrheit | Falschaussage (→ strikte Ehrlichkeit wird nicht gewahrt) trifft zu (gravierend)
    Resultate nicht dokumentiert und/oder Ergebnis (von Beteiligten) nicht konsequent hinterfragt
    Diskriminierung (→ Benachteiligung; Verstoß gegen das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz)
    Diskreditierung (→ gezielte Untergraben des Ansehens bzw. Vertrauens in Personen) trifft zu (schwerwiegend)
    Diffamierung (→ gezielte Herabwürdigung, Rufschädigung einer Person, um Ansehen zu zerstören) trifft zu (schwerwiegend)
    Aussage mit hohem Belastungseifer (→ Hinweis auf Befangenheit und fehlende Objektivität) trifft zu (schwerwiegend)
    Verstoß gegen interne Regularien (→ z. B. AM 296, AM 485, Leitbild der HS RM u. a.) trifft zu (evtl. strafrechtl. relevant)
    Mobbing/Machtmissbrauch (→ systematische, wiederholte Schikanierung, Demütigung … durch Führungskräfte) trifft zu
    Sonstiges: Die Stellungnahme von Prof. Re. vom 06.02.2020 zum Personalgespräch am 19.01.2018 ist in mehrfacher Hinsicht unwahr und darf als eine Schutzbehauptung des Präsidenten gewertet werden. Prof. Re. tätigt in fünf Sätzen nachweislich mindestens drei Falschaussagen. Ein Fehlverhalten von Dr. Görres lag nicht vor.

    Diese Auflistung ist subjektiver Art und keine vollständige und abschließende Auflistung. Juristen mögen diese Fallbeschreibung evtl. anders interpretieren.

  • Anmerkung 1: Mit den Falschaussage in der Stellungnahme bestätigt Prof. Re. das von anderen Professoren auf kununu am 27.12.2017 beschriebenen Fehlverhalten von Führungskräften an der Hochschule RheinMain: “Arbeitsumfeld … geprägt von Intrigen und Unerehrlichkeit“, “Klüngelei und Diffamierung als Werkzeug zum Machterhalt“, “Vorgesetzte/r streut Unwahrheiten“.
  • Anmerkung 2: Es sollte unabhängig geprüft werden, ob das Justiziariat (Hr. Boe.) bei der Ausformulierung dieser Stellungnahme dem Präsidenten geholfen hat, denn in diesem Fall liegt auch ein Fehlverhalten des Justiziars vor.
  • Visualisierung
  • Status: Eingang vom HMWK bestätigt (Übermittlungsnachweis). Fall wird als Konkretisierung der Dienstaufsichtsbeschwerde vom 16.01.2026 mit Aktenzeichen geführt (Nachweis DAB Nr. 03).

Fall 02 (Konfliktursprung): Fehlende Bewertungsgrundlagen Personalgespräch | Versäumnis BFK/ Dekan

Alle Unterstellungen/Vorwürfe waren ohne Beleg und damit rein subjektiver Natur. Eine objektiv Bewertung der Leistungen von Dr. Görres fand nicht statt. Sie waren vielmehr konstruiert (siehe nachfolgende Fallbeschreibungen) und verstießen gegen die AM 296, denn es handelte sich nicht um “tatsächliche Anhaltspunkte einer unzureichenden Erfüllung der Anforderungen aus dem Amt“. Die Unterstellungen berücksichtigten zudem nicht die Freiheit von Forschung und Lehre, die Dr. Görres als Professor zustand. Im Personalgespräch ging es ausschließlich darum, Dr. Görres in seinen Leistungen gezielt abzuwerten.

  • persönliche Bewertung:
    Mutmaßung | Spekulation (→ unsachlich; fehlende Objektivität im Gutachten)
    verfälschende Aussage (→ ohne Kontext; unvollständige Darstellung Sachverhalt; verfälschte Inhalte)
    Unwahrheit | Falschaussage (→ strikte Ehrlichkeit wird nicht gewahrt)
    Resultate nicht dokumentiert und/oder Ergebnis (von Beteiligten) nicht konsequent hinterfragt
    Diskriminierung (→ Benachteiligung; Verstoß gegen das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz) trifft zu
    Diskreditierung (→ gezielte Untergraben des Ansehens bzw. Vertrauens in Personen) trifft zu
    Diffamierung (→ gezielte Herabwürdigung, Rufschädigung einer Person, um Ansehen zu zerstören)
    Aussage mit hohem Belastungseifer (→ Hinweis auf Befangenheit und fehlende Objektivität) trifft zu
    (Prof. Eg., Prof. Schü.)
    Verstoß gegen interne Regularien (→ z. B. AM 296, AM 485, Leitbild der HS RM u. a.) trifft zu (gravierend)
    Mobbing/Machtmissbrauch (→ systematische, wiederholte Schikanierung, Demütigung … durch Führungskräfte)
    Sonstiges: Verstoß gegen Art. 5 Abs. 3 GG; Verfahrensfehler wegen fehlendem Anforderungskatalog; Ein Fehlverhalten von Dr. Görres lag nicht vor.

    Diese Auflistung ist subjektiver Art und keine vollständige und abschließende Auflistung. Juristen mögen diese Fallbeschreibung evtl. anders interpretieren.

  • Visualisierung
  • Status: Eingang vom HMWK bestätigt. Fall wird als Konkretisierung der Dienstaufsichtsbeschwerde vom 16.01.2026 mit Aktenzeichen geführt (Nachweis DAB Nr. 04).

Fall 02.1 (Konfliktursprung): Falschaussage & Diskriminierung d. Dekan/ Studiendekan/ Studiengangleiter

  • Zeitpunkt/Kontext: 16.01.2018 / erstes Personalgespräch zur Feststellung der Bewährung
  • Status: Eingang vom HMWK bestätigt. Fall wird als Konkretisierung der Dienstaufsichtsbeschwerde vom 16.01.2026 mit Aktenzeichen geführt (Nachweis DAB Nr. 05).

Fall 02.2 (Konfliktursprung): Unterstellung des Dekans/ Studiendekans/ Studiengangleiters im Personalgespräch zur Feststellung der Bewährung einen zu hohen Lehrumfang und ein zu hohes Lehrniveau aufzuweisen und Studierende so abzuhängen

  • Aussage: „Von Herrn Schü. und Herrn Pl. wird angesprochen, dass Studierende ihnen als ihre direkten Ansprechpartner zu Fragen der Lehre gesagt hätten, dass der Umfang der Lehrveranstaltungen zu groß und das Anspruchsniveau im Verhältnis zu den zu erzielenden Credit Points wesentlich zu hoch seien.”
  • Von wem: Prof. Eg. (Dekan) / Prof. Schü. (Studiendekan) / Prof. Pl. (Studiengangleiter Master)
  • Zu wem: Dr. Görres
  • Zeitpunkt/Kontext: 16.01.2018 / erstes Personalgespräch zur Feststellung der Bewährung

Fall 02.3 (Konfliktursprung): erklärungsbedürftige Aussage / Widersprüchlichkeiten des Studiengangleiters (M) 

  • Erläuterung: Für Dr. Görres nicht nachvollziehbar ist, wie der Meinungswechsel von Prof. Pl. zwischen dem 13.11.2017 und dem 16.01.2018 zustande kam. Im November 2017 äußerte er, dass Dr. Görres „den Baubetrieb fachlich ausserordentlich“ bereichere und er es schade findet, wenn Dr. Görres den Fachbereich verlassen würde. Zwei Monate später wirft er zusammen mit Prof. Eg. und Prof. Schü. ihm ein unpassendes Türschild, einen zu großen Lernumfang, ein zu hohes Lehrniveau und das Nichtbefolgen der Ziele der Hochschule RheinMain vor. Die Aussagen von Prof. Pl. erscheinen inhaltlich widersprüchlich und sind deshalb erklärungsbedürftig. Sie verstärken die Vorstellung von Dr. Görres, dass das Personalgespräch am 16.01.2018 nicht ordnungsgemäß verlief und Prof. Eg., Prof. Schü. und Prof. Pl. gemeinsam dabei nicht neutral gegenüber Dr. Görres agierten und die Leistungen von Dr. Görres gezielt abwerteten. Prof. Pl. ist als Professor/Beamter bei der Leistungsbewertung zur Wahrheit verpflichtet.
  • persönliche Bewertung:
    Mutmaßung | Spekulation (→ unsachlich; fehlende Objektivität)
    verfälschende Aussage (→ ohne Kontext; unvollständige Darstellung Sachverhalt; verfälschte Inhalte)
    Unwahrheit | Falschaussage (→ strikte Ehrlichkeit wird nicht gewahrt) Widerspruch 13.11.2017 zu 16.01.2018
    Resultate nicht dokumentiert und/oder Ergebnis (von Beteiligten) nicht konsequent hinterfragt
    Diskriminierung (→ Benachteiligung; Verstoß gegen das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz)
    Diskreditierung (→ gezielte Untergraben des Ansehens bzw. Vertrauens in Personen) trifft vermutlich zu
    Diffamierung (→ gezielte Herabwürdigung, Rufschädigung einer Person, um Ansehen zu zerstören)
    Aussage mit hohem Belastungseifer (→ Hinweis auf Befangenheit und fehlende Objektivität)
    Verstoß gegen interne Regularien (→ z. B. AM 296, AM 485, Leitbild der HS RM u. a.) trifft zu
    Mobbing/Machtmissbrauch (→ systematische, wiederholte Schikanierung, Demütigung … durch Führungskräfte)
    Sonstiges: Entweder Falschaussagen von Prof. Pl. im Personalgespräch oder Unterlassung zusammen mit Prof. Eg. und Prof. Schü. eine wahrheitsgemäße Leistungsbewertung von Prof. Görres im Personalgespräch am 16.01.2018 vorzunehmen. Beides ist nach Hochschulregularien als ein schweres Fehlverhalten zu werten.

    Diese Auflistung ist subjektiver Art und keine vollständige und abschließende Auflistung. Juristen mögen diese Fallbeschreibung evtl. anders interpretieren.

  • Visualisierung
  • Status: Eingang vom HMWK bestätigt. Fall wird als Konkretisierung der Dienstaufsichtsbeschwerde vom 16.01.2026 mit Aktenzeichen geführt (Nachweis DAB Nr. 06).

Fall 02.4 (Konfliktursprung): Falschaussage “Arbeitsüberlastung” durch Dekan/ Studiendekan/ Studiengangleiter 

  • Aussage: “Von März bis Dezember 2017 war Herr Görres Mitglied des QSL-Ausschusses des Fachbereichs. Im Dezember 2018 hat er seinen Rücktritt u.a. wegen Arbeitsüberlastung erklärt”.
  • Von wem: Prof. Eg. (Dekan)
  • Zu wem: Dr. Görres / Prof. Schü. / Prof. Pl. / Frau Bl. / Prof. Re. (Präsident)
  • Zeitpunkt/Kontext: 17.01.2018 / Protokoll erstes Personalgespräch zur Feststellung der Bewährung
  • Belege: Protokoll Prof. Eg. an Dr. Görres | 17.01.2018 (Nachweis); siehe Erfahrungsbericht Kap. 2.2.1
  • Erläuterung: Seit dem Protokoll zum ersten Personalgespräch vom 17.01.2018 wurde von den Vorgesetzten von Dr. Görres immer wieder die Unterstellung der „Arbeitsüberlastung“ (bzw. “Überbelastung”) vorgebracht. Obwohl im Personalgespräch am 16.01.2018 die „Arbeitsüberlastung“ nie geäußert wurde, schrieb Prof. Eg. diese ins Protokoll, weshalb Dr. Görres diese Unterstellung in seiner Protokollerwiderung vom 18.01.2018 zurückwies. Dr. Görres wies – und nur dies kommunizierte er – eine hohe Arbeitsauslastung auf (Nachweis: E-Mail Dr. Görres an Fr. Bl. | 21.12.2017; Nachweis: Protokollerwiderung an Prof. Eg., Prof. Re., Prof. Pl., Frau Bl. | 18.01.2018), weil er als neuberufener Professor 18 SWS Vorlesungen neu aufzubauen hatte und in Vertretung fachfremde Kurse von Prof. Gr. abhielt, der ein Überdeputat von ca. 40 SWS abbauen musste. Seine Kurse waren bei Studierenden zudem so beliebt, dass sie stets erheblich überfüllt waren. Dr. Görres strebte dennoch immer an, den Studierenden die im Modulhandbuch vorgegebene Inhalte und Workload zu unterrichten (die Prof. Pl. und Prof. Gr. festgelegt hatten). Prof. Wa., Prof. Eg., Prof. Ro., Prof. Schü. und andere Führungskräfte haben Dr. Görres dennoch immer wieder über fast vier Jahre eine „(permanente) Arbeitsüberlastung“ oder “Überbelastung” unterstellt, obwohl sie Zahlen, Daten und Fakten dazu vermissen ließen und diese Arbeitsüberlastung nie bewiesen werden konnten, denn Dr. Görres ist seiner Arbeit als Professor korrekt nachgekommen. Er hat sein Deputat trotz erheblicher Mehrbelastung aus Konflikten mit seinen Vorgesetzten und Kursvertretung für Prof. Gr. stets erbracht und dies auch während Corona ohne Kursausfall. Dr. Görres hat dieser immer wiederkehrenden Unterstellung seiner Vorgesetzten stets widersprochen, die den Unterschied zwischen “Auslastung” und “Überlastung” nicht zu differenzieren wussten. Die obige Aussage ist über fast vier Jahre hinweg eine bewusst geäußerte Unwahrheit, um Dr. Görres in seiner Arbeit gezielt abzuwerten (siehe nachfolgende Fälle 2.4 – i bis 2.4 – iv als weitere Fallbeispiele).
  • Anmerkung: Obwohl Prof. Pl. bekannt war, dass der Rücktritt von Dr. Görres aus ‘Auslastungsgründen’ erfolgt war (es war sein Ratschlag; Nachweis), hat er die unwahre Protokollaussage von Prof. Eg. nicht kommentiert und nicht korrigiert.
  • persönliche Bewertung:
    Mutmaßung | Spekulation (→ unsachlich; fehlende Objektivität)
    verfälschende Aussage (→ ohne Kontext; unvollständige Darstellung Sachverhalt; verfälschte Inhalte)
    Unwahrheit | Falschaussage (→ strikte Ehrlichkeit wird nicht gewahrt) trifft zu
    Resultate nicht dokumentiert und/oder Ergebnis (von Beteiligten) nicht konsequent hinterfragt
    Diskriminierung (→ Benachteiligung; Verstoß gegen das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz)
    Diskreditierung (→ gezielte Untergraben des Ansehens bzw. Vertrauens in Personen) trifft zu
    Diffamierung (→ gezielte Herabwürdigung, Rufschädigung einer Person, um Ansehen zu zerstören)
    Aussage mit hohem Belastungseifer (→ Hinweis auf Befangenheit und fehlende Objektivität) trifft zu
    Verstoß gegen interne Regularien (→ z. B. AM 296, AM 485, Leitbild der HS RM u. a.) trifft zu
    Mobbing/Machtmissbrauch (→ systematische, wiederholte Schikanierung, Demütigung … durch Führungskräfte)
    Sonstiges:

    Diese Auflistung ist subjektiver Art und keine vollständige und abschließende Auflistung. Juristen mögen diese Fallbeschreibung evtl. anders interpretieren.

  • Status: Eingang vom HMWK bestätigt. Fall wird als Konkretisierung der Dienstaufsichtsbeschwerde vom 16.01.2026 mit Aktenzeichen geführt (Nachweis DAB Nr. 07).

Fall 02.4 – i (Fortsetzung Fall 2.4): Falschaussage “Arbeitsüberlastung”  / Beispiel Mobbing durch Vorgesetzte 

  • Aussage: “Er legte per 31.12.2017 sein Amt [im QSL-Ausschuss] mit der Begründung seiner Arbeitsüberlastung nieder.
  • Von wem: Prof. Schü. (BFK-Vorsitzender)
  • Zu wem: Dr. Görres / Prof. Ri. (BFK-Mitglied) / Prof. Fa. (BFK-Mitglied) / Prof. Ro. (Dekanin) / Prof.  Rom. (Studiendekan) / Prof. Ka. (Pro-Dekan) / Frau Pa. / Prof. Re. (Präsident)
  • Zeitpunkt/Kontext: 05.02.2020 / im Zuge der Bewährungsfeststellung
  • Belege: BFK-Gutachten (Seite 2)
  • Erläuterung: Nachweislich hat Dr. Görres seinen Rücktritt nach Rücksprache mit Prof. Pl. (Nachweis: E-Mail Prof. Pl. an Dr. Görres | 21.12.2017) wegen Arbeitsauslastung und anderen Gründen erklärt (Nachweis: E-Mail Dr. Görres an Frau Bl. | 21.12.2017). Die Aussage von Prof. Schü. und allen anderen Führungskräften des Fachbereiches, die dies immer wiederholten, ist eine unzutreffende Tatsachenbehauptung. Zu den “anderen Gründen” zählte die Bewilligung von Geldern durch das QSL-Gremium für Vorhaben, die Dr. Görres für erhebliche Verschwendung hielt und die er als QSL-Mitglied nicht mittragen wollte.
  • persönliche Bewertung:
    Mutmaßung | Spekulation (→ unsachlich; fehlende Objektivität)
    verfälschende Aussage (→ ohne Kontext; unvollständige Darstellung Sachverhalt; verfälschte Inhalte)
    Unwahrheit | Falschaussage (→ strikte Ehrlichkeit wird nicht gewahrt) trifft zu (bewusste)
    Resultate nicht dokumentiert und/oder Ergebnis (von Beteiligten) nicht konsequent hinterfragt
    Diskriminierung (→ Benachteiligung; Verstoß gegen das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz)
    Diskreditierung (→ gezielte Untergraben des Ansehens bzw. Vertrauens in Personen) trifft zu
    Diffamierung (→ gezielte Herabwürdigung, Rufschädigung einer Person, um Ansehen zu zerstören)
    Aussage mit hohem Belastungseifer (→ Hinweis auf Befangenheit und fehlende Objektivität) trifft zu
    Verstoß gegen interne Regularien (→ z. B. AM 296, AM 485, Leitbild der HS RM u. a.) trifft zu
    Mobbing/Machtmissbrauch (→ systematische, wiederholte Schikanierung, Demütigung … durch Führungskräfte) trifft zu
    Sonstiges: erhebliches (persönliches) Fehlverhalten aller Beteiligten (geduldet durch Prof. Re., der seit Mai 2018 über Mobbing informiert war)

    Diese Auflistung ist subjektiver Art und keine vollständige und abschließende Auflistung. Juristen mögen diese Fallbeschreibung evtl. anders interpretieren.

  • Status: Eingang vom HMWK bestätigt. Fall wird als Konkretisierung der Dienstaufsichtsbeschwerde vom 16.01.2026 mit Aktenzeichen geführt (Nachweis DAB Nr. 08).

Fall 02.4 – ii (Fortsetzung Fall 2.4): Falschaussage “Arbeitsüberlastung”  / Beispiel Mobbing durch Vorgesetzte 

  • Aussage: “Die mehrfach geäußerten Hinweise auf seine Arbeitsüberlastung entsprechen vermutlich unter rein zeitlichen Aspekten der Realität. … Erneut bekräftigt die BFK ihre Aussage, dass die zeitliche Arbeitsüberlastung von Hr. Görres selbst angeführt und mehrfach beklagt wird.”
  • Von wem: Prof. Schü. (BFK-Vorsitzender)
  • Zu wem: Dr. Görres / Prof. Ri. (BFK-Mitglied) / Prof. Fa. (BFK-Mitglied) / Prof. Ro. (Dekanin) / Prof.  Rom. (Studiendekan) / Prof. Ka. (Pro-Dekan) / Frau Pa. / Prof. Re. (Präsident)
  • Weitere Falschaussagen dieser Art durch Prof. Schü. als Vorsitzender der BFK sind:
    • Seite 3: “Einen Anlass oder Grund für die von Hr. Görres mehrfach beklagte Arbeitsüberlastung kann die Kommission …”
    • Seite 4: “jedoch scheint es wahrscheinlicher, dass er angesichts seiner permanenten Arbeitsüberlastung in Verbindung mit …
    • Seite 8: “Warum sich seine mehrfach selbst bekundete Überlastung nach einer Einarbeitungsphase nicht reduzieren lässt …”
    • Seite 12: “Unabhängig von der vorliegenden Genehmigung ist sein Angebot für Beratungsdienstleistungen … im Zusammenhang mit seiner permanenten Arbeitsüberlastung …”
    • Seite 14: “Er war Mitglied der fachbereichsinternen QSL-Kommission, trat aus dieser wegen Überlastung zurück und …”
  • Zeitpunkt/Kontext: 05.02.2020 / im Zuge Bewährungsfeststellung;
  • Belege: BFK-Gutachten (Seite 3, 4, 8, 11, 12, 14)
  • Erläuterung: siehe zuvor Fall 2.4 und Fall 2.4 – i
  • persönliche Bewertung:
    Mutmaßung | Spekulation (→ unsachlich; fehlende Objektivität)
    verfälschende Aussage (→ ohne Kontext; unvollständige Darstellung Sachverhalt; verfälschte Inhalte)
    Unwahrheit | Falschaussage (→ strikte Ehrlichkeit wird nicht gewahrt) trifft zu
    Resultate nicht dokumentiert und/oder Ergebnis (von Beteiligten) nicht konsequent hinterfragt
    Diskriminierung (→ Benachteiligung; Verstoß gegen das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz)
    Diskreditierung (→ gezielte Untergraben des Ansehens bzw. Vertrauens in Personen) trifft zu
    Diffamierung (→ gezielte Herabwürdigung, Rufschädigung einer Person, um Ansehen zu zerstören) trifft zu
    Aussage mit hohem Belastungseifer (→ Hinweis auf Befangenheit und fehlende Objektivität) trifft zu
    Verstoß gegen interne Regularien (→ z. B. AM 296, AM 485, Leitbild der HS RM u. a.) trifft zu
    Mobbing/Machtmissbrauch (→ systematische, wiederholte Schikanierung, Demütigung … durch Führungskräfte) trifft zu
    Sonstiges: Die Häufigkeit, mit der der Prof. Schü. (BFK-Vorsitzender) diesen Aspekt falsch im Gutachten erwähnt, zeugt von einem erheblichen Belastungseifer und der Absicht der Diskreditierung/Diffamierung von Dr. Görres. Es zeigt auch seine Befangenheit gegenüber Dr. Görres auf. Erhebliches Persönliches Fehlverhalten aller Beteiligten (geduldet durch Prof. Re., der seit Mai 2018 über Mobbing informiert war | Nachweis)

    Diese Auflistung ist subjektiver Art und keine vollständige und abschließende Auflistung. Juristen mögen diese Fallbeschreibung evtl. anders interpretieren.

  • Status: Eingang vom HMWK bestätigt. Fall wird als Konkretisierung der Dienstaufsichtsbeschwerde vom 16.01.2026 mit Aktenzeichen geführt (Nachweis DAB Nr. 09).

Fall 02.4 – iii (Fortsetzung Fall 2.4): Falschaussage “Arbeitsüberlastung”  / Beispiel Mobbing durch Vorgesetzte 

  • Aussage: “Sehr geehrter Herr Görres, bei einer … Durchsicht ihres Schreibens vom 16.11.2020 [Anm.: Antrag für ein Forschungssemester] war ich zunächst überrascht, dass Sie … innerhalb eines Jahres eine sechsbändige Handbuchreihe konzipiert und mehrere hundert Seiten geschrieben haben. Es ist mir sehr rätselhaft, wie Sie dies in so kurzer Zeit bewerkstelligen konnten, da Sie in ihrem Selbstbericht mehrfach ausgeführt haben, dass an der Hochschule RheinMain Forschung nicht möglich sei und sie mit der Lehre mehr als überlastet seien.”
  • Von wem: Prof. Ro. (Dekanin)
  • Zu wem: Dr. Görres
  • Zeitpunkt/Kontext: 07.12.2020 / Antrag für ein Forschungssemester
  • Belege: E-Mail Prof. Ro. an Dr. Görres | 07.12.2020 (Nachweis); → Fortsetzung der Unterstellung “Arbeitsüberlastung” seit Januar 2018
  • Erläuterung: Auch diese Unterstellung der “Überlastung” von Prof. Ro. wurde von Dr. Görres zurückgewiesen (Nachweis: E-Mail Dr. Görres an Prof. Ro. | 24.12.2020). Zu diesem Zeitpunkt im Dez. 2020 haben Führungskräfte des Fachbereiches AB seit drei Jahren Dr. Görres eine Überlastung, Überbelastung u. Ä. unterstellt, aber diese nie nachweisen können, denn Dr. Görres ist – trotz sehr erschwerter Bedingungen durch fortwährendes, schweres Mobbing durch Vorgesetzte – seiner Arbeit als Professor korrekt nachgekommen.
  • persönliche Bewertung:
    Mutmaßung | Spekulation (→ unsachlich; fehlende Objektivität)
    verfälschende Aussage (→ ohne Kontext; unvollständige Darstellung Sachverhalt; verfälschte Inhalte)
    Unwahrheit | Falschaussage (→ strikte Ehrlichkeit wird nicht gewahrt) trifft zu
    Resultate nicht dokumentiert und/oder Ergebnis (von Beteiligten) nicht konsequent hinterfragt
    Diskriminierung (→ Benachteiligung; Verstoß gegen das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz)
    Diskreditierung (→ gezielte Untergraben des Ansehens bzw. Vertrauens in Personen) trifft zu
    Diffamierung (→ gezielte Herabwürdigung, Rufschädigung einer Person, um Ansehen zu zerstören)
    Aussage mit hohem Belastungseifer (→ Hinweis auf Befangenheit und fehlende Objektivität) trifft zu
    Verstoß gegen interne Regularien (→ z. B. AM 296, AM 485, Leitbild der HS RM u. a.)
    Mobbing/Machtmissbrauch (→ systematische, wiederholte Schikanierung, Demütigung … durch Führungskräfte) trifft zu
    Sonstiges: erhebliches (persönliches) Fehlverhalten Prof. Ro. (geduldet durch das Präsidium)

    Diese Auflistung ist subjektiver Art und keine vollständige und abschließende Auflistung. Juristen mögen diese Fallbeschreibung evtl. anders interpretieren.

  • Anmerkung 1: Des Weiteren ist die Aussage von Prof. Ro. unwahr, dass Dr. Görres in seinem Selbstbericht geäußert hätte, dass “an der Hochschule RheinMain Forschung nicht möglich sei”. In seinem Selbstbericht vom 30.09.2019 hat Dr. Görres kundgetan, dass “Forschung zu einem Thema oder mehreren dieser Themen … nur durch eine adäquate, langfristig gesicherte Freistellung durch Deputatserlasse möglich [ist]. Ohne eine solche Freistellung sehe ich unter den gegebenen Umständen kaum eine bzw. keine Möglichkeit zur tiefergehenden Forschung” (Nachweis: Selbstbericht Dr. Görres | 30.09.2019). Um mehr zu forschen, beantragte Dr. Görres ein Forschungssemster, das ihm aber unter Angaben von Unwahrheiten verwehrt wurde (siehe spätere Fallbeschreibung).
  • Anmerkung 2: Prof. Ro. tätigt als Dekanin des Fachbereiches AB in einem Satz zwei Unwahrheiten. Fortlaufende Falschaussagen und Unterstellungen dieser Art hält Dr. Görres für einen sehr schwerwiegenden Fall von Mobbing. Dr. Görres hat persönlich erfahren, dass Prof. Ro. als Vorgesetzte eine Person ist, die Unwahrheiten über Mitarbeiter verbreitet, erheblichen psychischen Druck auf Mitarbeiter ausübt und Mobbing im Fachbereich AB nicht nur toleriert, sondern sich aktiv daran beteiligt. Dies auch dann noch, wenn sie mehrfach darauf hingewiesen wurde, es zu unterlassen. Es täte aus Sicht von Dr. Görres gut daran, dies als HMWK, Hochschule RheinMain, Hochschulrat und als Parlamentarier des Hessischen Landtag aufzuklären und zu ahnden. Das Fehlverhalten von Prof. Ro. überwiegt das Dr. Görres unterstellte Fehlverhalten bei Weitem.
  • Status: Eingang vom HMWK bestätigt. Fall wird als Konkretisierung der Dienstaufsichtsbeschwerde vom 16.01.2026 mit Aktenzeichen geführt (Nachweis DAB Nr. 10).

Fall 02.4 – iv (Fortsetzung Fall 2.4): Falschaussage “Arbeitsüberlastung”  / Beispiel Mobbing durch Vorgesetzte 

  • Wortlaut: “Eigene Vorarbeiten an der Fachbuchreihe haben Sie nur quantitativ mit Seitenzahlen angeführt. Dabei bleibt es unklar, wie diese umfangreiche Arbeit binnen eines Jahres geleistet werden konnte bei gleichzeitig beklagter permanenter Arbeitsüberlastung.”
  • Von wem: Prof. Wa. (Präsidentin)
  • Zu wem: Dr. Görres / Prof. Ro. (Dekanin) / Frau Bl. (Fachbereichsreferentin / Herr Boe. (Justiziar) / Herr Bo. (Verwaltung)
  • Zeitpunkt/Kontext: 09.02. bzw. 22.02.2021 / Antrag für ein Forschungssemester im SoSe 2021
  • Belege: Schreiben Prof. Wa. an Dr. Görres | 09.02.2021 (Nachweis); E-Mail an Dr. Görres | 22.02.2021 (Nachweis)
  • Erläuterung: Auch diese Unterstellung von Prof. Wa. der “permanenten Arbeitsüberlastung” von Dr. Görres wurde zurückgewiesen (Nachweis: Schreiben Dr. Görres an Prof. Wa. | 02.07.2021).
  • persönliche Bewertung:
    Mutmaßung | Spekulation (→ unsachlich; fehlende Objektivität)
    verfälschende Aussage (→ ohne Kontext; unvollständige Darstellung Sachverhalt; verfälschte Inhalte)
    Unwahrheit | Falschaussage (→ strikte Ehrlichkeit wird nicht gewahrt) trifft zu
    Resultate nicht dokumentiert und/oder Ergebnis (von Beteiligten) nicht konsequent hinterfragt
    Diskriminierung (→ Benachteiligung; Verstoß gegen das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz)
    Diskreditierung (→ gezielte Untergraben des Ansehens bzw. Vertrauens in Personen) trifft zu
    Diffamierung (→ gezielte Herabwürdigung, Rufschädigung einer Person, um Ansehen zu zerstören)
    Aussage mit hohem Belastungseifer (→ Hinweis auf Befangenheit und fehlende Objektivität) trifft zu
    Verstoß gegen interne Regularien (→ z. B. AM 296, AM 485, Leitbild der HS RM u. a.)
    Mobbing/Machtmissbrauch (→ systematische, wiederholte Schikanierung, Demütigung … durch Führungskräfte) trifft zu
    Sonstiges: (persönliches) Fehlverhalten von Prof. Wa., die sich als Präsidentin der Hochschule RheinMain aktiv am Mobbing beteiligt.

    Diese Auflistung ist subjektiver Art und keine vollständige und abschließende Auflistung. Juristen mögen diese Fallbeschreibung evtl. anders interpretieren.

  • Anmerkung: Die Aussage von Prof. Wa., dass “von Ihnen kein belastbares Vertretungskonzept vorgelegt [wurde]. Qualität und
    Kontinuität der Lehre erscheinen demnach nicht gewährleistet” steht in einem erheblichen Widerspruch zur Kündigung und Rückzahlungsforderung der Hochschule RheinMain (siehe nachfolgender Fall). Die Aussage der Präsidentin bestätigt, dass nur durch das Lehrengagement von Dr. Görres die Lehre im SoSe 2021 sichergestellt werden konnte.
  • Status: Eingang vom HMWK bestätigt. Fall wird als Konkretisierung der Dienstaufsichtsbeschwerde vom 16.01.2026 mit Aktenzeichen geführt (Nachweis DAB Nr. 11).

Fall 02.5 (Konfliktursprung): Dekan verweigert Korrektur inhaltlich falsches Protokoll zum Personalgespräch

  • Aussage 1: “Sehr geehrte Herren, anbei mein Protokollentwurf des heutigen Dienstgesprächs mit der Bitte um Rückmeldung (Freigabe, Ergänzungsvorschläge) bis morgen Nachmittag. Beste Grüße Prof. Dr.‐Ing. … Eg..
  • Von wem: Prof. Eg. (Dekan) | 16.01.2018; 21:25 Uhr
  • Zu wem: Dr. Görres / Prof. Schü. (Studiendekan) / Prof. Pl. (Studiengangleiter)
  • Aussage 2: “Sehr geehrter Herr Görres, Ihre Nachricht [Anm.: Verweigerung der Freigabe des Protokolls] nehme ich zur Kenntnis. Da das Protokoll nicht von Ihnen zu unterschreiben ist, werde ich es in der Ihnen gestern übermittelten Formulierung heute unverändert an die Beteiligten und den Präsidenten verschicken” 
  • Von wem: Prof. Eg. (Dekan) | 17.01.2018; 10:47 Uhr
  • Zu wem: Dr. Görres
  • Aussage 3: “→ KB zdA [Anm.: K. Bl. zu den Akten], Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kollegen, in der Anlage erhalten Sie das Protokoll des gestrigen ersten Dienstgespräches mit Prof. Dr.-Ing. … Görres zur Feststellung der Bewährung gemäß §3(3) [sic: §2(3)] der Satzung vom 08.10.2014 (AM 269) [sic: 296].
  • Von wem: Prof. Eg. (Dekan) | 17.01.2018; 11:02 Uhr
  • Zu wem: Dr. Görres / Prof. Re. (Präsident) / Prof. Schü. (Studiendekan) / Prof. Pl. (Studiengangleiter)
  • Zeitpunkt/Kontext: 17.01.2018 / Protokoll zum erstes Personalgespräch zur Feststellung der Bewährung am 16.01.2018
  • Belege: E-Mail Prof. Eg. an Dr. Görres | 16.01.2017 (Nachweis); E-Mail Dr. Görres an Prof. Eg. | 17.01.2017 (Nachweis); E-Mail Prof. Eg. an Dr. Görres | 17.01.2017 (Nachweis); Protokoll-Auszug | 16.01.2017 (Nachweis); siehe Erfahrungsbericht Kap. 2.2.5
  • Erläuterung: Das erste Personalgespräch zur Feststellung der Bewährung am 16.01.2018 wurde nicht entsprechend den Vorgaben der AM 296 geführt. Zum Personalgespräch lagen kein Anforderungskatalog zur Professur und keine Gesprächsaganda vor. Das Personalgespräch wurde vom Dekan Prof. Eg. und den Studiendekan Prof. Schü. mit hohem Belastungseifer geführt und von Prof. Eg. im Anschluss fehlerhaft (mit Belastungseifer) protokolliert. Das inhaltlich fehlerhafte Protokoll hat Prof. Eg. am 16.01.2018 um 21.25 Uhr über sein privates E-Mail-Account […@t-online.de] verschickt und die Gesprächsbeteiligten aufgefordert, bis zum 17.01.2018 (mittags) Ergänzungen zu machen und die Freigabe zu erteilen. Dr. Görres las diese E-Mail am 17.01.2018 um ca. 06:30 Uhr und verweigerte um 06:47 Uhr die Freigabe (und eingeforderte Unterschrift), weil er das Protokoll in vielen Aspekten für fehlerhaft bzw. falsch hielt. Er bat darum, Zeit zu bekommen, um das Protokoll kommentieren zu können. Diese Bitte schlug Prof. Eg. unkollegialerweise aus und verschickte am 17.01.2018 um 11:02 Uhr das inhaltlich falsche und von Dr. Görres nicht unterzeichnete Protokoll des ersten Personalgespräches zur Feststellung der Bewährung an Prof. Re. (Präsident) und – entgegen den Regularien – an Prof. Schü. (Studiendekan), Prof. Pl. (Studiengangleiter Master) und Fr. Bl. (Fachbereitsreferentin), die dieses Protokoll zu den Akten (“zdA”) nahm. Das Vorgehen (und die Eile) von Prof. Eg. war für Dr. Görres nicht nachvollziehbar. Das Verhalten von Prof. Eg. und aller Beteiligten mutete für Dr. Görres unprofessionell an. Dr. Görres fasste – gezwungener Maßen – in der Nacht vom 17.01.2018 auf den 18.01.2018 unter Zeitdruck eine Protokoll-Erwiderung ab und ließ diese den beteiligten Personen am 18.01.2018 zukommen. In dieser Erwiderung wies Dr. Görres die Falschaussagen des Dekans zurück und korrigierte Aussagen des Dekans, die Dr. Görres unzutreffend darstellten.
  • Anmerkung 1: Die Erwiderung wurde somit Teil des Protokolls, die die Bewährungsfeststellungskommission (Prof. Schü.) im Gutachten von Dr. Görres allerdings außer acht ließ (→ das Gutachten der BFK fußt somit auf einer falschen bzw. selektiven Datengrundlage → schweres Fehlverhalten nach internen Hochschul-Regularien → siehe Fall 10).
  • Anmerkung 2 (als Kontext zum Personalgespräch am 16.01.2018 und dem zugehörigen Protokoll): Im Personalgespräch mit Prof. Re. (Präsident) am 19.01.2018 unterstellte dieser Dr. Görres, am 27.12.2017 eine anonymen AG-Bewertung im Internet “abgegeben” zu haben und äußert sinngemäß, dass Dr. Görres sich nicht wundern müsste, dass alles so eskaliert, wenn er so schlecht über die Hochschule RheinMain redet. Dieser Sachverhalt wurde mehrere Minuten lang zwischen Prof. Re. und Dr. Görres “erörtert“. Dr. Görres wies die Anschuldigen von Prof. Re. zurück. Die Unterstellung der Verfasser der kununu-Bewertung vom 27.12.2017 zu sein und der Vorwurf eine Eskalation verschuldet zu haben, waren unwahr. Das unkollegiale Verhalten und jede Eskalation ging ausschließlich von Prof. Re., Prof. Eg., Prof. Schü. und – nicht nachvollziehbarer Weise auch – von Prof. Pl. aus (siehe Fall 2.3). Die Unterstellung der BFK und des Dekanats, dass Dr. Görres sich in der Probezeit unkollegial verhalten hat, ist unwahr, denn das Gegenteil war nachweislich der Fall: Vorgesetzten und Führungskräfte verhielten sich unkollegial gegenüber Dr. Görres (→ “Täter-Opfer-Umkehr”).
  • persönliche Bewertung:
    Mutmaßung | Spekulation (→ unsachlich; fehlende Objektivität)
    verfälschende Aussage (→ ohne Kontext; unvollständige Darstellung Sachverhalt; verfälschte Inhalte)
    Unwahrheit | Falschaussage (→ strikte Ehrlichkeit wird nicht gewahrt) trifft zu
    (Inhalte Protokoll)
    Resultate nicht dokumentiert und/oder Ergebnis (von Beteiligten) nicht konsequent hinterfragt trifft zu
    (Inhalte Protokoll)
    Diskriminierung (→ Benachteiligung; Verstoß gegen das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz) trifft zu
    (Inhalte Protokoll)
    Diskreditierung (→ gezielte Untergraben des Ansehens bzw. Vertrauens in Personen) trifft zu
    (Inhalte Protokoll)
    Diffamierung (→ gezielte Herabwürdigung, Rufschädigung einer Person, um Ansehen zu zerstören)
    Aussage mit hohem Belastungseifer (→ Hinweis auf Befangenheit und fehlende Objektivität) trifft zu
    Verstoß gegen interne Regularien (→ z. B. AM 296, AM 485, Leitbild der HS RM u. a.) trifft zu
    Mobbing/Machtmissbrauch (→ systematische, wiederholte Schikanierung, Demütigung … durch Führungskräfte)
    Sonstiges: hochgradig eskalierendes und unprofessionelles Verhalten für Führungskräfte/Vorgesetzte, zu einem inhaltlich sehr fehlerhaften Protokoll innerhalb eines halben Tages Rückmeldung/ Freigabe / Ergänzungsvorschläge einzufordern; persönliches Fehlverhalten von Prof. Eg., Prof. Schü. und Prof. Pl.; Konfliktursprung

    Diese Auflistung ist subjektiver Art und keine vollständige und abschließende Auflistung. Juristen mögen diese Fallbeschreibung evtl. anders interpretieren.

  • Anmerkung 3: Prof. Eg. verschickt dienstliche E-Mails (Protokoll Personalgespräch!) vom privaten E-Mail-Account (…@t-online.de).
  • Visualisierung; Visualisierung
  • Status: Eingang vom HMWK bestätigt. Fall wird als Konkretisierung der Dienstaufsichtsbeschwerde vom 16.01.2026 mit Aktenzeichen geführt (Nachweis DAB Nr. 15).

Fall 02.6 (Konfliktursprung): Befragung von Studierenden nach Personalgespräch: Eindruck gezielter Untersuchung des Lehrverhaltens | unbegründete Nachstellung durch Führungskräfte des Fachbereiches AB

  • Aussage 1: “(Ich weiß nicht, ob es bereits an Sie herangetragen wurde: Am Mittwochabend wurde in Arbeitsrecht von Vertretern des Fachbereichs nachgefragt, ob Sie in Ihrer Vorlesung Folien gezeigt hätten, welche nichts mit dem Inhalt zu tun hatten. Dies wurde für den letzten Mittwoch wahrheitsgemäß verneint und dann nicht weiter nachgefragt. …)
  • Von wem: Studierender | 18.01.2018
  • Zu wem: Dr. Görres
  • Aussage 2: “Ein Vertreter des Fachbereichs kam herein und hat die Vorlesung wohl kurz unterbrochen. Es wurde gefragt, ob jemand der Anwesenden auch in Ihren Vorlesungen war. Als eine positive Antwort kam wurde ganz allgemein gefragt, ob Sie in der Vorlesung Folien gezeigt hätten, die nichts mit dem Stoff zu tun hatten. Dies wurde wahrheitsgemäß verneint und nach nochmaliger Versicherung wohl ‚dann mal so hingenommen‘.
  • Von wem: Studierender | 19.01.2018
  • Zu wem: Dr. Görres (neuberufener Professor)
  • Betrifft: Verhalten der Führungskräfte des Fachbereiches AB bzw. des Dekanats gegenüber Dr. Görres (neuberufenem Professor im ersten Lehrjahr).
  • Zeitpunkt/Kontext: 18./19.01.2018 / vermutlich im Kontext zum Personalgespräch zur Feststellung der Bewährung am 16.01.2018 und zugehörigem Protokoll vom 17.01.2018 sowie dem Personalgespräch am 19.01.2018 mit dem Präsidenten
  • Belege: E-Mail Studierender an Dr. Görres | 18.01.2018 (Nachweis); E-Mail Studierender an Dr. Görres | 19.01.2018 (Nachweis)
  • Erläutung: Ein Studierender ließ Dr. Görres am 18.01.2018 per E-Mail wissen, dass die Studierenden seiner Vorlesungen am 17.01.2018 (Mittwoch; 08:00 Uhr bis 11:30 Uhr und 11:45 Uhr bis 15:30 Uhr) in der nachfolgenden Vorlesung eines Kollegen zum Thema ‘Arbeitsrecht’ (15:45 Uhr bis 17:15 Uhr) durch Dekanatsmitglieder zu den Inhalten der Vorlesungen von Dr. Görres befragt wurden (siehe Erfahrungsbericht Kap. 2.2.6; Abb. 61; Abb. 72; Visualisierung). Dies geschah ohne dem Wissen von Dr. Görres und wäre ihm ohne die Mitteilung des Studierenden nicht bekannt geworden. Der Studierende bestätigte gegenüber Dr. Görres in einem später geführten Gespräch diesen Vorgang noch einmal. Für das Vorgehen des Dekanats gab es aus Sicht von Dr. Görres keinen Grund. Es stellte einen erheblichen Vertrauensverlust dar. Für Dr. Görres hatte es den Anschein, dass Vorgesetzte gezielt nach einem Fehlverhalten von Dr. Görres suchten und dies im Zusammenhang mit dem sonderbaren Personalgespräch zur Feststellung der Bewährung am 16.01.2018 inkl. dem zugehörigen Gesprächsprotokoll und dem Personalgespräch mit dem Präsidenten am 19.01.2018 stand, in dem der Präsident Dr. Görres unterstellte, die kununu-Bewertung vom 27.12.2017 „abgegeben“ zu haben. Er selbst hat dieses Eskalationspotential nicht eröffnet, sondern empfand die nachfolgenden Entwicklungen sowie die zugrundeliegenden Überprüfungen als einseitig gegen ihn gerichtet. Aus seiner Sicht nahm der Konflikt hier seinen Anfang und entwickelte sich aus diesen – von ihm als unangemessen interpretierten – Maßnahmen seiner Vorgesetzten bis hin zu seiner Entlassung. Eine unbegründete Nachstellung stellt einen sehr schweren Vertrauensbruch dar. Der Vorgang zeigt, wie – völlig zu Unrecht – Vorgesetzte gegen Dr. Görres agiert haben.
  • persönliche Bewertung:
    Mutmaßung | Spekulation (→ unsachlich; fehlende Objektivität)
    verfälschende Aussage (→ ohne Kontext; unvollständige Darstellung Sachverhalt; verfälschte Inhalte)
    Unwahrheit | Falschaussage (→ strikte Ehrlichkeit wird nicht gewahrt)
    Ereignis nicht dokumentiert und/oder Ergebnis (von Beteiligten) nicht konsequent hinterfragt
    Diskriminierung (→ Benachteiligung; Verstoß gegen das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz) trifft vermutlich zu
    Diskreditierung (→ gezielte Untergraben des Ansehens bzw. Vertrauens in Personen) trifft vermutlich zu
    Diffamierung (→ gezielte Herabwürdigung, Rufschädigung einer Person, um Ansehen zu zerstören)
    Aussage mit hohem Belastungseifer (→ Hinweis auf Befangenheit und fehlende Objektivität)
    Verstoß gegen interne Regularien (→ z. B. AM 296, AM 485, Leitbild der HS RM u. a.) ja, wenn sich Vorgehen nicht begründen lässt
    Mobbing/Machtmissbrauch (→ systematische, wiederholte Schikanierung, Demütigung … durch Führungskräfte)
    Sonstiges: unkollegiales, unprofessionelles und eskalierendes Verhalten von Führungskräften; persönliches Fehlverhalten von Führungskräftes des Fachbereiches;  Konfliktursprung; Sachverhalt wurde nie aufgeklärt

    Diese Auflistung ist subjektiver Art und keine vollständige und abschließende Auflistung. Juristen mögen diese Fallbeschreibung evtl. anders interpretieren.

  • Status: Eingang vom HMWK noch nicht bestätigt (Übermittlungsnachweis Nr. 51).

Fall 03 (Konfliktursprung): Unrechtmäßige Einforderung der Anerkennung des Anforderungskataloges Professur

  • Aussage 2 | 26.02.2018: “Sehr geehrter Herr Görres, ich beziehe mich auf mein E-Mail vom 05.02.18 mit der ich Sie gebeten hatte, den in Ihrem Hausfach hinterlegten Anforderungskatalog vom 30.01.18 zu Ihrer Professur auf Seite 3 der Kopie mit „Zustimmend zur Kenntnis genommen“ zu unterschreiben und im Dekanat abzugeben. Ich nehme zur Kenntnis und zu den Akten, dass Sie dies nicht getan haben.”
  • persönliche Bewertung:
    Mutmaßung | Spekulation (→ unsachlich; fehlende Objektivität)
    verfälschende Aussage (→ ohne Kontext; unvollständige Darstellung Sachverhalt; verfälschte Inhalte) trifft zu
    Unwahrheit | Falschaussage (→ strikte Ehrlichkeit wird nicht gewahrt)
    Resultate nicht dokumentiert und/oder Ergebnis (von Beteiligten) nicht konsequent hinterfragt
    Diskriminierung (→ Benachteiligung; Verstoß gegen das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz)
    Diskreditierung (→ gezielte Untergraben des Ansehens bzw. Vertrauens in Personen) trifft zu
    Diffamierung (→ gezielte Herabwürdigung, Rufschädigung einer Person, um Ansehen zu zerstören)
    Aussage mit hohem Belastungseifer (→ Hinweis auf Befangenheit und fehlende Objektivität)
    Verstoß gegen interne Regularien (→ z. B. AM 296, AM 485, Leitbild der HS RM u. a.) trifft zu
    Mobbing/Machtmissbrauch (→ systematische, wiederholte Schikanierung, Demütigung … durch Führungskräfte)
    Sonstiges:

    • Mit Dr. Görres wurde vor Einstellungsbeginn (01.02.2017) kein konkreter Anforderungskatalog vereinbart (Verstoß 1; schwerwiegender Verfahrensfehler; siehe Fall 00).
    • Mit Dr. Görres wurden schriftliche Ergänzungen oder Anpassung zu einem Anforderungskatalog im ersten Lehrjahr (bis 31.01.2018) nicht vereinbart (Verstoß 2; schwerwiegender Verahrensfehler).
    • Prof. Pl. und Prof. Eg. haben kein Gespräch mit Dr. Görres geführt, um den Anforderungen der AM 296 nachträglich nachzukommen (→ unprofessionell, unkollegial).
    • Dr. Görres musste den Anforderungskatalog vom 30.01.2018 wegen i) Fristablauf, ii) fehlender Konkretisierung und iii) fehlender Rücksprachen nicht “Zustimmend zur Kenntnis nehmen”. Der Beratungsanwalt des Hochschullehrerbundes (HLB) riet davon ab. Ein Fehlverhalten von Dr. Görres lag nicht vor.
    • Die E-Mail von Prof. Eg. am 26.02.2018 stellt den Sachverhalt unvollständig und somit nicht korrekt dar. Prof. Eg. trägt sein eigenes Missmanagement Dr. Görres an und lastet ihm ein Fehlverhalten an, das er zu den Akten nimmt. Die E-Mail diskreditiert Dr. Görres vor Prof. Re. und Frau Bl. Sie hat konflikteskalierende Wirkung.
    • Prof. Eg. verschickt dienstliche E-Mails vom privaten E-Mail-Account (…@t-online.de).
    • Das Fehlverhalten von Prof. Eg. und Prof. Pl. ist fachlicher/ rechtlicher/ persönlicher Art.

    Diese Auflistung ist subjektiver Art und keine vollständige und abschließende Auflistung. Juristen mögen diese Fallbeschreibung evtl. anders interpretieren.

  • Status: Eingang vom HMWK bestätigt. Fall wird als Konkretisierung der Dienstaufsichtsbeschwerde vom 16.01.2026 mit Aktenzeichen geführt (Nachweis DAB Nr. 12).

Fall 04 (Konflikteskalation): schwerwiegendes Fehlverhalten | Verletzung Fürsorgepflichten durch Präsidenten 

  • Erläuterung: Prof. Re. bezichtigte am 04.05.2018 Dr. Görres in einer E-Mail, die Übernahme von Aufgaben in der Selbstverwaltung verweigert zu haben, und unterstellte ihm, eine “Dienstpflichtverletzung” zu begehen, die „disziplinarrechtlich relevant“ sei. Aus Sicht von Dr. Görres handelte es sich bei diesem Vorfall – ähnlich wie bei der Studierendenbefragung/Nachstellung vom 17.01.2018 im Anschluss an das Personalgespräch vom 16.01.2018 – um einen weiteren Versuch, ihm als neuberufenem Professor eine vermeintliche Dienstpflichtverletzung anzulasten. Prof. Re. folgte damit offensichtlich der Sichtweise von Prof. Eg. Beide Vorgesetzten hielten es scheinbar nicht für nötig, durch Rücksprache mit beteiligten Personen (Prof. Leh. / Prof. Eck. / Dr. Görres) den Sachverhalt vorher zu eruieren und aufzuklären. Dr. Görres wies die ungerechtfertigte Anschuldigung von Prof. Re. (Prof. Eg.) innerhalb von zwei Stunden zurück und bat um eine Erklärung (Nachweis). Aufgrund der Schwere der Anschuldigungen (die zweite bereits nach der Unterstellung der kununu-Bewertung), die Prof. Re. als Präsident erhob, verfasste Dr. Görres am 06.05.2018 ein weiteres sachliches Schreiben, um den Vorwurf entschieden zurückzuweisen. Dr. Görres wies darauf hin, dass er mit solchen Anschuldigungen schlecht dargestellt und unter psychischen Druck gesetzt wird und dass das Verhalten von Prof. Eg. als ‘Mobbing’ zu bezeichnen ist. Als Beleg führte Dr. Görres ein halbes Dutzend Vorfälle der letzten Monate auf, in denen sich Prof. Eg. nicht korrekt gegenüber Dr. Görres verhalten und ihn zu Unrecht wiederholt schlecht oder auch falsch dargestellt hatte (Nachweis).
  • Anmerkung 1 (Hintergrund): Dr. Görres wurde am 10.04.2018 von Prof. Eg. per E-Mail darüber informiert, dass er von Prof. Leh. und dem ausscheidenden Prof. Eck. die Aufgaben in der Selbstverwaltung übernehmen solle (Nachweis). Am 13.04.2018 wies Prof. Eg. die beiden Professoren an, sich mit Dr. Görres in Verbindung zu setzen, um ihn in die neuen Aufgaben einzuarbeiten (Nachweis). Prof. Leh. kam der Aufforderung des Dekans zeitnah nach, kontaktierte Dr. Görres ca. eine Woche später (um den 20.04.2018) in seinem Büro an der Hochschule und besprach mit ihm detailliert die Zusammenarbeit bei der Stundenplangestaltung. Es bestand gegenseitiges Einvernehmen bei der zukünftigen Zusammenarbeit (Nachweis). Prof. Eck. kam der Aufforderung des Dekans nicht nach. Frau Bl. (Fachbereichsreferentin) fragte am 25.04.2018 per E-Mail bei Dr. Görres nach, ob er die Aufgaben in der Selbstverwaltung übernehmen würde, die Dr. Görres bereits von Prof. Eg. zugewiesen bekommen hatte bzw. mit denen er vom Dekan “beauftragt” worden war. Die Frage von Frau Bl. war prinzipiell obsolet. Dr. Görres machte Frau Bl. bei dieser Gelegenheit darauf aufmerksam, dass er sich nach anderen Jobmöglichkeiten – wie Prof. Re., Prof. Eg. u. a. Kollegen zuvor fairerweise mitgeteilt – umschaute und die Ausübung dieser Aufgabe in der Selbstverwaltung insofern unter einem gewissen Vorbehalt stand. Dr. Görres wollte mit dieser Auskunft das Dekanat lediglich bzw. fairerweise wissen lassen, dass er die Hochschule womöglich noch vor Prof. Eck. (Prof. Leh.) verlassen könnte, denn er stand zu diesem Zeitpunkt mit der Hochschule Bremen in Verhandlungen zur Übernahme einer Professur. Aus seiner Antwort an Frau Bl. ging in keiner Weise hervor, dass er die ihm zugewiesenen Aufgaben ablehnen bzw. Aufgaben in der Selbstverwaltung verweigern würde. Dafür bestand gar kein Anlass, denn mit Prof. Leh. war bereits eine Einigung zur Übernahme seiner Aufgaben abgesprochen (Nachweis).
  • Anmerkung 2: Dr. Görres hat keine “Konflikte” und “Schwierigkeiten” hervorgerufen, so wie Prof. Re. dies ausdrückt. Ein Fehlverhalten von Dr. Görres lag zu keiner Zeit vor. Alle Konflikte entstammen aus der Sphäre der Vorgesetzten/Führungskräfte.
  • Anmerkung 3: Das Verhalten von Prof. Re. (Präsident) zeigt ein identisches Verhalten zum Vorfall am 19.01.2018, als Prof. Re. ohne jegliche Sachverhaltsaufklärung und ohne jeden Beweis Dr. Görres zu Unrecht unterstellte, auf kununu eine schlechte Bewertung zur Hochschule RheinMain abgegeben zu haben. Es entspricht sehr akkurat jenem Verhalten, dass in der kununu-Bewertung vom 27.12.2017 und Feb. 2018 von HS RM-Mitarbeitern/Professoren anonym wie folgt beschrieben wird:
    • Arbeitsumfeld als Professor geprägt von Intrigen und Unehrlichkeit”,
    • keine Fähigkeit zur Selbstkritik, dafür umso heftiger im Austeilen ungerechtfertigter Kritik”,
    • Klüngelei und Diffamierung als Werkzeug zum Machterhalt”,
    • Vorgesetzte/r streut Unwahrheiten“,
    • Keine Ehrlichkeit … Machtgehabe“,
    • Vorgesetztenverhalten: Abgründig. Die schlimmsten Erfahrungen in meinem Berufsleben. Dabei war ich kein Einzelfall. Offensichtlich wird das unkollegiale Verhalten Einzelner von der Hochschulleitung geduldet“.
  • persönliche Bewertung:
    Mutmaßung | Spekulation (→ unsachlich; fehlende Objektivität)
    verfälschende Aussage (→ ohne Kontext; unvollständige Darstellung Sachverhalt; verfälschte Inhalte)
    Unwahrheit | Falschaussage (→ strikte Ehrlichkeit wird nicht gewahrt) trifft zu (schwerwiegend)
    Resultate nicht dokumentiert und/oder Aussage (von Beteiligten) nicht konsequent hinterfragt trifft zu
    Diskriminierung (→ Benachteiligung; Verstoß gegen das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz)
    Diskreditierung (→ gezielte Untergraben des Ansehens bzw. Vertrauens in Personen) trifft zu (schwerwiegend)
    Diffamierung (→ gezielte Herabwürdigung, Rufschädigung einer Person, um Ansehen zu zerstören) trifft zu (schwerwiegend)
    Aussage mit hohem Belastungseifer (→ Hinweis auf Befangenheit und fehlende Objektivität) trifft zu (schwerwiegend)
    Verstoß gegen interne Regularien (→ z. B. AM 296, AM 485, Leitbild der HS RM u. a.) vermutlich Verstoß gegen Fürsorgepflichten
    Mobbing/Machtmissbrauch (→ systematische, wiederholte Schikanierung, Demütigung … durch Führungskräfte) trifft zu (schwerwiegend)
    Sonstiges:

    • hochgradig eskalierend und unprofessionell für Führungskräfte/Vorgesetzte im Amt eines Dekans/Präsidenten;
    • fachliches, rechtliches und persönliches Fehlverhalten von Prof. Re. und Prof. Eg. in einem besonders schweren Fall;
    • Prof. Re. hat die sehr schwere Anschuldigung von Prof. Eg. ungeprüft übernommen – obwohl diese leicht zu überprüfen gewesen wäre – und Dr. Görres zum Vorwurf gemacht. Es gehört zu den Fürsorgepflichten des Dienstherrn (Prof. Re.) einen solch gravierenden Verstoß gegen beamtenrechtliche Pflichten zu überprüfen, bevor der der Beamte zu Unrecht beschuldigt wird. Ein Fehlverhalten von Dr. Görres lag zu keiner Zeit vor.

    Diese Auflistung ist subjektiver Art und keine vollständige und abschließende Auflistung. Juristen mögen diese Fallbeschreibung evtl. anders interpretieren.

  • Visualisierung (Ereigniskette)
  • Status: Eingang vom HMWK bestätigt. Fall wird als Konkretisierung der Dienstaufsichtsbeschwerde vom 16.01.2026 mit Aktenzeichen geführt (Nachweis DAB Nr. 16).

Fall 04.1 (Konflikteskalation): schwerwiegendes Fehlverhalten | Verletzung Fürsorgepflichten durch Präsidenten 

  • Visualisierung (Ereigniskette)
  • Status: Eingang vom HMWK bestätigt. Fall wird als Konkretisierung der Dienstaufsichtsbeschwerde vom 16.01.2026 mit Aktenzeichen geführt (Nachweis DAB Nr. 17).

Fall 05 (Konflikteskalation): Unterstellung des ‘Nicht-Reden-Wollens’ durch Dekan / Diskreditierung Dr. Görres 

  • persönliche Bewertung:
    Mutmaßung | Spekulation (→ unsachlich; fehlende Objektivität)
    verfälschende Aussage (→ ohne Kontext; unvollständige Darstellung Sachverhalt; verfälschte Inhalte)
    Unwahrheit | Falschaussage (→ strikte Ehrlichkeit wird nicht gewahrt) trifft zu
    Resultate nicht dokumentiert und/oder Ergebnis (von Beteiligten) nicht konsequent hinterfragt
    Diskriminierung (→ Benachteiligung; Verstoß gegen das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz)
    Diskreditierung (→ gezielte Untergraben des Ansehens bzw. Vertrauens in Personen) trifft zu
    Diffamierung (→ gezielte Herabwürdigung, Rufschädigung einer Person, um Ansehen zu zerstören) trifft zu
    Aussage mit hohem Belastungseifer (→ Hinweis auf Befangenheit und fehlende Objektivität)
    Verstoß gegen interne Regularien (→ z. B. AM 296, AM 485, Leitbild der HS RM u. a.)
    Mobbing/Machtmissbrauch (→ systematische, wiederholte Schikanierung, Demütigung … durch Führungskräfte) trifft zu
    Sonstiges: Prof. Eg. verschickt dienstliche E-Mails vom privaten E-Mail-Account (…@t-online.de).

    Diese Auflistung ist subjektiver Art und keine vollständige und abschließende Auflistung. Juristen mögen diese Fallbeschreibung evtl. anders interpretieren.

  • Status: Eingang vom HMWK bestätigt. Fall wird als Konkretisierung der Dienstaufsichtsbeschwerde vom 16.01.2026 mit Aktenzeichen geführt (Nachweis DAB Nr. 13).

Fall 06 (Konflikteskalation): Zeugniszusage mit anschließender Zeugnisverweigerung / 1. Verweigerungsgrund 

  • persönliche Bewertung:
    Mutmaßung | Spekulation (→ unsachlich; fehlende Objektivität)
    verfälschende Aussage (→ ohne Kontext; unvollständige Darstellung Sachverhalt; verfälschte Inhalte)
    Unwahrheit | Falschaussage (→ strikte Ehrlichkeit wird nicht gewahrt) trifft zu (Aussage vom 23.08.2018)
    Resultate nicht dokumentiert und/oder Ergebnis (von Beteiligten) nicht konsequent hinterfragt
    Diskriminierung (→ Benachteiligung; Verstoß gegen das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz) trifft zu
    Diskreditierung (→ gezielte Untergraben des Ansehens bzw. Vertrauens in Personen)
    Diffamierung (→ gezielte Herabwürdigung, Rufschädigung einer Person, um Ansehen zu zerstören)
    Aussage mit hohem Belastungseifer (→ Hinweis auf Befangenheit und fehlende Objektivität)
    Verstoß gegen interne Regularien (→ z. B. AM 296, AM 485, Leitbild der HS RM u. a.) trifft zu
    Mobbing/Machtmissbrauch (→ systematische, wiederholte Schikanierung, Demütigung … durch Führungskräfte) trifft zu
    Sonstiges: Vorsätzliche Verweigerung der Ausstellung eines qualifizierten Dienstzeugnisses (mit Leistungsbewertung), um zu vermeiden, über Dr. Görres eine korrekte positive Leistungsbeurteilung auszustellen. Das Vorgehen von Prof. Re. (Präsident), Prof. Eg. (Dekan) und Hr. Boe. (Justiziar) lässt rückblickend die Vermutung zu, dass diese geplant agierten und beabsichtigten, Dr. Görres in seinen Leistungen nicht (korrekt) bewerten zu wollen, um ihn nach drei Jahren als Probezeitbeamter nicht entfristen zu müssen. Prof. Re., Prof. Eg. und Hr. Boe. haben als Führungskräfte der Hochschule RheinMain billigend in Kauf genommen, dass der akademische Werdegang von Dr. Görres und Dr. Görres selbst schweren Schaden nehmen. Hochgradig eskalierendes und sehr unprofessionell Verhalten von Führungskräfte/Vorgesetzte im Amt eines Präsidenten, Dekans und Justiziars; Mobbing; Machtmissbrauch.

    Diese Auflistung ist subjektiver Art und keine vollständige und abschließende Auflistung. Juristen mögen diese Fallbeschreibung evtl. anders interpretieren.

  • Visualisierung Ereigniskette
  • Status: Eingang vom HMWK bestätigt. Fall wird als Konkretisierung der Dienstaufsichtsbeschwerde vom 16.01.2026 mit Aktenzeichen geführt (Nachweis DAB Nr. 18).

Fall 06.1 (Konflikteskalation): Zeugniszusage mit anschließender Zeugnisverweigerung / 2. Verweigerungsgrund

  • persönliche Bewertung:
    Mutmaßung | Spekulation (→ unsachlich; fehlende Objektivität)
    verfälschende Aussage (→ ohne Kontext; unvollständige Darstellung Sachverhalt; verfälschte Inhalte)
    Unwahrheit | Falschaussage (→ strikte Ehrlichkeit wird nicht gewahrt) trifft zu
    Resultate nicht dokumentiert und/oder Ergebnis (von Beteiligten) nicht konsequent hinterfragt
    Diskriminierung (→ Benachteiligung; Verstoß gegen das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz) trifft zu
    Diskreditierung (→ gezielte Untergraben des Ansehens bzw. Vertrauens in Personen)
    Diffamierung (→ gezielte Herabwürdigung, Rufschädigung einer Person, um Ansehen zu zerstören)
    Aussage mit hohem Belastungseifer (→ Hinweis auf Befangenheit und fehlende Objektivität)
    Verstoß gegen interne Regularien (→ z. B. AM 296, AM 485, Leitbild der HS RM u. a.) trifft zu
    Mobbing/Machtmissbrauch (→ systematische, wiederholte Schikanierung, Demütigung … durch Führungskräfte) trifft zu
    Sonstiges: Die bewusste Verweigerung der Ausstellung eines Dienstzeugnisses wird durch den zweiten – ebenfalls vorgeschobenen – Ablehnungsgrund bestätigt. Prof. Re. (Präsident), Prof. Eg. (Dekan) und Hr. Boe. (Justiziar) wollten absolut vermeiden, über Dr. Görres eine korrekte positive Leistungsbeurteilung auszustellen. Das Vorgehen dieser Führungskräfte erfolgte geplant und hatte zum Ziel, Dr. Görres in seinen Leistungen nicht (korrekt) bewerten zu wollen. Es ist offensichtlich, dass Prof. Re., Prof. Eg. und Hr. Boe. vorsätzlich agierten und als Führungskräfte der Hochschule RheinMain in Kauf genommen haben, dass der akademische Werdegang von Dr. Görres und Dr. Görres selbst schweren Schaden nehmen. Sie waren durch das Schreiben des RA vom 25.09.2018 darauf hingewiesen worden. Hochgradig eskalierendes und sehr unprofessionell Verhalten von Führungskräfte/Vorgesetzte im Amt eines Präsidenten, Dekans und Justiziars.

    Diese Auflistung ist subjektiver Art und keine vollständige und abschließende Auflistung. Juristen mögen diese Fallbeschreibung evtl. anders interpretieren.

  • Anmerkung: Die spätere Bewertung durch die BFK ist alles andere als “seriös” (siehe Fall 10 und Fall 11). All dies zeigt, dass Prof. Re. (Präsident), Prof. Eg. (Dekan) und auch Hr. Boe. (Justiziar) niemals gedachten, eine “seriöse” Bewertung über Dr. Görres auszustellen.
  • Visualisierung Ereigniskette
  • Status: Eingang vom HMWK bestätigt. Fall wird als Konkretisierung der Dienstaufsichtsbeschwerde vom 16.01.2026 mit Aktenzeichen geführt (Nachweis DAB Nr. 19).

Fall 06.2 (Konflikteskalation): widerrechtliche Verweigerung eines qualifizierten Zeugnisses / Ausfertigung eines einfachen Zeugnisses mit 20 Fehlern / Schikanierung / Behinderung im beruflichen Fortkommen  

  • persönliche Bewertung:
    Mutmaßung | Spekulation (→ unsachlich; fehlende Objektivität)
    verfälschende Aussage (→ ohne Kontext; unvollständige Darstellung Sachverhalt; verfälschte Inhalte)
    Unwahrheit | Falschaussage (→ strikte Ehrlichkeit wird nicht gewahrt)
    Resultate nicht dokumentiert und/oder Ergebnis (von Beteiligten) nicht konsequent hinterfragt
    Diskriminierung (→ Benachteiligung; Verstoß gegen das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz) trifft zu
    Diskreditierung (→ gezielte Untergraben des Ansehens bzw. Vertrauens in Personen)
    Diffamierung (→ gezielte Herabwürdigung, Rufschädigung einer Person, um Ansehen zu zerstören)
    Aussage mit hohem Belastungseifer (→ Hinweis auf Befangenheit und fehlende Objektivität)
    Verstoß gegen interne Regularien (→ z. B. AM 296, AM 485, Leitbild der HS RM u. a.) trifft zu
    Mobbing/Machtmissbrauch (→ systematische, wiederholte Schikanierung, Demütigung … durch Führungskräfte) trifft zu
    Sonstiges: sehr offensichtlich geplantes Vorgehen (evtl. mit bestimmten Absichten im Hinblick auf Entfristung von Dr. Görres); Schikanierung; hochgradig eskalierendes und unprofessionelles Verhalten des Präsidenten; fachliches, rechtliches und persönliches Fehlverhalten des Präsidenten.

    Diese Auflistung ist subjektiver Art und keine vollständige und abschließende Auflistung. Juristen mögen diese Fallbeschreibung evtl. anders interpretieren.

  • Status: Eingang vom HMWK bestätigt. Fall wird als Konkretisierung der Dienstaufsichtsbeschwerde vom 16.01.2026 mit Aktenzeichen geführt (Nachweis DAB Nr. 20).

Fall 07 (Konflikteskalation): Fehlende Bewertungsgrundlagen Personalgespräch | mehrfacher Verstoß gegen Hochschulregularien | konfrontatives Gesprächssetup | gezielte Diskreditierung von Dr. Görres

  • Belege: § 2 Abs 3 AM 296 (Nachweis); Protokoll Prof. Ro./Prof. Rom. an Dr. Görres | 10.07.2019 (Nachweis); siehe Erfahrungsbericht Kap. 2.5.2
  • persönliche Bewertung:
    Mutmaßung | Spekulation (→ unsachlich; fehlende Objektivität)
    verfälschende Aussage (→ ohne Kontext; unvollständige Darstellung Sachverhalt; verfälschte Inhalte) trifft zu
    Unwahrheit | Falschaussage (→ strikte Ehrlichkeit wird nicht gewahrt) trifft zu
    Ergebnis/Aussage nicht dokumentiert und/oder Ergebnis/Aussage (von Beteiligten) nicht konsequent hinterfragt trifft zu
    Diskriminierung (→ Benachteiligung; Verstoß gegen das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz) trifft zu
    Diskreditierung (→ gezielte Untergraben des Ansehens bzw. Vertrauens in Personen) trifft zu
    Diffamierung (→ gezielte Herabwürdigung, Rufschädigung einer Person, um Ansehen zu zerstören) trifft zu
    Aussage mit hohem Belastungseifer (→ Hinweis auf Befangenheit und fehlende Objektivität) trifft zu
    Verstoß gegen interne Regularien (→ z. B. AM 296, AM 485, Leitbild der HS RM u. a.) trifft zu
    Mobbing/Machtmissbrauch (→ systematische, wiederholte Schikanierung, Demütigung … durch Führungskräfte) trifft zu
    Sonstiges:

    Diese Auflistung ist subjektiver Art und keine vollständige und abschließende Auflistung. Juristen mögen diese Fallbeschreibung evtl. anders interpretieren.

Fall 07.1 (erhebliche Konflikteskalation): Diskriminierung und gezielte Diskreditierung von Dr. Görres | Falschaussage Dekanin

  • Zeitpunkt/Kontext: 17.06.2019 / zweites Personalgespräch zur Feststellung der Bewährung
  • Belege: Protokoll Prof. Ro./Prof. Rom. an Dr. Görres | 10.07.2019 (Nachweis; Seite 3); siehe Erfahrungsbericht Kap. 2.5.2
  • persönliche Bewertung:
    Mutmaßung | Spekulation (→ unsachlich; fehlende Objektivität)
    verfälschende Aussage (→ ohne Kontext; unvollständige Darstellung Sachverhalt; verfälschte Inhalte)
    Unwahrheit | Falschaussage (→ strikte Ehrlichkeit wird nicht gewahrt) trifft zu
    Ergebnis/Aussage nicht dokumentiert und/oder Ergebnis/Aussage (von Beteiligten) nicht konsequent hinterfragt trifft zu
    Diskriminierung (→ Benachteiligung; Verstoß gegen das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz) trifft zu (erheblich)
    Diskreditierung (→ gezielte Untergraben des Ansehens bzw. Vertrauens in Personen) trifft zu (erheblich)
    Diffamierung (→ gezielte Herabwürdigung, Rufschädigung einer Person, um Ansehen zu zerstören) trifft zu (erheblich)
    Aussage mit hohem Belastungseifer (→ Hinweis auf Befangenheit und fehlende Objektivität) trifft zu
    Verstoß gegen interne Regularien (→ z. B. AM 296, AM 485, Leitbild der HS RM u. a.) trifft zu
    Mobbing/Machtmissbrauch (→ systematische, wiederholte Schikanierung, Demütigung … durch Führungskräfte) trifft zu
    Sonstiges: unkollegiales und konflikteskalierendes Verhalten aller Beteiligten; Gespräch wurde mit hohem Belastungseifer geführt.

    Diese Auflistung ist subjektiver Art und keine vollständige und abschließende Auflistung. Juristen mögen diese Fallbeschreibung evtl. anders interpretieren.

Fall 07.2 (erhebliche Konflikteskalation): Diskreditierung/Diffamierung von Dr. Görres | Falschaussage Dekanin

  • Zeitpunkt/Kontext: 17.06.2019 / zweites Personalgespräch zur Feststellung der Bewährung
  • Belege: Protokoll: Prof. Ro./Prof. Rom. an Dr. Görres | 10.07.2019 (Nachweis; Seite 3); siehe Erfahrungsbericht Kap. 2.5.2
  • Erläuterung: Aus Sicht von Dr. Görres entsprach die Aussage von Prof. Ro., er habe sich nicht ausreichend an der Mitgestaltung des Fachbereichs beteiligt, nicht den tatsächlichen Gegebenheiten. Nach seinem Verständnis lag hierzu ausreichend Engagement und Mitwirkung vor, so dass er diese Aussage als unzutreffend und nicht gerechtfertigt empfand (siehe Erfahrungsbericht Kap. 2.4.3, Kap. 2.4.4, Kap. 2.5.2, Kap. 2.5.3, Kap. 2.6 ff; Abb. 115 bis Abb. 127, Abb. 147 bis Abb. 151). Diese – vermutlich sehr bewusste – Falschaussage der Dekanin wiegt umso schwerer, da Prof. Ro. über die von Dr. Görres erbrachten Leistungen im Fachbereich AB wie z. B. Initiierung Verhaltenskodex Lehre, Abhalten studentischer Feedbackgespräche, Erstellung von Prüfungssitzpläne für alle Prüfungsräume, Entwicklung von Prüfungschecklisten, umfangreiche Prüfungsaufsichten u. a. informiert war oder — kraft ihrer dienstlichen Verantwortung — hätte informiert sein müssen.
    .
    a) Verhaltenskodex Fachbereich AB
    Dr. Görres initiierte im Januar 2019 die Einführung eines ‘Verhaltenskodex Lehre’, um den Lehrbetrieb für Lehrende und Studierende im Fachbereich AB zu verbessern. Er erstellte dazu eine Vorlage, die vom PAusV finalisiert und im Fachbereich AB eingeführt wurde (Erfahrungsbericht Abb. 115; Abb. 116; Nachweis). Dieser ‘Verhaltenskodex Lehre’ war im Februar 2025 auf der Website des Fachbereiches AB noch einsehbar.
    .
    b) Feedbackgespräche mit Studierende zur ‘Qualität der Lehre’
    Dr. Görres hat Gruppengespräche mit Studierenden geführt, um Potentiale zu ermitteln, die Qualität der Lehre im Fachbereich AB zu verbessern. Die Ergebnisse dieser Gespräche wurden protokolliert und an die Kollegen verteilt (siehe Erfahrungsbericht Abb. 111; Nachweis). Dies ging mit einem Zeitaufwand einher, der den der ‘Kommission Gleichstellung übertraf.
    .
    c) Hörsaalsitzpläne für Prüfungen
    Dr. Görres erstellte für die Prüfungssäle detaillierte Prüfungssitzpläne, um gegen den Prüfungsbetrug vorzugehen (siehe Erfahrungsbericht Abb. 117; Nachweis; Nachweis; Nachweis; Nachweis). Das war eine sehr umfangreiche Arbeit über mehrere Tage. Er passte die Pläne in den Prüfungszeiträumen für die Kollegen an, ließ diese den Kollegen zukommen und erstellte teils die Prüfungssitzpläne der Kollegen, die sein Engagement ausdrücklich lobten und wertschätzten (siehe Erfahrungsbericht Abb. 118; Abb. 119; Abb. 120; Abb. 121; Abb. 147; Abb. 148; Nachweis; Nachweis).
    .
    d) Prüfungschecklisten  und Prüfungsleitlinien
    Dr. Görres hat zur Verbesserung des Prüfungswesens Prüfungschecklisten und Prüfungsleitlinien entworfen und diese dem PAusV zum Prüfungszeitraum des WiSe 2018/19 zur Verfügung gestellt. Der PAusV hat diese Checklisten und Leitlinien daraufhin überarbeitet und im Fachbereich AB implementiert. Am 28.02.2019 bat der PAusV die Kollegen um Rückmeldungen zu diesen Ausarbeitungen, die positiv ausfielen (Erfahrungsbericht Abb. 127).
    .
    e) Prüfungsaufsichten
    Dr. Görres hat allein im Prüfungszeitraum des WiSe 2018/19 innerhalb von zwei Wochen an 13 Prüfungsaufsichten teilgenommen (Nachweis), um einen ordnungsgemäßen Prüfungsablauf sicherzustellen, wofür viele Kollegen dankbar waren. Er hat damit vermutlich an mehr Prüfungen als jeder andere Kollege aus dem Fachbereich AB teilgenommen. Der PAusV hat dieses überdurchschnittliche Engagement von Dr. Görres explizit gelobt (Erfahrungsbericht Abb. 122; Abb. 123; Abb. 124; Nachweis). Das Engagement von Dr. Görres, sich im Prüfungszeitraum als zusätzliche Prüfungsaufsicht zur Verfügung zu stellen, bestand in jedem Semester und wurde von etlichen Kollegen bis zu seiner Entlassung angenommen.
    .
    f) Dokumentation der Erkenntnisse aus Prüfungszeitraum WiSe 2018/19
    Dr. Görres fasste im Anschluss an den Prüfungszeitraum seine Erkenntnisse aus 13 Prüfungsaufsichten schriftlich zusammen und teilte diese den Kollegen per E-Mail am 07.02.2019 mit (Erfahrungsbericht Abb. 125). Der dokumentierte Prüfungsbetrug war aus Sicht von Dr. Görres erschreckend.
    .
    g)  Vertretung von Prof. Gr.
    Dr. Görres hat zudem für Prof. Gr. Kurse/Module in Vertretung abgehalten, damit dieser sein Überdeputat von über 40 SWS abbauen konnte und somit dazu beigetragen, dass dieser sich wieder im Fachbereich AB voll einbringen konnte.
    .
    h) kollegiale Hilfestellung für Kollegen, die durch die Lehrbedingungen im Fachbereich AB in Not gerieten bzw. in Not waren
    Übervolle Kurse, zu kleine Hörsäle, fehlende Unterstützung durch Führungskräfte, fehlendes Benehmen einiger weniger Studierender u. Ä. führten im Fachbereich immer wieder zu schwierigen Lehrsituationen. Eine Kollegin geriet durch diese Lehrbedingungen im WiSe 2019/20 in erhebliche Not und bat Dr. Görres um Hilfe (Details siehe Fall 08).
    .
    Vor dem Hintergrund des dokumentierten Engagements von Dr. Görres erscheint die von Vorgesetzten geäußerte Kritik (Mitglieder des Dekanats und auch der BFK), er komme seinen Aufgaben bei der Mitgestaltung im Fachbereich AB nicht nach und zeige kein Interesse am und Engagement im Fachbereich AB, unbegründet. Mit seinem Einsatz von z. B. 13 Prüfungsaufsichten innerhalb von zwei Wochen zeigte Dr. Görres vermutlich bereits weit mehr Engagement im Fachbereich AB als so manch anderer Kollege. Nach Einschätzung von Dr. Görres war die Bewertung der Dekanin unzutreffend, denn es lag die o. g. abweichende Sachlage vor. Dr. Görres wurde auf diese Weise trotz besseren Wissens aller Beteiligten ein Fehlverhalten unterstellt und er in seinen Leistungen gezielt abgewertet. Für ihn entstand so der Eindruck, dass bezweckt wurde, ihn in ein negatives Licht zu rücken, psychischen Druck auszuüben, ihn zu provozieren und einen Anlass für seine Entfernung aus dem Fachbereich AB zu schaffen.
    .
    Auf Basis der oben genannten Sachlage hat sich Dr. Görres nach seiner eigenen Darstellung im Fachbereich in vielfältiger Weise engagiert (mehr als er musste) und sich sowohl Kollegen als auch Studierenden gegenüber stets hilfsbereit gezeigt, die dafür wiederum dankbar waren. Die Aussage von Prof. Ro. als Dekanin ist eine bewusste Falschaussage. Es ist zudem nirgends definiert, was die ‘Mitgestaltung des Fachbereiches’ bedeutet und beinhaltet. Mit Dr. Görres wurde nie vereinbart, was er zur ‘Mitgestaltung des Fachbereiches’ zu tun hat. Dr. Görres hat sich stets unaufgefordert selbst eingebracht, wo immer er die Notwendigkeit sah, dass im Fachbereich etwas getan werden musste.
  • persönliche Bewertung:
    Mutmaßung | Spekulation (→ unsachlich; fehlende Objektivität)
    verfälschende Aussage (→ ohne Kontext; unvollständige Darstellung Sachverhalt; verfälschte Inhalte)
    Unwahrheit | Falschaussage (→ strikte Ehrlichkeit wird nicht gewahrt) trifft zu (gravierend)
    Ergebnis/Aussage nicht dokumentiert und/oder Ergebnis/Aussage (von Beteiligten) nicht konsequent hinterfragt trifft zu
    Diskriminierung (→ Benachteiligung; Verstoß gegen das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz)
    Diskreditierung (→ gezielte Untergraben des Ansehens bzw. Vertrauens in Personen) trifft zu (erheblich)
    Diffamierung (→ gezielte Herabwürdigung, Rufschädigung einer Person, um Ansehen zu zerstören) trifft zu (erheblich)
    Aussage mit hohem Belastungseifer (→ Hinweis auf Befangenheit und fehlende Objektivität) trifft zu (erheblich)
    Verstoß gegen interne Regularien (→ z. B. AM 296, AM 485, Leitbild der HS RM u. a.) trifft zu
    Mobbing/Machtmissbrauch (→ systematische, wiederholte Schikanierung, Demütigung … durch Führungskräfte) trifft zu
    Sonstiges: Die Aussage von Prof. Ro. zeigt, dass Sie als Dekanin entweder nicht informiert und/oder aber in einem erheblichen Maße gegenüber Dr. Görres befangen war. Die Aussage ist schlichtweg falsch und diente dazu, Dr. Görres schlecht darzustellen; unkollegiales und unprofessionelles Verhalten; hochgradig konflikteskalierend

    Diese Auflistung ist subjektiver Art und keine vollständige und abschließende Auflistung. Juristen mögen diese Fallbeschreibung evtl. anders interpretieren.

  • Status:  Eingang vom HMWK noch nicht bestätigt (Übermittlungsnachweis; DAB Nr. 48).

Fall 07.3 (erhebliche Konflikteskalation): gezielte Diskreditierung/Diffamierung von Dr. Görres | Falschaussage Dekanin

  • Zeitpunkt/Kontext: 17.06.2019 / zweites Personalgespräch zur Feststellung der Bewährung
  • Belege: Protokoll: Prof. Ro./Prof. Rom. an Dr. Görres | 10.07.2019 (Nachweis; Seite 3); siehe Erfahrungsbericht Kap. 2.5.2
  • persönliche Bewertung:
    Mutmaßung | Spekulation (→ unsachlich; fehlende Objektivität)
    verfälschende Aussage (→ ohne Kontext; unvollständige Darstellung Sachverhalt; verfälschte Inhalte)
    Unwahrheit | Falschaussage (→ strikte Ehrlichkeit wird nicht gewahrt) trifft zu
    Ergebnis/Aussage nicht dokumentiert und/oder Ergebnis/Aussage (von Beteiligten) nicht konsequent hinterfragt trifft zu
    Diskriminierung (→ Benachteiligung; Verstoß gegen das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz)
    Diskreditierung (→ gezielte Untergraben des Ansehens bzw. Vertrauens in Personen) trifft zu
    Diffamierung (→ gezielte Herabwürdigung, Rufschädigung einer Person, um Ansehen zu zerstören) trifft zu
    Aussage mit hohem Belastungseifer (→ Hinweis auf Befangenheit und fehlende Objektivität) trifft zu
    Verstoß gegen interne Regularien (→ z. B. AM 296, AM 485, Leitbild der HS RM u. a.) trifft zu
    Mobbing/Machtmissbrauch (→ systematische, wiederholte Schikanierung, Demütigung … durch Führungskräfte) trifft zu
    Sonstiges: Die Aussage von Prof. Ro. zeigt, dass sie als Dekanin entweder nicht informiert und/oder aber in einem erheblichen Maße gegenüber Dr. Görres befangen war. Die Aussage ist falsch und diente dazu, Dr. Görres schlecht darzustellen; unkollegiales und unprofessionelles Verhalten; hochgradig konflikteskalierend

    Diese Auflistung ist subjektiver Art und keine vollständige und abschließende Auflistung. Juristen mögen diese Fallbeschreibung evtl. anders interpretieren.

  • Status: Eingang vom HMWK noch nicht bestätigt (Übermittlungsnachweis; DAB Nr. 49).

Fall 07.4 (erhebliche Konflikteskalation): Vorwurf der falschen Haltung / fehlenden Loyalität von Dr. Görres gegenüber seinem Arbeitgeber und dem Hochschulsystem

  • Zeitpunkt/Kontext: 17.06.2019 / zweites Personalgespräch zur Feststellung der Bewährung
  • Belege: Protokoll Prof. Ro./Prof. Rom. an Dr. Görres | 10.07.2019 (Nachweis; Seite 4); siehe Erfahrungsbericht Kap. 2.5.2.2
  • persönliche Bewertung:
    Mutmaßung | Spekulation (→ unsachlich; fehlende Objektivität)
    verfälschende Aussage (→ ohne Kontext; unvollständige Darstellung Sachverhalt; verfälschte Inhalte) trifft zu
    Unwahrheit | Falschaussage (→ strikte Ehrlichkeit wird nicht gewahrt) trifft zu
    Ergebnis/Aussage nicht dokumentiert und/oder Ergebnis/Aussage (von Beteiligten) nicht konsequent hinterfragt trifft zu
    Diskriminierung (→ Benachteiligung; Verstoß gegen das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz)
    Diskreditierung (→ gezielte Untergraben des Ansehens bzw. Vertrauens in Personen) trifft zu
    Diffamierung (→ gezielte Herabwürdigung, Rufschädigung einer Person, um Ansehen zu zerstören) trifft zu (erheblich)
    Aussage mit hohem Belastungseifer (→ Hinweis auf Befangenheit und fehlende Objektivität) trifft zu
    Verstoß gegen interne Regularien (→ z. B. AM 296, AM 485, Leitbild der HS RM u. a.) vermutlich
    Mobbing/Machtmissbrauch (→ systematische, wiederholte Schikanierung, Demütigung … durch Führungskräfte) trifft zu
    Sonstiges: —

    Diese Auflistung ist subjektiver Art und keine vollständige und abschließende Auflistung. Juristen mögen diese Fallbeschreibung evtl. anders interpretieren.

  • Status: Eingang vom HMWK noch nicht bestätigt (Übermittlungsnachweis).
  • Anmerkung: Dem HMWK liegen mit Fall 07.4 insgesamt 50 Fallbeschreibungen / Dienstaufsichtsbeschwerden von erheblichen Fehlverhalten von Vorgesetzten/Führungskräften  an der Hochschule RheinMain vor, aus denen Machtmissbrauch, Mobbing und Missmanagement hervorgehen: Fall 00; Fall 01; Fall 01.1; Fall 02; Fall 02.1; Fall 02.3; Fall 02.4; Fall 02.4-i; Fall 02.4 – ii; Fall 02.4 – iii (10); Fall 02.4 – iv; Fall 02.5; Fall 03; Fall 04; Fall 04.1; Fall 05; Fall 06; Fall 06.1; Fall 6.2; Fall 10 (20); Fall 10.01 (vormals Fall xx); Fall 10.02; Fall 10.03; Fall 10.04; Fall 10.05; Fall 10.06; Fall 10.07; Fall 10.08; Fall 10.09; Fall 10.10 (30); Fall 11; Fall 11.01; Fall 11.02; Fall 11.03; Fall 11.04; Fall 11.05; Fall 11.06; Fall 11.07; Fall 11.08; Fall 11.09 (40); Fall 11.10; Fall 09; Fall 08; Fall 02.2; Fall 08.1; Fall 07; Fall 07.1; Fall 07.2; Fall 07.3; Fall 07.4 (50). All diese Einzelfälle ergänzen jene Dienstaufsichtsbeschwerde vom 16.01.2026.

Fall 08: unberechtigte Unterstellung der Dekanin, die Herausgabe von beleidigenden Chat-Nachrichten mittels Druck auf Studierende erzwungen zu haben 

  • Vorgang/Vorfall: Schwere Beleidigung einer Kollegin (Lehrkraft) durch Studierende veranlasst Dekanin (Prof. Ro.), Dr. Görres ein Fehlverhalten gegenüber den Studierenden zu unterstellen.
  • Von wem: Prof. Ro. (Dekanin)
  • Zu wem: Dr. Görres
  • Belege: Email Dr. Görres an Dekanin | 15.11.2019 (Nachweis); siehe auch Fall 11.10; siehe Erfahrungsbericht Kap. 2.6.2
  • Erläuterung: Zu Beginn des WiSe 2019/20 gab es im Fachbereich AB einen Vorfall, bei dem eine Kollegin erhebliche Schwierigkeiten mit Studierenden im Unterricht hatte und das Dekanat (Prof. Ro.) der Kollegin über mehrere Wochen hinweg Hilfestellung verweigerte. Die Lehrbedingungen waren mehr als grenzwertig bzw. unzulässig (Nachweis). Die unhaltbare Situation eskalierte schließlich und mündete in schweren Beleidigungen der Kollegin durch die Studierenden. Dr. Görres fand die Kollegin am 08.11.2019 am Ende einer Übung sehr aufgelöst im Vorlesungsraum vor. Da andere Kollegen/Führungskräfte (z. B. aus dem Dekanat) nicht vor Ort waren, half er der Kollegin sich zu sammeln und eruierte den Vorfall unter den noch anwesenden Studierenden (Nachweis).
    Ein Student trat an Dr. Görres heran und zeigte ihm einen 90-minütigen Chat-Austausch, der während der Mathematik-Übung zwischen Studierenden stattgefunden hatte. Der Student bat Dr. Görres darum, diese Dinge kundzutun. Die im Chat-Verlauf enthaltenen Äußerungen waren für ihn schockierend und wurden als schwerwiegende Beleidigung empfunden. Dr. Görres machte als Beweis vom Chat-Austausch zwei Screenshots, die lediglich sieben Minuten des gesamten Chatverlaufes zeigten und damit nur einen kleinen Einblick in die Beleidigungen der Kollegin gaben.
    Es stellte sich heraus, dass die Kollegin im Unterricht von Studierenden sowohl mündlich als “Ratte” als auch in einem WhatsApp-Chat-Verkehr verbal attackiert worden war. Im betreffenden Chatverlauf äußerten mehrere Kursteilnehmer während der laufenden Lehrveranstaltung in kurzer zeitlicher Abfolge sexuell anzügliche und herabwürdigende Kommentare über die Kollegin. Die Nachrichten enthielten beleidigende und sexualisierte Formulierungen, in denen die Kollegin in entwürdigender Weise beschrieben und Gegenstand respektloser Bemerkungen wurde. Insgesamt dokumentiert der Chat ein Verhalten, das ein erhebliches Maß an Respektlosigkeit, Grenzüberschreitung und sexualisierter Herabwürdigung erkennen lässt und das insbesondere im Kontext einer laufenden Lehrveranstaltung an einer öffentlichen hessischen Hochschule als gravierend unangemessen einzustufen ist. Dr. Görres fasste all dies in einer E-Mail zusammen und informierte am selben Tag noch die Dekanin (Prof. Ro.) über diesen Vorfall (08.11.2018; 17:45 Uhr; siehe Fall 11.10). Der E-Mail beigefügt waren die Screenshots zum Chatverkehr, was die Identifikation der Beteiligten bzw. der Störer ermöglichte. Aus der E-Mail an Prof. Ro. ging hervor, dass der Student diesen Chat-Verkehr Dr. Görres freiwillig gezeigt und überlassen hatte (Nachweis).
    Prof. Ro., die am 08.11.2019 nicht anwesend war und durch ein rechtzeitiges Eingreifen als Dekanin auch nicht geholfen hatte, eine solche Eskalation zu vermeiden, konnte es anschließend nicht unterlassen, Dr. Görres zu unterstellen, Druck auf die Studierenden ausgeübt zu haben, um an den Chat-Verkehr zu gelangen. Diese Unterstellung war falsch und veranlasste Dr. Görres den Studenten ausfindig zu machen, der ihm den Chatverkehr überlassen hatte. Er traf ihn am 15.11.2019 in der Mensa an. Dieser bestätigte Dr. Görres am selben Tag noch per E-Mail, dass er den Chatverkehr Dr. Görres freiwillig angetragen und dieser keinen Druck ausgeübt hatte (Nachweis). Zur Zurückweisung des unberechtigten Vorwurfs von Prof. Ro. informierte Dr. Görres per Email am 15.11.2019 sowohl Prof. Ro. als auch andere Mitglieder des Dekanats, wie der Vorfall sich tatsächlich ereignet hatte (Nachweis). Diese E-Mail wurde von Prof. Ro. nicht erwidert.
    Dieser Vorfall zeigt exemplarisch, dass es egal war, was Dr. Görres im Fachbereich tat, es wurde von seinen Vorgesetzten stets negativ ausgelegt. Diese scheuten nicht einmal davor zurück, ohne jeglichen Beweis Dr. Görres etwas Negatives zu unterstellen, um ihm ein Fehlverhalten anzulasten. Eine Situation, die für Dr. Görres seit Monaten bereits sehr belastend war. Das war ein anhaltender Zustand von schwerwiegendem Mobbing in einem vorgeschrittenen Stadium und keiner der Kollegen schritt ein, um dies zu unterbinden.
  • persönliche Bewertung:
    Mutmaßung | Spekulation (→ unsachlich; fehlende Objektivität)
    verfälschende Aussage (→ ohne Kontext; unvollständige Darstellung Sachverhalt; verfälschte Inhalte)
    Unwahrheit | Falschaussage (→ strikte Ehrlichkeit wird nicht gewahrt) trifft zu
    Vorgang (von Beteiligten) nicht konsequent hinterfragt trifft zu
    Diskriminierung (→ Benachteiligung; Verstoß gegen das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz)
    Diskreditierung (→ gezielte Untergraben des Ansehens bzw. Vertrauens in Personen) trifft zu
    Diffamierung (→ gezielte Herabwürdigung, Rufschädigung einer Person, um Ansehen zu zerstören)
    Vorgang/Aussage mit hohem Belastungseifer (→ Hinweis auf Befangenheit und fehlende Objektivität) trifft zu
    Verstoß gegen interne Regularien (→ z. B. AM 296, AM 485, Leitbild der HS RM u. a.) evtl. Verstoß gegen Fürsorgepflichten
    Mobbing/Machtmissbrauch (→ systematische, wiederholte Schikanierung, Demütigung … durch Führungskräfte) trifft zu
    Sonstiges: Wie bereits viele Male zuvor eine weitere, unberechtigte Unterstellung.

    Diese Auflistung ist subjektiver Art und keine vollständige und abschließende Auflistung. Juristen mögen diese Fallbeschreibung evtl. anders interpretieren.

Fall 08.1: Beleidigungen von Lehrkräften | Ruf ‘Hauptschule RheinMain’ | Falschdarstellung durch Führungskräfte

  • Zeitpunkt/Kontext: Vorwurf besteht seit dem zweiten Personalgespräch zur Feststellung der Bewährung am 17.06.2019 / Bewährungsfeststellungsverfahren im Herbst 2019 / Kündigungszeitraum
  • Erläuterung: Diese Unterstellung der Führungskräfte ist eine Falschaussage. Führungskräfte des Fachbereiches AB verschlossen die Augen vor offensichtlichen Defiziten im Fachbereich AB und legten berechtigte Meinungen und Kritiken an den Zuständen im Fachbereich AB (bewusst) falsch als Illoyalität und Rufschädigung aus. Tatsache ist, dass:
    .
    a) Ruf HS RM
    … der Ruf der Hochschule RheinMain bereits seit längerer Zeit verbesserungswürdig war (seit 2017 und evtl. auch früher) und Verbesserungen in der Lehre aus Sicht von Studierenden und Professoren dringend geboten waren. Der Fall der schwerwiegenden Beleidigung einer Kollegin im Nov. 2019 durch Studierende zeigte dies sehr deutlich auf (Nachweis). Studierende des Fachbereiches AB bezeichneten die ‘Hochschule RheinMain’ wegen diverser Missstände im Lehrbetrieb als ‘Hauptschule RheinMain’. Nur beispielhaft genannt seien:
    – Klausurdiebstahl in Geo 1, Betrug in Mathe 1, Mensa-Schlägerei unter Studierenden (Nachweis; Nachweis),
    – immer wieder völlig überbelegte Vertiefungskurse; ohne regulierende Eingriffe durch das Dekanat (Nachweis; Nachweis; Nachweis),
    – ein teils sehr niedriges Lehrniveau mit teils unzureichender Berufsbefähigung bzw. verbesserungsfähiger “Employability” der Studierenden (Nachweis; Nachweis; Nachweis; Nachweis),
    – ein teils sehr niedriges Prüfungsniveau (NachweisNachweisNachweis; Nachweis),
    – ein hohes Maß an Prüfungsbetrug (Nachweis; Nachweis; siehe Erfahrungsbericht Kap. 2.9.5),
    – langjähriger Prüfungsbetrug im Kurs Arbeitssicherheit (siehe Erfahrungsbericht Kap. 2.5.4 und Kap. 2.6.5),
    – schwerwiegende Beleidigung einer Lehrkraft durch Studierende (siehe Erfahrungsbericht Kap. 2.6.2; Fall 08; Nachweis),
    – Tolerierung eines vollständigen Kursausfalls im Kurs ‘Schalungstechnik’ (siehe Erfahrungsbericht Kap. 2.7.2; Visualisierung),
    – Missmanagement und Tolerierung eines vollständigen Prüfungsausfalls in fünf Kursen im WiSe 2020/21 zum Nachteil der Studierenden (Nachweis),
    – Missmanagement durch Kursdoppelungen und Tolerierung eines ca. 70%-igen Kursausfalls in den Kursen ‘Fertigungstechnik’ und ‘Arbeitsvorbereitung’ (ca. 4% der ECTS Bachelor; siehe Erfahrungsbericht Kap. 2.9.3; Nachweis; Nachweis; Visualisierung),
    – Tolerierung einer unzureichenden Erfüllung der Workload (Nachweis; Nachweis; Nachweis)
    – und andere ähnliche Vorfälle im Fachbereich AB.
    .
    Studierende und Absolventen beklagten immer wieder einen schlechten Ruf der Hochschule in der Bauwirtschaft (Nachweis; Nachweis; Nachweis; Nachweis) und machten sich Sorgen um die Wertigkeit des Abschlusses (Nachweis). All dies sind keine Einzelmeinungen und lässt sich mit vielen E-Mails belegen. Zudem kritisierten Kollegen (Professoren) des Fachbereiches AB bereits 2017 das unzureichende Ausbildungsniveau (Nachweis). Auch im Fachbereich der Wiesbaden Business School war die Bezeichnung ‘Hauptschule RheinMain’ ein “geflügeltes Wort” (Nachweis). Hochschul-Bewertungen auf ‘kununu’ gaben ebenfalls kein gutes Bild im Hinblick auf die Lehre (und Mitarbeiterführung) an der Hochschule RheinMain ab (Nachweis; Nachweis). Es lag nicht an Dr. Görres, dass die Hochschule RheinMain als ‘Hauptschule RheinMain’ abgewertet wurde, sondern an der Tolerierung der Missstände im Fachbereich.
    .
    b) Lehrtätigkeit in einem erheblichen ‘Spannungsfeld’
    … Dr. Görres im Zuge des Qualitäts- und Feedback-Managements die Ängste und Sorgen der Studierenden um die Qualität ihrer Hochschulausbildung und die Wertigkeit ihres Hochschulabschlusses an der Hochschule RheinMain nachvollziehen konnte und ernst nahm, dieses Problem im Fachbereich AB kommunizierte, die Meinungen von Absolventen und Kollegen über ein unzureichendes Ausbildungsniveau im Fachbereich AB ansprach und eigene, negative Erfahrungen in seiner Lehrausübung thematisierte, wie z. B. übervolle Kurse, umfangreicher Prüfungsbetrug u. Ä. (so z. B. auch im Selbstbericht). Er hielt dies als Professor des Fachbereiches AB für geboten und notwendig, um auf Qualitätsprobleme in der Lehre im Fachbereich AB hinzuweisen, Verbesserungen anzustoßen und um seinen bzw. den gesetzlichen Lehrauftrag zu erfüllen. Er musste aber feststellen, dass Optimierungen zu einer besseren Erfüllung des Lehrauftrages im Kollegenkreis (vor allem unter den Führungskräften) nicht unbedingt erwünscht waren. Dies führte dazu, dass Dr. Görres sich als Professor in einem erheblichen ‘Spannungsfeld’ bewegte (Visualisierung). Sein Engagement für eine bessere Lehre und einen besseren Ruf der Hochschule lasteten ihm seine Vorgesetzten zu Unrecht negativ an und unterstelltem ihm Rufschädigung und fehlende Loyalität zu seinem Arbeitgeber der Hochschule RheinMain. Das Gegenteil war der Fall.
    .
    c) Loyalität
    … aus der Sicht und der eigenen Erfahrung von Dr. Görres Führungskräfte des Fachbereichs AB und der Hochschule RheinMain die ‘Loyalität’ von Dr. Görres auf der Basis bewerteten, ob er alles widerspruchslos mittrug oder ob er Kritik übte und Missstände benannte, konkret, ob er bei Missständen in der Lehre, Verstößen gegen interne Regularien/ Verordnungen/ Gesetze, Fehlverhalten von Vorgesetzten wegschaute bzw. ob er Machtmissbrauch, Mobbing und Missmanagement von Vorgesetzten tolerierte und sich diesen Zuständen unterordnete – oder nicht. Diese Art der ‘Loyalität’ vertritt Dr. Görres allerdings nicht, und sie konnte von ihm als Beamten (auf Probe) auch nicht eingefordert werden (siehe Erfahrungsbericht Kap. 2.5.2.2).
    .
    Aus Sicht von Dr. Görres führte sein Widerspruch gegen das Verhalten seiner Vorgesetzten bzw. sein Widerstand gegen Machtmissbrauch, Mobbing und Missmanagement während der Probezeit dazu, dass er von einigen Professoren in Führungspositionen als unbequemer oder illoyaler Mitarbeiter wahrgenommen wurde. Nach seiner Einschätzung erlebte er im weiteren Verlauf den Entzug seines Amtes als Professor als für ihn beschämend und für eine öffentliche Hochschule mit Vorbildcharakter unwürdig. Es ist darauf hinzuweisen, dass im Unterschied zu diesen Führungskräften über 160 Studierende eine andere Meinung vertraten und das exakte Gegenteil über Dr. Görres in einer Petition aussagten (siehe Erfahrungsbericht Kap. 2.6.10; Abb. 191; Abb. 1). Sie bestätigten ihm, sich als Professor für den guten Ruf der Hochschule eingesetzt zu haben (siehe Erfahrungsbericht Kap. 2.1.1; Nachweis), was für seine Loyalität zur Hochschule RheinMain und vor allem zum Lehrauftrag der Hochschule spricht, der im Zentrum eines HAW-Professors zu stehen hat. Die Petition bzw. Meinung über Dr. Görres verfassten die Studierenden – entgegen der unwahren Aussage der BFK – von sich aus und ohne jegliche Involvierung von Dr. Görres. Seine Kritik an den Zuständen im Fachbereich AB kam nicht von fehlender Loyalität, sondern war vielmehr Folge seiner großen Besorgnis über die aus seiner Sicht nicht akzeptablen und verbesserungswürdigen Verhältnisse in Lehre, Verwaltung und Personalmanagement sowie über den von Studierenden offen geäußerten, schlechten Ruf der Hochschule RheinMain (siehe Erfahrungsbericht Kap. 2.6.3; siehe Link).
  • Status: Eingang vom HMWK noch nicht bestätigt (Übermittlungsnachweis).
  • Anmerkung: Dem HMWK liegen mit Fall 08.1 insgesamt 45 Fallbeschreibungen / Dienstaufsichtsbeschwerden von erheblichen Fehlverhalten von Vorgesetzten/Führungskräften  an der Hochschule RheinMain vor, aus denen Machtmissbrauch, Mobbing und Missmanagement hervorgehen: Fall 00; Fall 01; Fall 01.1; Fall 02; Fall 02.1; Fall 02.3; Fall 02.4; Fall 02.4-i; Fall 02.4 – ii; Fall 02.4 – iii; Fall 02.4 – iv; Fall 02.5; Fall 03; Fall 04; Fall 04.1; Fall 05; Fall 06; Fall 06.1; Fall 6.2; Fall 10; Fall 10.01 (vormals Fall xx); Fall 10.02; Fall 10.03; Fall 10.04; Fall 10.05; Fall 10.06; Fall 10.07; Fall 10.08; Fall 10.09; Fall 10.10; Fall 11; Fall 11.01; Fall 11.02; Fall 11.03; Fall 11.04; Fall 11.05; Fall 11.06; Fall 11.07; Fall 11.08; Fall 11.09; Fall 11.10; Fall 09; Fall 08; Fall 02.2; Fall 08.1. All diese Einzelfälle ergänzen jene Dienstaufsichtsbeschwerde vom 16.01.2026.

Fall 09: gravierender Verstoß gegen Hochschulregularien bei Besetzung einer neuen BFK mit offensichtlich befangenen Mitgliedern

  • Vorgang: Neubesetzung der Bewährungsfeststellungskommission (BFK) im Herbst 2019 mit voreingenommenen/befangenen Mitgliedern
  • Von wem: Prof. Ro. (Dekanin)
  • Zu wem: Prof. Pl. (Vorsitzender 1. BFK); Prof. Gr. (Mitglied 1. BFK); Prof. Schü. (Vorsitzender 2. BFK); Prof. Ri. (Mitglied 2. BFK); Prof. Fa. (Mitglied 2. BFK); Prof. Ka. (Pro-Dekan); Prof. Rom. (Studiendekan) und evtl. anderen Personen
  • Zeitpunkt/Kontext: Oktober 2019 / im Zuge der Bewährungsfeststellung
  • Belege: Dekanatsbeschluss | 23.10.2019
  • Erläuterung: Zur Feststellung der Bewährung wird eine Bewährungsfeststellungskommission (BFK) einberufen (siehe: § 3 AM 296). Die Kommission besteht i. d. R. aus jenen Professoren, die zuvor auch die Berufungskommission gebildet haben. Im Fall von Dr. Görres bestand die Berufungskommission in 2016 aus Prof. Ro., Prof. Gr. und Prof. Pl., der den Vorsitz in dieser Kommission übernommen hatte. Prof. Pl. und Prof. Gr. waren Bauingenieure und kamen aus dem Lehrgebiet „Baubetrieb“. Im Oktober 2019 wurde zur Feststellung der Bewährung von Dr. Görres aus der Berufungskommission von 2016 eine Bewährungsfeststellungskommission. Diese wies zunächst dieselben professoralen Mitglieder wie die Berufungskommission von 2016 auf. Da – wie Dr. Görres mündlich mitgeteilt wurde – aber zwischen den Kommissionsmitgliedern ein Konflikt entstand (Prof. Pl./Prof. Gr. vs. Prof. Ro.), löste sich diese BFK auf und es wurde auf Veranlassung von Prof. Ro. (Dekanin) mittels eines Dekanatsbeschlusses eine neue BFK einberufen. Dr. Görres wurde am 23.10.2019 per E-Mail/Schreiben darüber informiert (Nachweis). Ein Vorgang, der für die Aufklärung zu hinterfragen wäre.
    Die neuen professoralen Mitglieder setzten sich aus zwei Architekten (Prof. Schü.; Prof. Fa.) und dem Studiengangleiter Bachelor (Prof. Ri.) zusammen, der der einzige Bauingenieur in dieser Kommission war. Als Vorsitzender der BFK fungierte Prof. Schü. Im Zusammenhang mit der Neubesetzung der BFK weist Dr. Görres darauf hin, dass zwischen ihm und Prof. Schü. seit dem ersten Personalgespräch zur Feststellung der Bewährung am 16.01.2018 ein Konflikt bestand, denn dieser hatte Dr. Görres damals zu Unrecht z. B. wegen seines Türschildes und angeblich „dezidierter“ Sprechstundenzeiten massiv angegriffen und andere unberechtigte Vorwürfe gemacht (siehe Fall 02.1; Fall 02.2; siehe Erfahrungsbericht Kap. 2.2.4). Nach Einschätzung von Dr. Görres war das Verhältnis zwischen Prof. Ri. und Dr. Görres ebenfalls durch Spannungen geprägt, die zurückzuführen waren auf eine vorangegangene sachliche Auseinandersetzung über unterschiedliche Auffassungen zu Lehr- und Prüfungsanforderungen (siehe Erfahrungsbericht Fußnoten 95 und 96). Dr. Görres folgte dem Vorschlag von Prof. Ri. nicht, bei einer zu hohen Anzahl von Kursteilnehmern (weit höher als im Modulhandbuch maximal vorgesehen) Lehr- und Übungsinhalte (also studentische “Workload”) zu reduzieren, da er das bestehende Lehr- und Lernniveau bereits als eher niedrig einschätzte (Visualisierung der Vorgänge).
    Die neue Kommission wurde folglich von Prof. Ro. als Dekanin mit mindestens zwei gegenüber Dr. Görres befangenen Mitgliedern besetzt, was ein deutlicher Verstoß gegen Hochschulregularien darstellte (Nachweis; Nachweis; Nachweis). Die Kommission hätte zur korrekten Erfüllung ihrer Aufgaben nicht mit Prof. Schü. und Prof. Ri. besetzt werden dürfen. Prof. Schü. war als Vorsitzender der Kommission gänzlich ungeeignet, was Prof. Ro. als Dekanin und Prof. Schü. selbst bewusst gewesen sein müsste. Seine seit langer Zeit bestehende Befangenheit brachte Prof. Schü. im Gutachten der Kommission selbst wie folgt zum Ausdruck (Seite 5 letzter Absatz; bezugnehmend auf einen Vorfall im 1. Personalgespräch zur Feststellung der Bewährung am 16.01.2018): “Diese Nachfrage nach dem Aushang und Hinweise dazu wurde zu einem großen Thema aufgebaut … In jedem Fall entstand daraus eine kontroverse Diskussion mit dem Dekan, Hr. Pl… (Studiengangsleiter KIB), Hr. Schü… (damals Studiendekan) und Hr. Görres über den Aushang, deren Intensität in keinem Verhältnis zum Gegenstand der Diskussion stand.” (Nachweis). Die vielfachen Ausführungen von Prof. Schü. im Gutachten der BFK auf die angebliche “Arbeitsüberlastung” von Dr. Görres weisen ebenfalls auf Belastungseifer und Befangenheit von Prof. Schü. hin (siehe Fall 02.4 bis Fall 02.4 – iv). Ein weiterer Vorgang, der für die Aufklärung zu hinterfragen wäre, denn der Fachbereich AB wies genug andere Professoren mit Erfahrungen zu Bewährungsfeststellungskommissionen auf.
  • persönliche Bewertung:
    Mutmaßung | Spekulation (→ unsachlich; fehlende Objektivität)
    verfälschende Aussage (→ ohne Kontext; unvollständige Darstellung Sachverhalt; verfälschte Inhalte)
    Unwahrheit | Falschaussage (→ strikte Ehrlichkeit wird nicht gewahrt)
    Vorgang (von Beteiligten) nicht konsequent hinterfragt trifft zu
    Diskriminierung (→ Benachteiligung; Verstoß gegen das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz) trifft zu (Dr. Görres erhielt kein faires Verfahren)
    Diskreditierung (→ gezielte Untergraben des Ansehens bzw. Vertrauens in Personen) trifft zu (→ vermutlich ein Ziel der Neubesetzung)
    Diffamierung (→ gezielte Herabwürdigung, Rufschädigung einer Person, um Ansehen zu zerstören) trifft zu (→ vermutlich ein Ziel der Neubesetzung)
    Vorgang mit hohem Belastungseifer (→ Hinweis auf Befangenheit und fehlende Objektivität) trifft zu
    Verstoß gegen interne Regularien (→ z. B. AM 296, AM 485, Leitbild der HS RM u. a.) trifft zu (schwerwiegend)
    Mobbing/Machtmissbrauch (→ systematische, wiederholte Schikanierung, Demütigung … durch Führungskräfte) trifft zu
    Sonstiges: Einsetzen einer BFK mit offensichtlich befangenen und nicht geeigneten Mitgliedern → sehr schwerwiegender Verfahrensfehler

    Diese Auflistung ist subjektiver Art und keine vollständige und abschließende Auflistung. Juristen mögen diese Fallbeschreibung evtl. anders interpretieren.

Falschaussagen und Fehlverhalten der Bewährungsfeststellungskommission (BFK):

Nach Aussage der Hochschule RheinMain handelt es sich bei dem Verfahren zur Feststellung der Bewährung um ein “wissenschaftsadäquates Verfahren“, bei dem eine Bewährungsfeststellungskommission (BFK) in einem Gutachten eine Empfehlung abgibt, ob die Leistungen des neuberufenen Professors so positiv waren, dass eine Entfristung (→ Lebenszeitverbeamtung) vorgenommen werden kann (Nachweis). Die Aufgabe einer BFK besteht folglich darin, die fachliche Ausgewiesenheit (→ Leistung/ Fachkompetenz/ Expertise) von neuberufenen Professoren zu beurteilen. Eine BFK ist dafür mit drei erfahrenen Professoren/ Wissenschaftlern besetzt, denen die Regeln der wissenschaftlichen Praxis bzw. für Gutachtertätigkeiten bekannt sind. Um den Ansprüchen eines “wissenschaftsadäquaten Verfahrens” und der AM 296 gerecht zu werden, hat jedes Gutachten einer BFK ausschließlich auf belegbaren Fakten zu gründen. Mutmaßungen, Unterstellungen, sachfremde Erwägungen, falsche Tatsachenbehauptungen, Unwahrheiten u. Ä. sind in einem solchen Gutachten nicht tolerierbar.

Nachfolgend wird aufgezeigt, wie die BFK (besetzt mit Prof. Schü., Prof. Ri. und Prof. Fa.) bei der Feststellung der Bewährung von Dr. Görres sehr schwerwiegende Fehler begangen hat und das BFK-Gutachten nicht die Mindestanforderungen eines “wissenschaftsadäquaten Verfahrens” bzw. der AM 296 erfüllt, da es voller Mutmaßungen, Unterstellungen, falscher Tatsachenbehauptungen, Unwahrheiten, Falschaussagen, Widersprüche u. ä. ist. Es wird zudem dargelegt, dass kein Mitglieder des Dekanats des FB AB (besetzt mit Prof. Ro., Prof. Rom. und Prof. Ka.) und auch nicht der Präsident der HS RM (Prof. Re.) diese gravierenden und sehr offensichtlichen Fehler korrigierte. Auch die nachfolgende Präsidentin (Prof. Wa.) korrigerte dieses Fehlverhalten nicht. Sie agierten folglich alle zusammen gegen Dr. Görres. Die Entlassung von Dr. Görres basiert auf dem Gutachten und der Empfehlung der BFK, die ein Gutachten voller offensichtlicher und unfassbarer Unwahrheiten abfasste.

Die Dr. Görres von der BFK und dem Dekanat unterstellten Mängel in Forschung, Selbstverwaltung, Sozialkompetenz u. a. sind widerlegbar und existieren nicht (siehe Erfahrungsbericht und diese Website). Sie wurden von der BFK und dem Dekanat erfunden, um ihn aus dem Fachbereich AB auszuschließen. Folglich wurde bei der Feststellung der Bewährung von Dr. Görres von mind. sieben Professoren der HS RM gezielt bzw. vorsätzlich eine Abwertung der Leistung/ Fachkompetenz/ Expertise von Dr. Görres vorgenommen. Dies ist nicht nur skandalös, sondern bringt vermutlich den schwerwiegensten Machtmissbrauchs-/ Mobbing-/ Missmanagement-Fall im deutschen Hochschulwesen hervor, bei dem mehr als sieben Professoren/ Beamte ein erhebliches (evtl. strafrechtlich relevantes) Fehlverhalten aufweisen.

Fall 10: falsche Datengrundlage der BFK-Gutachten | Selektierung Dokumente | Verfahrensfehler 

  • Von wem: Prof. Schü. (BFK-Vorsitzender)
  • Zu wem: Dr. Görres / Prof. Ri. (BFK-Mitglied) / Prof. Fa. (BFK-Mitglied) / Prof. Ro. (Dekanin) / Prof. Rom. (Studiendekan) / Prof. Ka. (Pro-Dekan)/ Frau Pa. / Prof. Re. (Präsident)
  • Zeitpunkt: Bewährungsfeststellung (Herbst 2019)
  • Belege: BFK-Gutachten (Seite 1; Nachweis); siehe Erfahrungsbericht Kap. 2.6.9.1
  • Anmerkung 2: Es gilt zu beachten, dass diese Kommission die zweite BFK ist. Die erste BFK ging im Oktober 2019 wegen eines Konflikts zwischen Prof. Pl./Prof. Gr. und der Dekanin Prof. Ro. auseinander (nach Dr. Görres vorliegenden Informationen). Darauf setzte die Dekanin Prof. Ro, eine neue BFK mit mindestens zwei gegenüber Dr. Görres befangenen Professoren ein (Prof. Schü. und Prof. Ri.). Prof. Schü. und Prof. Ri. hätte aufgrund ihrer Befangenheit gegenüber Dr. Görres nicht Mitglieder der BFK und Prof. Schü. schon gar nicht der Vorsitzender der BFK sein dürfen. Es ist zudem unklar, wie die Auswahl der studentischen Vertreter erfolgte, die ebenfalls gegen Dr. Görres stimmten, obwohl 164 Studierende in einer Petition sich für den Verbleib von Dr. Görres aussprachen. Es könnte auch bei diesen eine Befangenheit vorgelegen haben (siehe Fall 09).
  • persönliche Bewertung:
    Mutmaßung | Spekulation (→ unsachlich; fehlende Objektivität im Gutachten)
    verfälschende Aussage (→ ohne Kontext; unvollständige Darstellung Sachverhalt; verfälschte Inhalte) trifft zu
    Unwahrheit | Falschaussage (→ strikte Ehrlichkeit wird nicht gewahrt)
    Resultate nicht dokumentiert und/oder Ergebnis (von Beteiligten) nicht konsequent hinterfragt trifft zu
    Diskriminierung (→ Benachteiligung; Verstoß gegen das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz)
    Diskreditierung (→ gezielte Untergraben des Ansehens bzw. Vertrauens in Personen) trifft zu
    Diffamierung (→ gezielte Herabwürdigung, Rufschädigung einer Person, um Ansehen zu zerstören)
    Aussage mit hohem Belastungseifer (→ Hinweis auf Befangenheit und fehlende Objektivität)
    Verstoß gegen interne Regularien (→ z. B. AM 296, AM 485, Leitbild der HS RM u. a.) trifft zu
    Anforderungen an ein Gutachten eines wissenschaftsadäquaten Verfahrens zur Bewährungsfest. sind nicht erfüllt trifft zu
    Mobbing/Machtmissbrauch (→ systematische, wiederholte Schikanierung, Demütigung … durch Führungskräfte)
    Sonstiges: schwerwiegender Verfahrensfehler (Nachweis; Nachweis; Nachweis); schwerwiegendes Fehlverhalten wegen Verfälschen von Daten durch Auswählen und Zurückweisung unerwünschter Ergebnisse; Diskreditierung von Dr. Görres durch Manipulierung der Datengrundlage der BFK und damit Beeinflussung der Meinungsbildung der BFK.

    Diese Auflistung ist subjektiver Art und keine vollständige und abschließende Auflistung. Juristen mögen diese Fallbeschreibung evtl. anders interpretieren.

  • Status: Eingang vom HMWK bestätigt. Fall wird als Konkretisierung der Dienstaufsichtsbeschwerde vom 16.01.2026 mit Aktenzeichen geführt (Nachweis DAB Nr. 23).

Fall 10.01: erhebliche und sehr offensichtliche Falschaussagen BFK | gedeckt von Dekanin und Präsident | schweres Fehlverhalten aller Beteiligten

  • Aussage: “Seine latente Unzufriedenheit hat ihn wohl bewogen, sich erfolgreich an zwei anderen Hochschulen (Bremen und Karlsruhe) zu bewerben; eine eigene, im Rahmen der vorgelegten Papiere nicht belegte Angabe.”
  • Von wem: Prof. Schü. (BFK-Vorsitzender)
  • Zu wem: Prof. Ri. (BFK-Mitglied) / Prof. Fa. (BFK-Mitglied) / Prof. Ro. (Dekanin) / Prof. Rom. (Studiendekan) / Prof. Ka. (Pro-Dekan)/ Frau Pa. / Prof. Re. (Präsident)
  • Zeitpunkt: Bewährungsfeststellung (Herbst 2019)
  • Belege: BFK-Gutachten (Seite 11; Nachweis)
  • Erläutung: Es handelt sich hierbei um eine Falschaussage in mehrfacher Hinsicht, denn Prof. Schü. (>15 Jahre Tätigkeit als Professor) hätte wissen müssen, dass Berufungsverfahren in der Regel zwölf bis 24 Monate dauern. Aus der Rückrechnung vom Zeitpunkt der Rufmitteilung (Nov. 2017) hätte Prof. Schü. schlussfolgern können, dass die Bewerbungen an den Hochschulen in Karlsruhe und Bremen aus dem Jahr 2016 stammen mussten und damit aus der Zeit vor Beschäftigungsbeginn von Dr. Görres an der Hochschule RheinMain am 01.02.2017. Prof. Schü. ließ zudem unberücksichtigt, dass Dr. Görres erst einen gewissen Zeitraum an der Hochschule RheinMain hätte arbeiten müssen, um eine eventuelle „latente Unzufriedenheit“ an der Hochschule RheinMain zu entwickeln. Die Aussage von Prof. Schü. ist folglich eine bewusste Falschaussage, um Dr. Görres bei der Bewährungsfeststellung schlecht darzustellen und abzuwerten. Eine weitere Falschaussage ist es, dass die Nachweise der Ruferteilungen der Hochschulen Karlsruhe und Bremen nicht vorgelegen hätten, denn Prof. Eg. und Prof. Re. haben das Gegenteil schriftlich bestätigt (Nachweis; Nachweis). Prof. Schü. tätigt damit zwei gravierende Falschaussagen in einem Satz, um Dr. Görres im Zuge der Feststellung der Bewährung bewusst zu diskreditieren.
  • Anmerkung: Es ist unerklärlich, dass sich trotz der sehr offensichtlichen Falschaussagen im BFK-Gutachten (siehe Visualisierung) Prof. Ri. und Prof. Fa. als professorale Mitlieder der BFK-Kommission, Prof. Ro. (Dekanin), Prof. Ka. (Pro-Dekan), Prof. Rom. (Studiendekan) und Prof. Re. (Präsident) dem Urteil der BFK anschlossen und keiner von ihnen diese offensichtlich unwahren Aussagen im Gutachten zur Bewährungsfeststellung korrigierte bzw. stoppte. Als Führungskräfte, Professoren und Beamte an der Hochschule RheinMain waren sie nach internen Regularien dazu angehalten, die Ergebnisse eines Gutachtens zu hinterfragen und auf ihren Wahrheitsgehalt zu prüfen und strikte Ehrlichkeit bei der Beurteilung der Qualifikation einer Person bzw. eines Probezeitbeamten zu wahren. Es nicht zu tun, stellt ein schwerwiegendes Fehlverhalten dar. Das kollektive Fehlverhalten all dieser Personen/Führungskräfte lässt aus Sicht von Dr. Görres die Vermutung zu, dass diese als Gruppe gezielt und untereinander abgesprochen gegen Dr. Görres agiert haben.
  • persönliche Bewertung:
    Mutmaßung | Spekulation (→ unsachlich; fehlende Objektivität im Gutachten)
    verfälschende Aussage (→ ohne Kontext; unvollständige Darstellung Sachverhalt; verfälschte Inhalte)
    Unwahrheit | Falschaussage (→ strikte Ehrlichkeit wird nicht gewahrt) trifft zu (gezielt)
    Resultate nicht dokumentiert und/oder Ergebnis (von Beteiligten) nicht konsequent hinterfragt trifft zu
    Diskriminierung (→ Benachteiligung; Verstoß gegen das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz)
    Diskreditierung (→ gezielte Untergraben des Ansehens bzw. Vertrauens in Personen) trifft zu
    Diffamierung (→ gezielte Herabwürdigung, Rufschädigung einer Person, um Ansehen zu zerstören) trifft zu
    Aussage mit hohem Belastungseifer (→ Hinweis auf Befangenheit und fehlende Objektivität) trifft zu
    Verstoß gegen interne Regularien (→ z. B. AM 296, AM 485, Leitbild der HS RM u. a.) trifft zu (schwerwiegend)
    Anforderungen an ein Gutachten eines wissenschaftsadäquaten Verfahrens zur Bewährungsfest. sind nicht erfüllt trifft zu
    Mobbing/Machtmissbrauch (→ systematische, wiederholte Schikanierung, Demütigung … durch Führungskräfte) trifft zu (gravierend)
    Sonstiges: sehr schwerwiegendes fachliches, rechtliches und persönliches Fehlverhalten aller Personen, die sich dem Gutachten angeschlossen habe.

    Diese Auflistung ist subjektiver Art und keine vollständige und abschließende Auflistung. Juristen mögen diese Fallbeschreibung evtl. anders interpretieren.

  • Status: Eingang vom HMWK bestätigt (zuvor ohne Nummerierung als “Fall xx”). Fall wird als Konkretisierung der Dienstaufsichtsbeschwerde vom 16.01.2026 mit Aktenzeichen geführt (Nachweis DAB Nr. 14).

Fall 10.02: Falschaussagen BFK | gezielte Diskreditierung von Dr. Görres | “Spekualtion” im Gutachten 

  • Von wem: Prof. Schü. (BFK-Vorsitzender)
  • Zu wem: Dr. Görres / Prof. Ri. (BFK-Mitglied) / Prof. Fa. (BFK-Mitglied) / Prof. Ro. (Dekanin) / Prof. Rom. (Studiendekan) / Prof. Ka. (Pro-Dekan)/ Frau Pa. / Prof. Re. (Präsident)
  • Zeitpunkt: Bewährungsfeststellung (Herbst 2019)
  • Belege: BFK-Gutachten (Seite 5)
  • Anmerkung 1: Als BFK-Vorsitzender hat Prof. Schü. bei der Abfassung des BFK-Gutachtens nachlässig und ohne ausreichende Sorgfalt gearbeitet und die Protokollerwiderung von Dr. Görres vom 18.01.2018 unberücksichtigt gelassen. In dieser Erwiderung geht Dr. Görres auf das Thema ‘Türschild’ ein und stellt seine Sichtweise zum Türschild dar (Nachweis). Die Erwiderung sagt alles aus und widerlegt die Aussagen von Prof. Schü. Diesen Aspekt im BFK-Gutachten aufzuführen, zeigt, dass es hier um eine Abwertung und nicht um eine objektive Bewertung von Dr. Görres ging. Der Belastungseifer von Prof. Schü. kann als Indiz gewertet werden, dass das Personalgespräch am 16.01.2018 bereits darauf ausgerichtet war, Dr. Görres als Professor an der Hochschule RheinMain nicht halten und damit auch nicht entfristen zu wollen.
  • Anmerkung 2: Prof. Schü. hat im Verfahren zur Feststellung der Bewährung eine (unerlaubte) Datenselektion vorgenommen (→ schwerwiegendes Fehlverhalten nach AM 485/818) und die Protokoll-Erwiderung von Dr. Görres nicht berücksichtigt, obwohl er über deren Existenz informiert war (Nachweis). Die BFK hat damit auf einer unvollständigen Datenlage den Entschluss zur Entlassung von Dr. Görres getroffen. Es handelt sich bei der obigen Aussage um eine gezielte Diskreditierung. Dr. Görres wird zudem durch Prof. Schü. diskriminiert, denn das tatsächlich unpassende Türschild des am Personalgespräch teilnehmenden Studiengangleiters (M) wurde nicht kritisiert und als fachbereichskonform akzeptiert. Des Weiteren wurde nicht kritisiert, dass sehr viele Professoren im Fachbereich ihren Studierenden gar keine festen Sprechstundenzeiten anbieten (siehe Fall 02.1). Prof. Schü. weist ebenfalls nur Sprechzeiten nach Vereinbarung aus (Nachweis: Screenshot vom 01.06.2026), was weniger als “dezidierte” und verlässliche Sprechstundenzeiten darstellt.
  • Anmerkung 4: Prof. Schü. bestätigt, dass er seit dem ersten Personalgespräch zur Feststellung der Bewährung am 16.01.2018 mit Dr. Görres im Konflikt stand bzw. ein Zerwürfnis bestand. Er bestätigt damit auch, dass er gegenüber Dr. Görres voreingenommen bzw. befangen gewesen ist und nicht Vorsitzender der zweiten BFK hätte sein dürfen. Nach AM 485/818 musste er das Amt, das ihm die Dekanin nach Auflösung der ersten BFK anvertraute, ablehnen.
  • Status: Eingang vom HMWK bestätigt. Fall wird als Konkretisierung der Dienstaufsichtsbeschwerde vom 16.01.2026 mit Aktenzeichen geführt (Nachweis DAB Nr. 21).

Fall 10.03: Falschaussagen BFK | unzutreffende Zuschreibung  Drittaussage | verfälschende Wiedergabe

  • Von wem: Prof. Schü. (BFK-Vorsitzender)
  • Zu wem: Dr. Görres / Prof. Ri. (BFK-Mitglied) / Prof. Fa. (BFK-Mitglied) / Prof. Ro. (Dekanin) / Prof. Rom. (Studiendekan) / Prof. Ka. (Pro-Dekan)/ Frau Pa. / Prof. Re. (Präsident)
  • Zeitpunkt: Bewährungsfeststellung (Herbst 2019)
  • Belege: BFK-Gutachten (Seite 6, vorletzter Absatz; Nachweis); siehe Erfahrungsbericht Kap. 2.6.3, Kap. 2.6.4 und Kap. 2.6.6
  • pers. Bewertung:
    Mutmaßung | Spekulation (→ unsachlich; fehlende Objektivität im Gutachten)
    verfälschende Aussage (→ ohne Kontext; unvollständige Darstellung Sachverhalt; verfälschte Inhalte) trifft zu
    Unwahrheit | Falschaussage (→ strikte Ehrlichkeit wird nicht gewahrt) trifft zu
    Resultate nicht dokumentiert und/oder Ergebnis (von Beteiligten) nicht konsequent hinterfragt
    Diskriminierung (→ Benachteiligung; Verstoß gegen das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz)
    Diskreditierung (→ gezielte Untergraben des Ansehens bzw. Vertrauens in Personen) trifft zu
    Diffamierung (→ gezielte Herabwürdigung, Rufschädigung einer Person, um Ansehen zu zerstören) trifft zu
    Aussage mit hohem Belastungseifer (→ Hinweis auf Befangenheit und fehlende Objektivität)
    Verstoß gegen interne Regularien (→ z. B. AM 296, AM 485, Leitbild der HS RM u. a.) trifft zu
    Anforderungen an ein Gutachten eines wissenschaftsadäquaten Verfahrens zur Bewährungsfest. sind nicht erfüllt trifft zu
    Mobbing/Machtmissbrauch (→ systematische, wiederholte Schikanierung, Demütigung … durch Führungskräfte) trifft zu
    Sonstiges: Unzutreffende Zuschreibung einer Drittaussage; unprofessionell und unkollegial; → Ob strafrechtlich relevantes Fehlverhalten von Prof. Schü. und all jenen Professoren vorliegt, die sich dem BFK-Gutachten angeschlossen habe, ist zu prüfen.

    Diese Auflistung ist subjektiver Art und keine vollständige und abschließende Auflistung. Juristen mögen diese Fallbeschreibung evtl. anders interpretieren.

  • Status: Eingang vom HMWK bestätigt. Fall wird als Konkretisierung der Dienstaufsichtsbeschwerde vom 16.01.2026 mit Aktenzeichen geführt (Nachweis DAB Nr. 22).

Fall 10.04: Falschaussagen BFK (Fortsetzung von Fall 02.4)

  • Aussage: „Der von Prof. Dr.-Ing. … Görres erklärte Rücktritt [Anm.: aus der QSL-Kommission] führte in der Folge zu ersten Missverständnissen und Irritationen mit dem Dekanat.
  • Von wem: Prof. Schü. (BFK-Vorsitzender)
  • Zu wem: Dr. Görres / Prof. Ri. (BFK-Mitglied) / Prof. Fa. (BFK-Mitglied) / Prof. Ro. (Dekanin) / Prof. Rom. (Studiendekan) / Prof. Ka. (Pro-Dekan) / Frau Pa. (Gleichstellungsbeauftragte) / Prof. Re. (Präsident)
  • Zeitpunkt: Bewährungsfeststellung (Herbst 2019)
  • Belege: BFK-Gutachten (Seite 2)
  • Erläuterung: Dr. Görres liegen keine Hinweise vor, dass es nach seinem Rücktritt aus dem QSL-Ausschuss am 21.12.2017 zu Missverständnissen oder Irritationen mit dem Dekanat gekommen ist. Zwischen dem Austritt am 21.12.2017 und dem Personalgespräch am 16.01.2018 gab es zu dem Sachverhalt keine Kommunikation (weder mündlich noch schriftlich). Auch im Personalgespräch am 16.01.2018 wurde dies von Prof. Eg. nicht angesprochen. In der Gesprächsdokumentation (siehe Erfahrungsbericht Abb. 60) wurde lediglich festgehalten, dass Dr. Görres von März bis Dezember 2017 Mitglied des QSL-Ausschusses war und danach wurde der Austritt nicht mehr erwähnt. Die Behauptung von angeblichen Missverständnissen oder Irritationen wurde erstmals ohne Beleg durch die BFK-Kommission (Prof. Schü.) im Herbst 2019 geäußert und beruht aus Sicht von Dr. Görres nicht auf nachvollziehbaren Tatsachen. Prof. Schü. sollte in einem Gutachten eines “wissenschaftsadäquaten Verfahren” zur Bewährungsfeststellung Tatsachen benennen und auch nachweisen, statt unbelegte, diskreditierende Aussagen zu treffen. Ein Wechsel der Aufgaben in der Selbstverwaltung ist zudem durchaus üblich: Prof. Eg. hat als Dekan am 08.05.2018 ohne jede Rücksprache Dr. Görres neue Aufgabe in der Selbstverwaltung zugewiesen (Nachweis; siehe auch: Fall 04.1, Anmerkung 2; Fall 07.3), was weder zu Missverständnissen noch Irritationen geführt hat. Dr. Görres ist letztendlich auch nur dem Rat von Prof. Pl. gefolgt, der im Dez. 2017 ca. 18 Dienstjahre an der HS RM aufwies und damit als Hochschul-erfahren angesehen werden darf (Nachweis). Prof. Pl. hätte in dieser Angelegenheit bestimmt nicht zu etwas geraten, was Missverständnisse und Irritationen im Dekanat auslöst. Die Aussage von Prof. Schü. dient vielmehr dazu, Dr. Görres gezielt zu diskreditieren und einen Konflikt darzustellen, der keiner gewesen ist.
  • persönliche Bewertung:
    Mutmaßung | Spekulation (→ unsachlich; fehlende Objektivität im Gutachten)
    verfälschende Aussage (→ ohne Kontext; unvollständige Darstellung Sachverhalt; verfälschte Inhalte)
    Unwahrheit | Falschaussage (→ strikte Ehrlichkeit wird nicht gewahrt) trifft zu
    Resultate nicht dokumentiert und/oder Ergebnis (von Beteiligten) nicht konsequent hinterfragt
    Diskriminierung (→ Benachteiligung; Verstoß gegen das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz)
    Diskreditierung (→ gezielte Untergraben des Ansehens bzw. Vertrauens in Personen) trifft zu
    Diffamierung (→ gezielte Herabwürdigung, Rufschädigung einer Person, um Ansehen zu zerstören)
    Aussage mit hohem Belastungseifer (→ Hinweis auf Befangenheit und fehlende Objektivität) trifft zu
    Verstoß gegen interne Regularien (→ z. B. AM 296, AM 485, Leitbild der HS RM u. a.) trifft zu
    Anforderungen an ein Gutachten eines wissenschaftsadäquaten Verfahrens zur Bewährungsfest. sind nicht erfüllt trifft zu
    Mobbing/Machtmissbrauch (→ systematische, wiederholte Schikanierung, Demütigung … durch Führungskräfte) trifft zu
    Sonstiges: unbelegte Behauptung; subjektives Werturteil

    Diese Auflistung ist subjektiver Art und keine vollständige und abschließende Auflistung. Juristen mögen diese Fallbeschreibung evtl. anders interpretieren.

  • Status: Eingang vom HMWK bestätigt (Übermittlungsnachweis). Fall wird als Konkretisierung der Dienstaufsichtsbeschwerde vom 16.01.2026 mit Aktenzeichen geführt (Nachweis DAB Nr. 24).

Fall 10.05: verfälschende, abwertende Aussage BFK | schwerwiegendes Fehlverhalten BFK/ Dekanin/ Präsident

  • Aussage: „Die Ergebnisse der Evaluationen seiner Lehrveranstaltungen zeigen eine gute bis sehr gute Bewertung durch die Studierenden mit besser werdenden Evaluationsergebnissen im Laufe der Probezeit. Die Qualität der Lehre und sein Engagement ist auf Basis der vorgelegten Evaluationsergebnisse als sehr positiv hervorzuheben. Dies wird durch zahlreiche Kommentare der Studenten im Rahmen der Evaluationen untermauert. Inwiefern beim Selbstbericht eine zielgerichtete Selektion der Kommentare aus den Evaluationen vorgenommen wurde, kann aufgrund der nicht gegebenen Einsicht in die Evaluationen nicht ausgesagt werden. Festzuhalten bleibt jedoch, dass es – wie wahrscheinlich immer – auch völlig andere Aussagen von Studierenden gibt. So gibt es in der Studierendenbefragung (BSL) aus dem SoSe 2019 Aussagen wie: „Dozenten, wie Prof. Görres legen ein unerhörtes Verhalten an den Tag.‘
  • Von wem: Prof. Schü. (BFK-Vorsitzender)
  • Zu wem: Dr. Görres / Prof. Ri. (BFK-Mitglied) / Prof. Fa. (BFK-Mitglied) / Prof. Ro. (Dekanin) / Prof. Rom. (Studiendekan) / Prof. Ka. (Pro-Dekan) / Frau Pa. (Gleichstellungsbeauftragte) / Prof. Re. (Präsident)
  • Zeitpunkt: Bewährungsfeststellung (Herbst 2019)
  • Belege: BFK-Gutachten (Seite 7)
  • Erläuterung: Die betreffende Passage im Gutachten enthält korrekte Fakten zu den sehr guten Evaluationsergebnissen (Nachweis; Nachweis), fügt jedoch eine unbelegte Mutmaßung über eine „Selektion“ hinzu, für die keinerlei Tatsachenbasis erkennbar ist. Die Kommission bringt eine anonyme Einzeläußerung aus seiner allgemeinen Umfrage ohne Kontext als angebliches Gegengewicht gegen die durch systematische Evaluation und zahlreiche positive Kommentare belegte Lehrqualität von Dr. Görres in Stellung. Ein solcher Umgang mit Einzelkommentaren widerspricht dem Grundsatz wissenschaftlicher Objektivität, Verhältnismäßigkeit und Belegpflicht. Dieses Vorgehen verstößt eklatant gegen die Regularien der AM 296, AM 485/818. Wenn substanzielle Zweifel an den Evaluationsergebnissen bestehen oder der Vergleich mit Kollegen gezogen werden soll, sollen Beweise herangezogen werden, die die BFK nicht aufführt. Ohne eine solche Tatsachenbasis handelt es sich um eine methodisch nicht haltbare und nicht hinzunehmende Relativierung dokumentierter Leistungen.
  • Anmerkung 1: Dr. Görres ist die Studierendenbefragung (BSL) aus SoSe 2019 unbekannt. Es ist ihm auch nicht möglich zu beurteilen, ob diese Befragung/Erhebung repräsentativ war und woher die zitierte Aussage des Studierenden stammt. Zur Qualitätssicherung werden an der HS RM regelmäßig standardisierte, anonymisierte Kursevaluationen mit dem System EvaSys durch die ‘Zentrale Evaluationstelle’ der Hochschule durchgeführt, die als repräsentativ gelten. Bei der Feststellung der Bewährung sollten nur diese bzw. diese vorrangig durch die BFK zur Bewertung herangezogen werden, um den Anforderungen eines „wissenschaftsadäquaten Verfahren“ zur Feststellung der Bewährung gerecht zu werden. Dies wird von der BFK auf eklatante Weise missachtet. Zur Widerlegung des Vorwurfs der „zielgerichteten Selektion der Kommentare“ und der verfälschenden Aussagen der BFK bleibt Dr. Görres nichts anderes übrig, als die offiziellen Evaluationsergebnisse für das SoSe 2019 (vom 25.06.2019) und auch das WiSe 2019/20 (vom 09.01.2020 – auch diese Evaluation hätte die BFK und das Dekanat berücksichtigen müssen) öffentlich zu machen. Diese zeigen sehr deutlich auf, dass die Beurteilung der BFK falsch ist und das BFK-Gutachten mit hohem Belastungseifer abgefasst wurde:
    • Meinungen der Studierenden im SoSe 2019, in denen Dr. Görres in seinen Kursen Benotungen von 1,5 (Fertigungstechnik); 1,3 (Hochbautechnik); 1,1 (Bauablauf und Vertragsabwicklung – in Vertretung); 1,3 (Schlüsselfertigbau – in Vertretung) erzielte, sind wie folgt: Evaluationsergebnisse SoSe 2019.
    • Meinungen der Studierenden im WiSe 2019/20, in denen Dr. Görres in seinen Kursen Benotungen von 1,1 (Fertigungstechnik); 1,1 (Bauorganisation II – Gruppe B); 1,1 (Bauorganisation II – Gruppe U); 1,2 (Internationale Bauverträge – in Vertretung); 1,1 (Internationales Projektmanagement) erzielte, sind wie folgt: Evaluationsergebnisse WiSe 2019/20.
  • Anmerkung 2: Prof. Ro. (als Dekanin) und vermutlich auch Prof. Re. (als Präsident) hatten Kenntnis über und Zugriff auf die Evaluationsergebnisse des SoSe 2019 und WiSe 2019/20 und waren als Vorgesetzte (und Professoren) verpflichtet, diese verfälschende bzw. abwertende Aussage der BFK nicht zu akzeptieren und angehalten, sie zu korrigieren, was aber unterlassen wurde. Es darf deswegen davon ausgegangen werden, dass die BFK gezielt und mit Rückendeckung der Dekanin (Prof. Ro.) und des Präsidenten (Prof. Re.) abwertend bzw. auch unwahr gegen Dr. Görres argumentierte, um eine Begründung für die Kündigung zu erwirken.
  • persönliche Bewertung:
    Mutmaßung | Spekulation (→ unsachlich; fehlende Objektivität im Gutachten) trifft zu
    verfälschende Aussage (→ ohne Kontext; unvollständige Darstellung Sachverhalt; verfälschte Inhalte) trifft zu
    Unwahrheit | Falschaussage (→ strikte Ehrlichkeit wird nicht gewahrt)
    Resultate nicht dokumentiert und/oder Ergebnis (von Beteiligten) nicht konsequent hinterfragt trifft zu
    Diskriminierung (→ Benachteiligung; Verstoß gegen das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz)
    Diskreditierung (→ gezielte Untergraben des Ansehens bzw. Vertrauens in Personen) trifft zu
    Diffamierung (→ gezielte Herabwürdigung, Rufschädigung einer Person, um Ansehen zu zerstören)
    Aussage mit hohem Belastungseifer (→ Hinweis auf Befangenheit und fehlende Objektivität) trifft zu
    Verstoß gegen interne Regularien (→ z. B. AM 296, AM 485, Leitbild der HS RM u. a.) trifft zu
    Anforderungen an ein Gutachten eines wissenschaftsadäquaten Verfahrens zur Bewährungsfest. sind nicht erfüllt trifft zu
    Mobbing/Machtmissbrauch (→ systematische, wiederholte Schikanierung, Demütigung … durch Führungskräfte) trifft zu
    Sonstiges: Mutmaßung mit abwertendem Charakter

    Diese Auflistung ist subjektiver Art und keine vollständige und abschließende Auflistung. Juristen mögen diese Fallbeschreibung evtl. anders interpretieren.

  • Status: Eingang vom HMWK bestätigt (Übermittlungsnachweis). Fall wird als Konkretisierung der Dienstaufsichtsbeschwerde vom 16.01.2026 mit Aktenzeichen geführt (Nachweis DAB Nr. 25).

Fall 10.06: verfälschende, abwertende und diskrimierende Aussage | Falschaussage BFK 

  • Aussage: “Wie bei allen Neuberufenen war Hr. Görres in den ersten Semestern damit beschäftigt, seine Vorlesungen zu erarbeiten, diese didaktisch sinnvoll vorzubereiten und sich im Fachbereich zurecht zu finden. Von daher kann es nicht verwundern und trifft vermutlich auf die Mehrzahl des Kollegiums am Fachbereich und deren erste Semester zu, dass in diesem Zeitraum wenig bis keine Forschungsaktivitäten erfolgten. …  seine Ausführungen im Selbstbericht auf Seite 23 lassen nicht erkennen, dass Hr. Görres beabsichtigt oder sich zukünftig in der Lage sehen wird, Forschung zu betreiben. … Hier zeigt sich, dass er nicht imstande ist, seine Arbeit entsprechend seiner Zielsetzung und seinen Lebensvorstellungen umfassend zu gestalten, zu priorisieren und dafür Kompromisse zwischen Lehre und Forschung einzugehen.”
  • Von wem: Prof. Schü. (BFK-Vorsitzender)
  • Zu wem: Dr. Görres / Prof. Ri. (BFK-Mitglied) / Prof. Fa. (BFK-Mitglied) / Prof. Ro. (Dekanin) / Prof. Rom. (Studiendekan) / Prof. Ka. (Pro-Dekan) / Frau Pa. (Gleichstellungsbeauftragte) / Prof. Re. (Präsident)
  • Zeitpunkt: Bewährungsfeststellung (Herbst 2019)
  • Belege: BFK-Gutachten (Seite 4); siehe Erfahrungsbericht Kap. 2.6.9.2
  • Erläuterung: Es trifft zu, dass die Anfangsphase primär der Entwicklung und Ausgestaltung der Lehre diente, was bei Neuberufenen allgemein üblich ist, wobei es sich bei „Neuberufenen“ um Professoren in ihren ersten drei Lehrjahren handelt (siehe AM 296). Prof. Schü. bestätigt mit seiner Aussage, dass von neuberufenen Professoren keine bzw. kaum Forschung in den ersten drei Jahren erwartet werden kann, hält Dr. Görres als neuberufenem Professor aber vor, nicht zu forschen bzw. nicht forschen zu wollen. Die BFK widerspricht sich nicht nur selbst, sondern begründete die angeblich mangelhaften Forschungsaktivitäten mit vielen Mutmaßungen und wertet die Leistungen von Dr. Görres dadurch gezielt und auf unzulässige Weise ab. Diese Aussage der BFK gründet (vermutlich) auf dem Protokoll vom 10.07.2019 des zweiten Personalgespräches am 17.06.2019, in dem Prof. Ro. (Dekanin) Dr. Görres den Vorwurf gemacht hat, „Aufgaben in der Forschung und Entwicklung … nicht ausreichend“ (gleichbedeutend mit „mangelhaft“) nachzukommen (siehe: Fall 07.01). Dr. Görres hat dieser Aussage widersprochen. Des Weiteren stützt sich die BFK auf Aussagen im Selbstbericht von Dr. Görres, in dem dieser rückblickend auf den Zeitraum Februar 2017 und Juli 2019 als neuberufener Professor resümiert hat, dass ohne Deputatserlass tiefergehende Forschung kaum umsetzbar ist. Zu den Dienstaufgaben eines HAW-Professors gehört es zu forschen. Die Hochschule muss dafür Forschungsbedingungen schaffen, indem sie einem Professor Zeit und Mittel zum Forschen zur Verfügung stellt. Das Deputat eines HAW-Professors sieht für Lehre 18 SWS und für Forschung 0 SWS pro Semester vor. Der Tätigkeitsschwerpunkt eines HAW-Professors liegt deshalb offensichtlich in der Lehre und nicht in der Forschung, weshalb er die Lehre zu priorisieren hat (vor allem als Neuberufener). Die fehlende Forschungszeit lag nicht an mangelndem Interesse oder Engagement, sondern an den besonders zeitintensiven Aufgaben von Dr. Görres – insbesondere, weil er zusätzlich zur eigenen Lehrentwicklung vertretungsweise umfangreiche Lehrverpflichtungen seiner Kollegen (Prof. Gr./Prof. Pl.) übernehmen musste. Die Kommissionsaussage bzw. Prof. Schü. stellt diesen Kontext nicht oder nur unvollständig dar. Die Planung und das Interesse an Forschungsaktivitäten durch Dr. Görres bestanden fortlaufend und sind dokumentiert, wurden aber durch Ressourcenknappheit (das im FB AB bewilligte Forschungsbudget betrug aufgrund von Mittelverschwendung je Professor lediglich 500,- Euro/Jahr) sowie die besondere Belastungssituation von Dr. Görres (Kursaufbau, Vertretungskurse, übervolle Kurse, niedriger Bildungsstand mit hohem Lehraufwand, Mobbing durch Vorgesetzte) erheblich erschwert oder gar unmöglich gemacht.
  • Anmerkung 1: Da es keinen „konkreten Anforderungskatalog“ zur Professur von Dr. Görres gab, der ein Forschungsziel bestimmte (z. B. konkretes Forschungsthema oder konkrete Drittmittelforschung), war ohne eine Zielvorgabe eine objektive Bewertung der Forschungsleistung von Dr. Görres gar nicht möglich. Die Aussagen der Kommission sind deswegen irrelevant.
  • Anmerkung 2: Es ist darauf hinzuweisen, dass die BFK mit ihrer Aussage Dr. Görres gezielt diskriminiert, denn sie kritisiert die mangelnden Forschungsaktivitäten von ihm, aber weder von Prof. Schü. (~15 HS RM-Dienstjahre) noch Prof. Pl. (~18 HS RM-Dienstjahre / Kollege Baubetrieb) und Prof. Gr. (~9 HS RM-Dienstjahre / Kollege Baubetrieb) weisen öffentlich recherchierbare Forschungsaktivitäten auf. Wenn die Kollegen in ihrer langjährigen Dienstzeit tiefergehende Forschung betrieben hätten, wäre dies recherchierbar. Sie liegt aber nicht vor. Wie Prof. Schü. zudem weiter äußert, forschen viele Kollegen im Fachbereich nicht. Prof. Schü. kritisiert zudem die fehlende Teilnahme von Dr. Görres an (freiwilligen) Wissenschaftstagen des Fachbereiches an, an denen er selbst – wie aber auch Prof. Pl. (Baubetrieb) und Pro. Gr. (Baubetrieb) – nicht teilnahmen (Nachweis). Die BFK misst mit zweierlei Maß und setzt bei Dr. Görres als Neuberufenem einen besonders strengen Maßstab an, um Dr. Görres in seinen Leistungen gezielt abzuwerten bzw. zu diskreditieren, um eine Kündigung zu begründen. Das ist sehr schwerwiegende Diskriminierung.
  • Anmerkung 3: Prof. Schü. wertete zudem die Arbeitskreistätigkeit von Dr. Görres in der DGA-Bau ab, indem er feststellt, dass weder er noch Prof. Pl. oder Prof. Gr. der „Verein DGA-Bau“ bekannt sei (Nachweis). Dies ist eine Abwertung der DGA-Bau und eine subtile Infragestellung der Forschungstätigkeiten von Dr. Görres. Es ist von Prof. Schü., Prof. Pl. und Prof. Gr. unzulänglich, in einem “wissenschaftsadäquaten Verfahren” zur Feststellung der Bewährung auf Basis ihres eigenen Unwissens über die DGA-Bau eine Aussage über deren Forschungstätigkeiten und der von Dr. Görres zu treffen. Die DGA-Bau ist eine anerkannte Forschungsgesellschaft mit Kooperationspartner wie die TU Berlin, das KIT, dem DVP und der AHO. Ihr Gründer und Vorsitzender ist Univ.-Prof. Dr.-Ing. Diederichs.
  • persönliche Bewertung:
    Mutmaßung | Spekulation (→ unsachlich; fehlende Objektivität im Gutachten) trifft zu
    verfälschende Aussage (→ ohne Kontext; unvollständige Darstellung Sachverhalt; verfälschte Inhalte) trifft zu
    Unwahrheit | Falschaussage (→ strikte Ehrlichkeit wird nicht gewahrt) trifft zu
    Resultate nicht dokumentiert und/oder Ergebnis (von Beteiligten) nicht konsequent hinterfragt trifft zu (z. B. DGA-Bau)
    Diskriminierung (→ Benachteiligung; Verstoß gegen das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz) trifft zu (gezielt)
    Diskreditierung (→ gezielte Untergraben des Ansehens bzw. Vertrauens in Personen) trifft zu
    Diffamierung (→ gezielte Herabwürdigung, Rufschädigung einer Person, um Ansehen zu zerstören)
    Aussage mit hohem Belastungseifer (→ Hinweis auf Befangenheit und fehlende Objektivität) trifft zu
    Verstoß gegen interne Regularien (→ z. B. AM 296, AM 485, Leitbild der HS RM u. a.) trifft zu
    Anforderungen an ein Gutachten eines wissenschaftsadäquaten Verfahrens zur Bewährungsfest. sind nicht erfüllt trifft zu
    Mobbing/Machtmissbrauch (→ systematische, wiederholte Schikanierung, Demütigung … durch Führungskräfte) trifft zu
    Sonstiges: Teilweise zutreffende Tatsache mit verfälschender bzw. pauschalisierender Darstellung; teilweise auch widersprüchliche Aussage mit diskreditierendem Charakter; teilweise auch Falschaussagen; Es sei darauf hingewiesen, dass Prof. Schü. von keiner anderen Führungskraft/keinem anderen Vorgesetzten (Prof. Ro., Prof. Re., Prof. Ri. u. a.) gestoppt wird, was deutlich macht, dass diese Gruppe gemeinschaftlich gegen Dr. Görres agiert hat.

    Diese Auflistung ist subjektiver Art und keine vollständige und abschließende Auflistung. Juristen mögen diese Fallbeschreibung evtl. anders interpretieren.

  • Status: Eingang vom HMWK bestätigt (Übermittlungsnachweis). Fall wird als Konkretisierung der Dienstaufsichtsbeschwerde vom 16.01.2026 mit Aktenzeichen geführt (Nachweis DAB Nr. 26).

Fall 10.07: spekulative, widersprüchliche Aussage BFK mit gezielt diskreditierendem Charakter

  • Aussage: “Ebenso erstaunlich und wenig nachvollziehbar ist die (vgl. Ziffer 3.1 des Selbstberichts) von Hr. Görres bereits vollzogene Rückgabe von Autorenverträgen an den renommierten … Verlag, verbunden mit der Bitte einen anderen Autor zu beauftragen. […] Die Gründe für die Aufgabe der Buchprojekte, die ihm sicher ein beachtliches wissenschaftliches Renommee gebracht hätten, bleiben unklar […] Zwar konnte ein Grund der Aufgabe dieser Buchprojekte in seiner Fokussierung auf die Lehre liegen, jedoch scheint es wahrscheinlicher, dass er angesichts seiner permanenten Arbeitsüberlastung [Anm.: Unterstellung ist fortwährendes Mobbing] in Verbindung mit den wenigen Ressourcen am Fachbereich, nicht von einem ausreichendem Zeitbudget für seine zukünftigen Forschungsaktivitäten überzeugt ist. Hier zeigt sich, dass er nicht imstande ist, seine Arbeit entsprechend seiner Zielsetzung und seinen Lebensvorstellungen umfassend zu gestalten, zu priorisieren und dafür Kompromisse zwischen Lehre und Forschung einzugehen.
  • Von wem: Prof. Schü. (BFK-Vorsitzender)
  • Zu wem: Dr. Görres / Prof. Ri. (BFK-Mitglied) / Prof. Fa. (BFK-Mitglied) / Prof. Ro. (Dekanin) / Prof. Rom. (Studiendekan) / Prof. Ka. (Pro-Dekan) / Frau Pa. (Gleichstellungsbeauftragte) / Prof. Re. (Präsident)
  • Zeitpunkt: Bewährungsfeststellung (Herbst 2019)
  • Belege: BFK-Gutachten (Seite 4)
  • Erläuterung: Die Kommission räumt ausdrücklich ein, die tatsächlichen Gründe für die Rückgabe der Autorenverträge nicht zu kennen. Gleichwohl wird eine abwertende, spekulativinterpretierende Schlussfolgerung über die Arbeitsweise und Motivation von Dr. Görres getroffen, die methodisch und wissenschaftlich nicht haltbar ist und mit seiner dienstlichen Eignung nicht in sachlichem Zusammenhang steht. Die Vermutung über berufliches Unvermögen, Prioritäten zu setzen oder Kompromisse zu schließen, ist daher nicht nur unbegründet, sondern diskreditiert Dr. Görres in beruflicher und persönlicher Hinsicht ohne Tatsachengrundlage beeinträchtigt. Für die dienstrechtliche Bewertung ist diese Mutmaßung sachlich unerheblich.
  • Anmerkung: Die Gründe sind anders als die BFK dies darlegt und dem Schriftverkehr zwischen Dr. Görres und dem Fachbuchverlag (Aug. 2020) zu entnehmen (Nachweis). Tatsache ist, das Buchprojekt war in 2016 (vor Arbeitsantritt an der HS RM am 01.02.2017) mit dem Fachbuchverlag konzipiert worden und sah die Überarbeitung eines Buches von Prof. Kulick vor (Titel: „Auslandsbau“; 2. Auflage aus 2010; Prof. Kulick war emeritiert). Als Autor war Prof. G. von der Hochschule Biberach vorgesehen. Dieser hatte aus zeitlichen Gründen 2016 die Überarbeitung des Buches an den Fachbuchverlag zurückgegeben und Dr. Görres als alternativen Fachbuchautor vorgeschlagen. Die Neu-Veröffentlichung seitens des Fachbuchverlages war terminiert, als der Stellenantritt an der HS RM erfolgte. Den gewünschten Termin der Überarbeitung und Veröffentlichung der dritten Auflage konnte Dr.-Ing. G. nach Antritt der Professur an der HS RM nicht halten, weshalb er das Buchprojekt – wie zuvor Prof. G. – an den Fachbuchverlag zurückgab. Des Weiteren hatte sich bei der in 2016 begonnen Überarbeitung des Fachbuches gezeigt, dass das Fachbuch für die Zielgruppe am besten ganz neu konzipiert werden sollte und eine Überarbeitung und dritte Auflage keinen Sinn machte. Prof. Schü. bzw. die BFK argumentiert in Unwissenheit der Sachlage bzw. Fakten und nutzt dies um Dr. Görres zu diskreditieren. Er handelt – wie die ganze BFK – als Gutachter unprofessionell und verstößt gegen AM 296/485.
  • persönliche Bewertung:
    Mutmaßung | Spekulation (→ unsachlich; fehlende Objektivität im Gutachten) trifft zu
    verfälschende Aussage (→ ohne Kontext; unvollständige Darstellung Sachverhalt; verfälschte Inhalte)
    Unwahrheit | Falschaussage (→ strikte Ehrlichkeit wird nicht gewahrt) trifft zu
    Ergebnis/Aussage nicht dokumentiert und/oder Ergebnis/Aussage (von Beteiligten) nicht konsequent hinterfragt trifft zu
    Diskriminierung (→ Benachteiligung; Verstoß gegen das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz)
    Diskreditierung (→ gezielte Untergraben des Ansehens bzw. Vertrauens in Personen) trifft zu
    Diffamierung (→ gezielte Herabwürdigung, Rufschädigung einer Person, um Ansehen zu zerstören)
    Aussage mit hohem Belastungseifer (→ Hinweis auf Befangenheit und fehlende Objektivität) trifft zu
    Verstoß gegen interne Regularien (→ z. B. AM 296, AM 485, Leitbild der HS RM u. a.) trifft zu
    Anforderungen an ein Gutachten eines wissenschaftsadäquaten Verfahrens zur Bewährungsfest. sind nicht erfüllt trifft zu
    Mobbing/Machtmissbrauch (→ systematische, wiederholte Schikanierung, Demütigung … durch Führungskräfte) trifft zu
    Sonstiges: irrelevanter Vorwurf; wertende Unterstellung; sachfremde Erwägung

    Diese Auflistung ist subjektiver Art und keine vollständige und abschließende Auflistung. Juristen mögen diese Fallbeschreibung evtl. anders interpretieren.

  • Status: Eingang vom HMWK bestätigt (Übermittlungsnachweis). Fall wird als Konkretisierung der Dienstaufsichtsbeschwerde vom 16.01.2026 mit Aktenzeichen geführt (Nachweis DAB Nr. 27).

Fall 10.08: Falschaussage BFK | BFK verwechselt “Haltung” und “Meinung” | gezielte Diskreditierung

  • Aussage: “Er bekundet im Selbstbericht keinen Willen, wissenschaftlichen Nachwuchs betreuen zu wollen, da – wie auf Seite 23, Kap. 4 ausgeführt – pauschal unterstellt wird, dass es, im Bereich des Lehrgebiets „Baubetrieb und Baumanagement” – in seinem Umfeld keinen wissenschaftlichen Nachwuchs gibt. […] Damit entspricht er nicht den Anforderungen gemäß Stellenausschreibung sowie den Anforderungen an einen Hochschulprofessor.”
  • Von wem: Prof. Schü. (BFK-Vorsitzender)
  • Zu wem: Dr. Görres / Prof. Ri. (BFK-Mitglied) / Prof. Fa. (BFK-Mitglied) / Prof. Ro. (Dekanin) / Prof. Rom. (Studiendekan) / Prof. Ka. (Pro-Dekan) / Frau Pa. (Gleichstellungsbeauftragte) / Prof. Re. (Präsident)
  • Zeitpunkt: Bewährungsfeststellung (Herbst 2019)
  • Belege: BFK-Gutachten (Seite 5)
  • Erläuterung: Die Kommission unterstellt Dr. Görres eine innere Haltung (fehlenden Betreuungswillen), für die es keine Anhaltspunkte im Selbstbericht gibt (Nachweis). Tatsächlich hat Dr. Görres auf strukturelle und fachliche Rahmenbedingungen hingewiesen, die die Betreuung wissenschaftlichen Nachwuchses (Doktoranden oder werdende Doktoranden) faktisch erschweren und im Bereich “Baubetrieb und Baumanagement” unüblich machen. Die fehlenden Rahmenbedingungen zur Förderung wissenschaftlichen Nachwuchses waren bekannt und wurden auch öffentlich in den Medien kommuniziert (Nachweis). Die BFK streitet Dr.-Ing. G. das Recht ab, seine begründete Meinung zu äußern. Sie verkehrt seine Aussagen ins Negative und mutmaßt über seine Haltung in diskreditierender Weise. Aus der Erfahrung von Dr.-Ing. G. erfüllten Bachelor- und Masterarbeiten im Lehrgebiet „Baubetrieb und Baumanagement“ nicht den Anspruch von wissenschaftlichen Arbeiten eines „wissenschaftlichen Nachwuchses“. Da es diesen nicht gab, konnte Dr.-Ing. G. diesen (bis Sept. 2019) auch nicht fördern und nicht betreuen, was er in seinem Selbstbericht auch so zum Ausdruck brachte (Nachweis) und was bereits im zweiten Personalgespräch zur Feststellung der Bewährung am 17.06.2019 kommuniziert und so auch am 10.07.2019 protokolliert wurde (Nachweis). Die Aussage von Dr. Görres war nicht neu, sondern bereits erörtert worden und bekannt. Seine Studierenden zogen es ausnahmslos vor, bei Abschlussarbeiten Aufgabenstellungen zu bearbeiten, die Bezug zur Berufspraxis hatten. Die Schlussfolgerung der Kommission stellt eine Mutmaßung bzw. Fehlinterpretation dar und entspricht nicht den fachlichen, wissenschaftlichen und äußerungs-rechtlichen Mindeststandards. Es handelt sich um eine Äußerung mit sehr hohem Belastungseifer, die Dr. Görres diskreditiert.
  • Anmerkung 1: Die Aussage von Dr. Görres lässt sich mit Zahlen über die Betreuung von “wissenschaftlichem Nachwuchs” (→ Doktoranden oder werdende Doktoranden) im Lehrgebiet “Baubetrieb und Baumanagement” belegen. Im “Baubetrieb und Baumanagement” wurde nach Kenntnisstand von Dr. Görres bis 2019 nur eine Person bei der Ausarbeitung einer Promotion betreut. Die Promotion erfolgte in einem Kooperationsprojekt mit einer ostdeutschen Universität. Der Zweitbetreuer war Prof. Pl. Die Verteidigung der Disseratation erfolgte im Mai 2020 und die Promotion wurde im Mai 2021 abgeschlossen. Dieser Doktorand – der an der HS RM auch seinen Bachelor- und Masterabschluss erzielt hatte – wurde im Herbst 2023 mit gerade einmal drei Jahren Berufserfahrungen außerhalb der Hochschule an der HS RM als Professor für Baubetrieb eingestellt (Nachweis).
  • Anmerkung 2: Der Betreuungszuwachs bei Abschlussarbeiten zeigte zudem das Gegenteil zu dem auf, was die BFK Dr.-Ing. G. unterstellte: Studierende suchten für Abschlussarbeiten zunehmend Dr.-Ing. G. auf, weil sie bei ihm gefördert und sehr gut betreut wurden. Es handelte sich dabei aber nicht um “wissenschaftlichen Nachwuchs“.
  • persönliche Bewertung:
    Mutmaßung | Spekulation (→ unsachlich; fehlende Objektivität im Gutachten)
    verfälschende Aussage (→ ohne Kontext; unvollständige Darstellung Sachverhalt; verfälschte Inhalte)
    Unwahrheit | Falschaussage (→ strikte Ehrlichkeit wird nicht gewahrt) trifft zu
    Ergebnis/Aussage nicht dokumentiert und/oder Ergebnis/Aussage (von Beteiligten) nicht konsequent hinterfragt trifft zu
    Diskriminierung (→ Benachteiligung; Verstoß gegen das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz)
    Diskreditierung (→ gezielte Untergraben des Ansehens bzw. Vertrauens in Personen) trifft zu
    Diffamierung (→ gezielte Herabwürdigung, Rufschädigung einer Person, um Ansehen zu zerstören)
    Aussage mit hohem Belastungseifer (→ Hinweis auf Befangenheit und fehlende Objektivität) trifft zu
    Verstoß gegen interne Regularien (→ z. B. AM 296, AM 485, Leitbild der HS RM u. a.) trifft zu
    Anforderungen an ein Gutachten eines wissenschaftsadäquaten Verfahrens zur Bewährungsfest. sind nicht erfüllt trifft zu
    Mobbing/Machtmissbrauch (→ systematische, wiederholte Schikanierung, Demütigung … durch Führungskräfte) trifft zu
    Sonstiges: Unzutreffende Tatsachenbehauptung

    Diese Auflistung ist subjektiver Art und keine vollständige und abschließende Auflistung. Juristen mögen diese Fallbeschreibung evtl. anders interpretieren.

  • Status: Eingang vom HMWK bestätigt (Übermittlungsnachweis). Fall wird als Konkretisierung der Dienstaufsichtsbeschwerde vom 16.01.2026 mit Aktenzeichen geführt (Nachweis DAB Nr. 28).

Fall 10.09: verfälschende, abwertende und diskrimierende Aussage | Falschaussage BFK 

  • Aussage: „Verglichen mit den geforderten 18,0 SWS je Semester hat Hr. Görres in den ersten fünf Semestern seiner Lehrtätigkeit an der HS … ein Defizit von 4,15 SWS entstehen lassen. Dieses Defizit an sich wäre noch kein Anlass zu einer Kritik, da es im Zuge von neu akkreditierten Curricula, zusätzlichen Wahlfächern, Vertretungen von Kollegen etc. schnell abgebaut werden kann, was in der Vergangenheit bei vielen Kollegen eintrat. Brisant ist dieses Defizit dagegen angesichts der von Hr. Görres mehrfach bekundeten Arbeitsüberlastung. … Vermutlich liegt ein Problem in seiner Selbstorganisation …
  • Von wem: Prof. Schü. (BFK-Vorsitzender)
  • Zu wem: Dr. Görres / Prof. Ri. (BFK-Mitglied) / Prof. Fa. (BFK-Mitglied) / Prof. Ro. (Dekanin) / Prof. Rom. (Studiendekan) / Prof. Ka. (Pro-Dekan) / Frau Pa. (Gleichstellungsbeauftragte) / Prof. Re. (Präsident)
  • Zeitpunkt: Bewährungsfeststellung (Herbst 2019)
  • Belege: BFK-Gutachten (Seite 8);
  • Erläuterung: Dr. Görres weist die Darstellung zur angeblichen Nichterfüllung seines Lehrdeputats und zur vermeintlichen Arbeitsüberlastung entschieden zurück. Es handelt sich hierbei um eine gezielte Falschaussage von Prof. Schü., um Dr. Görres in seinen Leistungen abzuwerten. Sein Lehrdeputat war im gesamten Bewährungszeitraum ausgeglichen und entsprach den geltenden Vorgaben. Die im Gutachten angeführte Behauptung eines Defizits ist sachlich nicht zutreffend und steht im Widerspruch zu den tatsächlichen Deputatsnachweisen (WiSe 2020/21SoSe 2021). Es zeigt, dass Prof. Schü. und alle anderen Kollegen, die dem Gutachten zugestimmt haben, nicht gewillt waren, die richtige Arithmetik anzuwenden (Nachweis). Es verwundert zudem, dass Prof. Schü. Kollegen ein Defizit im Deputat erlaubt (“was in der Vergangenheit bei vielen Kollegen eintrat“), dies Dr. Görres aber verwehrt. Das ist Diskriminierung. Ebenso hat Dr. Görres mehrfach klargestellt, dass er keine “Arbeitsüberlastung” geltend gemacht hat. Entsprechende Behauptungen wurden bereits früher widerlegt (siehe Erfahrungsbericht Kap. 2.6.9.3). Die sehr häufige Erwähnung dieser unzutreffenden Angaben im Gutachten durch Prof. Schü. (siehe: Fall 02.4 – ii) vermittelt den Eindruck einer Voreingenommenheit/Befangenheit und lässt Zweifel an der gebotenen Neutralität und Sorgfalt der Kommission erkennen. Es stellt zudem den Tatbestand der Falschaussage und des Mobbings dar, da die Unterstellung der “Überlastung” niemals nachgewiesen wurde und Dr. Görres stets widersprochen hat. Die Passage „Vermutlich liegt ein Problem in seiner Selbstorganisation“ ist zudem ausdrücklich als Mutmaßung formuliert und überschreitet den zulässigen Rahmen sachlicher Begutachtung.
  • persönliche Bewertung:
    Mutmaßung | Spekulation (→ unsachlich; fehlende Objektivität im Gutachten) trifft zu
    verfälschende Aussage (→ ohne Kontext; unvollständige Darstellung Sachverhalt; verfälschte Inhalte) trifft zu
    Unwahrheit | Falschaussage (→ strikte Ehrlichkeit wird nicht gewahrt)
    Resultate nicht dokumentiert und/oder Ergebnis (von Beteiligten) nicht konsequent hinterfragt
    Diskriminierung (→ Benachteiligung; Verstoß gegen das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz) trifft zu
    Diskreditierung (→ gezielte Untergraben des Ansehens bzw. Vertrauens in Personen) trifft zu
    Diffamierung (→ gezielte Herabwürdigung, Rufschädigung einer Person, um Ansehen zu zerstören)
    Aussage mit hohem Belastungseifer (→ Hinweis auf Befangenheit und fehlende Objektivität) trifft zu
    Verstoß gegen interne Regularien (→ z. B. AM 296, AM 485, Leitbild der HS RM u. a.) trifft zu
    Anforderungen an ein Gutachten eines wissenschaftsadäquaten Verfahrens zur Bewährungsfest. sind nicht erfüllt trifft zu
    Mobbing/Machtmissbrauch (→ systematische, wiederholte Schikanierung, Demütigung … durch Führungskräfte) trifft zu
    Sonstiges: unbelegte und rufschädigende Verdachtsäußerung; Es sei darauf hingewiesen, dass Prof. Schü. von keiner anderen Führungskraft/keinem anderen Vorgesetzten (Prof. Ro., Prof. Re., Prof. Ri. u. a.) gestoppt wird, was deutlich macht, dass diese Gruppe gemeinschaftlich gegen Dr. Görres agiert hat.

    Diese Auflistung ist subjektiver Art und keine vollständige und abschließende Auflistung. Juristen mögen diese Fallbeschreibung evtl. anders interpretieren.

  • Status: Eingang vom HMWK bestätigt (Übermittlungsnachweis). Fall wird als Konkretisierung der Dienstaufsichtsbeschwerde vom 16.01.2026 mit Aktenzeichen geführt (Nachweis DAB Nr. 29).

Fall 10.10: verfälschende, abwertende und rufschädigende Aussage | vorsätzliche Falschaussage BFK 

  • Aussage: “Die mehrfach geäußerten Hinweise auf seine Arbeitsüberlastung [Anm.: bereits Jan. 2018 zurückgewiesen] entsprechen vermutlich der Realität, obwohl seine Stundenaufschriebe nicht über ein Zeiterfassungssystem belegt sind. Die Kommission geht davon aus, dass die Angaben wahrheitsgemäß gemacht wurden. Mit diesem geleisteten Zeitaufwand disqualifiziert sich Hr. Görres selbst in hohem Maße. Ein Professor mit seiner von ihm stets betonten Qualifikation und Erfahrung in der Bauwirtschaft (in Führungspositionen!) sollte über genügend Selbstdisziplin und Selbstorganisation verfügen, um dieses Problem in den Griff zu bekommen. Offenkundig ist das bei Hr. Görres nicht der Fall, weshalb er die Verantwortung auf andere zu verlagern versucht. Tatsächlich erfüllt er damit eine der wesentlichsten Anforderungen, eine selbstständige Arbeitsorganisation in allen Bereichen einer Professur nicht. Über die Gründe kann nur spekuliert werden.
  • Von wem: Prof. Schü. (BFK-Vorsitzender)
  • Zu wem: Dr. Görres / Prof. Ri. (BFK-Mitglied) / Prof. Fa. (BFK-Mitglied) / Prof. Ro. (Dekanin) / Prof. Rom. (Studiendekan) / Prof. Ka. (Pro-Dekan) / Frau Pa. (Gleichstellungsbeauftragte) / Prof. Re. (Präsident)
  • Zeitpunkt: Bewährungsfeststellung (Herbst 2019)
  • Belege: BFK-Gutachten (Seite 11);
  • Erläuterung: Die Bewertung enthält widersprüchliche Argumentationen und unbelegte Werturteile. Einerseits erkennt die Kommission die Nachvollziehbarkeit der Zeiterfassung an, andererseits wird dies als Grundlage für eine negative Persönlichkeitszuschreibung genutzt, ohne zu hinterfragen, was von Dr. Görres an Arbeit erbracht wurde. Die Argumentation ist logisch inkonsistent und nicht objektiv. Die spekulativen Aussagen über angeblich fehlende Selbstdisziplin, das „Verlagern von Verantwortung“ und die Mutmaßung über persönliche Motive sind unbelegt und verletzen das Gebot sachlicher, belegbarer und fairer Beurteilung. Ein derart pauschaler Schuldvorwurf ohne Nachweis oder Prüfung der tatsächlichen dienstlichen Rahmenbedingungen verstößt gegen wissenschaftliche und verwaltungsrechtliche Vorgaben. Für eine korrekte Leistungsbewertung ist die Arbeit ins Verhältnis zur Zeit zu setzen (Leistung = Arbeit / Zeit). Prof. Schü. bewertet einen Zeitaufwand ohne allerdings den Arbeitsaufwand zu berücksichtigen, obwohl er diesen kannte, denn er war im Selbstbericht von Dr. Görres aufgeführt (Nachweis; Nachweis). Die Bewertung von Prof. Schü. lässt neben der allgemeinen Lehrarbeit unberücksichtigt: 1) die vertretungsweise Übernahme fachfremder Kurse von Prof. Gr., 2) teils doppelt überbelegte Vertiefungskurse (Nachweis), 3) die überdurchschnittlichen Ergebnisse der Kursevaluationen („sehr gut“; Nachweis), 4) seine umfangreiche Mitarbeit bei der Eindämmung von Prüfungsbetrug und seine überdurchschnittliche Teilnahme an Prüfungsaufsichten (Nachweis), 5) diverse (teils mehrmonatige) Fortbildungskurse (wie: Bikablo; digitale Lehre bei Prof. Handke; DGA-Bau (Nachweis)). All dies unberücksicht zu lassen, führt zu einer Falschdarstellung der Leistung von Dr. Görres. Prof. Schü. war nachweislich über die Arbeit und das Engagement von Dr. Görres im Fachbereich in Kenntnis gesetzt, weshalb seine abwertende Leistungsbewertung von Dr. Görres und seine daraus getroffenen Schlussfolgerungen unwahr sind und zudem sehr offensichtlich vorsätzlich erfolgten, um Dr. Görres gezielt zu diskreditieren.
  • persönliche Bewertung:
    Mutmaßung | Spekulation (→ unsachlich; fehlende Objektivität im Gutachten) trifft zu
    verfälschende Aussage (→ aus dem Kontext genommen; unvollständige Darstellung Sachverhalt)
    Unwahrheit | Falschaussage (→ strikte Ehrlichkeit wird nicht gewahrt) trifft zu
    Resultate nicht dokumentiert und/oder Ergebnis (von Beteiligten) nicht konsequent hinterfragt
    Diskriminierung (→ Benachteiligung; Verstoß gegen das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz)
    Diskreditierung (→ gezielte Untergraben des Ansehens bzw. Vertrauens in Personen) trifft zu
    Diffamierung (→ gezielte Herabwürdigung, Rufschädigung einer Person, um Ansehen zu zerstören)
    Aussage mit hohem Belastungseifer (→ Hinweis auf Befangenheit und fehlende Objektivität) trifft zu
    Verstoß gegen interne Regularien (→ z. B. AM 296, AM 485, Leitbild der HS RM u. a.) trifft zu
    Aussage erfüllt Anforderungen an Gutachten eines wissenschaftsadäquaten Verfahrens zur BF nicht trifft zu
    Mobbing/Machtmissbrauch (→ systematische, wiederholte Schikanierung, Demütigung … durch Führungskräfte) trifft zu
    Sonstiges: Unbelegte, rufschädigende Verdachtsäußerung und methodisch widersprüchliche Bewertung; wiederholte Falschaussage zur „Arbeitsüberlastung“ → Mobbing; Es ist darauf hinzuweisen, dass Prof. Schü. von keiner anderen Führungskräft/keinem anderen Vorgesetzten (Prof. Ro., Prof. Re., Prof. Ri. u. a.) gestoppt wurde, denen das umfangreiche Engagement von Dr. Görres im Fachbereich bekannt war → Führungskräfte agierten als Gruppe gegen Dr. Görres.

    Diese Auflistung ist subjektiver Art und keine vollständige und abschließende Auflistung. Juristen mögen diese Fallbeschreibung evtl. anders interpretieren.

  • Status: Eingang vom HMWK bestätigt (Übermittlungsnachweis). Fall wird als Konkretisierung der Dienstaufsichtsbeschwerde vom 16.01.2026 mit Aktenzeichen geführt (Nachweis DAB Nr. 30).

Fall 11: unwahre, abwertende und gezielt rufschädigende Aussage BFK | mehrfache Falschaussagen BFK | schwerwiegende Diffamierung von Dr. Görres

  • Aussage: “Hr. Görres hat seit 01.08.2018 befristet bis 31.07.2023 die Genehmigung für eine Nebentätigkeit in Form einer Selbständigen Tätigkeit (eigene Firma Bau-Consulting … Görres) als Baubetriebl. Berater, Schulungen, Fortbildungen, Baumediation, Bauschlichtung und Baujudikation im Umfang von 8 Stunden pro Woche. Diese Leistungen bietet Herr Görres auf seiner selbst erstellten Homepage unter www.bclg.de an … In welchem Umfang Hr. Görres diese Leistungen tatsachlich erbringt, ist der Kommission nicht bekannt. Unabhängig von der vorliegenden Genehmigung ist sein Angebot für  Beratungsdienstleistungen … im Zusammenhang mit seiner permanenten Arbeitsüberlastung an der Hochschule … in keinem Fall vereinbar. Nebentätigkeiten sind bei einigen Themen in den Studiengängen vom Fachbereich ausdrücklich gewünscht, doch können diese nur durchgeführt und genehmigt werden, wenn die Tätigkeiten an der Hochschule in Lehre, Forschung und Selbstverwaltung umfassend wahrgenommen werden. Da Hr. Görres den Aufgaben der Forschung bis auf die Arbeitskreise bei der DGA Bau nicht nachkommt und in der Selbstverwaltung wenig Engagement zeigt, führten diese angebotenen privatwirtschaftliche Nebentätigkeiten in letzter Konsequenz sogar zu einem reduzierten Engagement an der Hochschule.”
  • Von wem: Prof. Schü. (BFK-Vorsitzender)
  • Zu wem: Dr. Görres / Prof. Ri. (BFK-Mitglied) / Prof. Fa. (BFK-Mitglied) / Prof. Ro. (Dekanin) / Prof. Rom. (Studiendekan) / Prof. Ka. (Pro-Dekan) / Frau Pa. (Gleichstellungsbeauftragte) / Prof. Re. (Präsident)
  • Zeitpunkt/Kontext: Bewährungsfeststellung (Herbst 2019)
  • Belege: BFK-Gutachten (Seite 12)
  • Erläuterung: Die Aussage von Prof. Schü. bzw. der Kommission ist in mehrfacher Hinsicht unwahr:
    1) Dr. Görres ist neben seiner Arbeit als Professor an der Hochschule nachweislich keinen nebenberuflichen Tätigkeiten nachgegangen. Er hat dies der Hochschule – wie für jeden Professor vorgeschrieben – jedes Jahr schriftlich bestätigt (Nachweis / für 2018; Nachweis / für 2019). Es war für die Professoren der Kommission (Prof. Schü., Prof. Ri., Prof. Fa.) und des Dekanats (Prof. Ro., Prof. Ka., Prof. Rom.) möglich und zwingend notwendig, diesen Sachverhalt zu prüfen bzw. auf seine Richtigkeit zu hinterfragen, bevor im Zuge der Bewährungsfeststellung Dr. Görres ein so schwerwiegender Vorwurf wie ein „reduziertes Engagement an der Hochschule“ aufgrund von Nebentätigkeit unterstellt wird. Die Mitglieder der Kommission und des Dekanats wie auch der Präsident (Prof. Re.) haben dies entgegen den Vorschriften der AM 296/485 unterlassen, was ein – zum wiederholten Male – schwerwiegendes Fehlverhalten aller Beteiligter darstellt. Das offensichtliche Ziel dieser Aussage ist es gewesen, Dr. Görres zu diffamieren und für den Dienst als Professor als nicht kompetent genug darzustellen.
    .
    2) Die Kommission unterstellt Dr. Görres als neuberufenem Professor (Professor in seinen ersten drei Dienstjahren → siehe AM 296) aufgrund seiner Nebentätigkeiten abermals unzureichend zu forschen (“bis auf den Arbeitskreis der DGA-Bau“). Sie hat aber im Bericht zuvor selbst festgestellt, dass neuberufene Professoren nicht oder nur kaum in der Lage sind zu forschen und viele Kollegen nicht forschen würden (siehe: Fall 10.06; Fall 07.1; Fall BFK-Bericht Seite 4). Dies ist ein Widerspruch und zeigt, dass die Kommission Dr. Görres mit unterschiedlichem Maß bewertet, die Leistungen von ihm gezielt abwertet und ihn so auch gezielt diskriminiert.
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    3) Die Kommission unterstellt Dr. Görrs, „in der Selbstverwaltung wenig Engagement“ zu zeigen. Auch diese Aussage ist nachweislich eine diskreditierende Falschaussage. Dr. Görres ist seinen Aufgaben in der Selbstverwaltung vollständig nachgekommen und hat sich darüber hinaus vielfach im Fachbereich AB eingebracht (z. B. mit zusätzlichen Prüfungsaufsichten wie kein anderer Kollege; Erstellung von Prüfungssitzpläne für Hörsäle usw.; siehe Erfahrungsbericht Kap. 2.4.3, Kap. 2.4.4, Kap. 2.5.3 u. a.; Fall 07.2; Fall 07.3; sein Engagement im Fachbereich überragte bei Weitem sein erforderliches Engagment in der ‘Kommission Gleichstellung’).
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    4) Prof. Schü. unterstellt Dr. Görres abermals eine “permanente Arbeitsüberlastung“. Die Häufigkeit, mit der Prof. Schü. diese Unterstellung im BFK-Gutachten immer wieder aufführt (siehe auch Fall 2.4 – ii), zeigt, dass er nicht nur wiederholt Unwahrheiten über Dr. Görres äußert und sich so am Mobbing beteiligt, sondern befangen war und nicht BFK-Vorsitzender bzw. Teil der BFK hätte sein dürfen.
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    Die beanstandete Passage ist aus Sicht von Dr. Görres sachlich fehlerhaft und stellt eine schwerwiegende rufschädigende Diffamierung dar. Die Kommission spekuliert („ist der Kommission nicht bekannt“) und trifft auf dieser Basis wertende, rufgefährdende Aussagen ohne jegliche Tatsachengrundlage. Durch das Unterlassen einer einfachen Nachfrage in der Verwaltung wird die Amtsermittlungspflicht verletzt. Die Gleichsetzung eines genehmigten, nur online angebotenen Leistungsportfolios mit einer tatsächlichen, engagementmindernden Nebentätigkeit entspricht weder den rechtlichen noch den hochschulrechtlichen Anforderungen. Die Darstellung ignoriert sowohl die Belegpflicht als auch die Grundsätze der Objektivität und Neutralität (§ 1 Abs. 1–3 AM Nr. 485). Zudem wurde für das angeblich fehlende Engagement genau das Gegenteil dokumentiert. Die Vorwürfe beruhen daher auf unbegründeter Mutmaßung und unzutreffender Darstellung, die den wissenschaftlichen wie dienstrechtlichen Mindestanforderungen widersprechen.
    .
  • persönliche Bewertung:
    Mutmaßung | Spekulation (→ unsachlich; fehlende Objektivität im Gutachten) trifft zu
    verfälschende Aussage (→ ohne Kontext; unvollständige Darstellung Sachverhalt; verfälschte Inhalte)
    Unwahrheit | Falschaussage (→ strikte Ehrlichkeit wird nicht gewahrt) trifft zu (mehrfach)
    Resultate nicht dokumentiert und/oder Ergebnis (von Beteiligten) nicht konsequent hinterfragt trifft zu
    Diskriminierung (→ Benachteiligung; Verstoß gegen das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz) trifft zu
    Diskreditierung (→ gezielte Untergraben des Ansehens bzw. Vertrauens in Personen) trifft zu (schwerwiegend)
    Diffamierung (→ gezielte Herabwürdigung, Rufschädigung einer Person, um Ansehen zu zerstören) trifft zu (schwerwiegend)
    Aussage mit hohem Belastungseifer (→ Hinweis auf Befangenheit und fehlende Objektivität) trifft zu
    Verstoß gegen interne Regularien (→ z. B. AM 296, AM 485, Leitbild der HS RM u. a.) trifft zu
    Anforderungen an ein Gutachten eines wissenschaftsadäquaten Verfahrens zur Bewährungsfest. sind nicht erfüllt trifft zu (gravierend)
    Mobbing/Machtmissbrauch (→ systematische, wiederholte Schikanierung, Demütigung … durch Führungskräfte) trifft zu
    Sonstiges: Prof. Schütz argumentiert mit hohem Belastungseifer und zeigt damit, dass er als BFK-Vorsitzender nicht nur gegenüber Dr. Görres befangen, sondern in der Position als BFK-Vorsitzender ungeeignet war. Es sei darauf hingewiesen, dass Prof. Schü. von keiner anderen Führungskraft/keinem anderen Vorgesetzten (Prof. Ro., Prof. Re., Prof. Ri. u. a.) gestoppt wird, was deutlich macht, dass diese Gruppe gemeinschaftlich gegen Dr. Görres agiert hat.

    Diese Auflistung ist subjektiver Art und keine vollständige und abschließende Auflistung. Juristen mögen diese Fallbeschreibung evtl. anders interpretieren.

  • Anmerkung: Die Aussage der BFK zeigt exemplarisch, wie eine kleine Gruppe von Führungskräften aufgrund von persönlichen Befindlichkeiten bzw. Motiven ein unvorstellbares Maß an Unwahrheiten über einen engagierten, hochmotivierten, gewissenhaft arbeitenden Kollegen und bei den Studierenden sehr beliebten Professor äußert und diesen auf diese Weise systematisch mental/ psychisch/ physisch schädigt, so dass er sich für längere Zeit (Gerichtsprozess) nicht mehr gegen solche Vorwürfe (Falschaussagen, Unwahrheiten) zu wehren vermag und lange Zeit benötigt, diese Vorfälle aufzuarbeiten und zu verarbeiten. Mobbing ist das Übelste, was es gibt und es ist Aufgabe des HMWK und des Hessischen Landtages, diese Vorfälle nicht nur mit allen verfügbaren Mitteln zu ahnden, sondern für die Zukunft abzustellen.
  • Status: Eingang vom HMWK bestätigt (Übermittlungsnachweis). Fall wird als Konkretisierung der Dienstaufsichtsbeschwerde vom 16.01.2026 mit Aktenzeichen geführt (Nachweis DAB Nr. 31).

Fall 11.01: verfälschende, abwertende und rufschädigende Aussage durch BFK | Beispiel für “Täter-Opfer-Umkehr”

  • Aussage:
  • Von wem: Prof. Schü. (BFK-Vorsitzender)
  • Zu wem: Dr. Görres / Prof. Ri. (BFK-Mitglied) / Prof. Fa. (BFK-Mitglied) / Prof. Ro. (Dekanin) / Prof. Rom. (Studiendekan) / Prof. Ka. (Pro-Dekan) / Frau Pa. (Gleichstellungsbeauftragte) / Prof. Re. (Präsident)
  • Zeitpunkt/Kontext:
  • Belege:
  • Erläuterung:
  • persönliche Bewertung:
    Mutmaßung | Spekulation (→ unsachlich; fehlende Objektivität im Gutachten)
    verfälschende Aussage (→ ohne Kontext; unvollständige Darstellung Sachverhalt; verfälschte Inhalte)
    Unwahrheit | Falschaussage (→ strikte Ehrlichkeit wird nicht gewahrt)
    Resultate nicht dokumentiert und/oder Ergebnis (von Beteiligten) nicht konsequent hinterfragt
    Diskriminierung (→ Benachteiligung; Verstoß gegen das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz)
    Diskreditierung (→ gezielte Untergraben des Ansehens bzw. Vertrauens in Personen)
    Diffamierung (→ gezielte Herabwürdigung, Rufschädigung einer Person, um Ansehen zu zerstören)
    Aussage mit hohem Belastungseifer (→ Hinweis auf Befangenheit und fehlende Objektivität)
    Verstoß gegen interne Regularien (→ z. B. AM 296, AM 485, Leitbild der HS RM u. a.)
    Anforderungen an ein Gutachten eines wissenschaftsadäquaten Verfahrens zur Bewährungsfest. sind nicht erfüllt
    Mobbing/Machtmissbrauch (→ systematische, wiederholte Schikanierung, Demütigung … durch Führungskräfte)
    Sonstiges:

    Diese Auflistung ist subjektiver Art und keine vollständige und abschließende Auflistung. Juristen mögen diese Fallbeschreibung evtl. anders interpretieren.

  • Status: Eingang vom HMWK bestätigt (Übermittlungsnachweis). Fall wird als Konkretisierung der Dienstaufsichtsbeschwerde vom 16.01.2026 mit Aktenzeichen geführt (Nachweis DAB Nr. 32).

Fall 11.02:  schwerwiegende Falschaussage BFK zur Petition der Studierenden aus WiSe 2019/20 | Diskreditierung Dr. Görres

  • Aussage:
  • Von wem: Prof. Schü. (BFK-Vorsitzender)
  • Zu wem: Dr. Görres / Prof. Ri. (BFK-Mitglied) / Prof. Fa. (BFK-Mitglied) / Prof. Ro. (Dekanin) / Prof. Rom. (Studiendekan) / Prof. Ka. (Pro-Dekan) / Frau Pa. (Gleichstellungsbeauftragte) / Prof. Re. (Präsident)
  • Zeitpunkt/Kontext:
  • Belege:
  • Erläuterung:
  • persönliche Bewertung:
    Mutmaßung | Spekulation (→ unsachlich; fehlende Objektivität im Gutachten)
    verfälschende Aussage (→ ohne Kontext; unvollständige Darstellung Sachverhalt; verfälschte Inhalte)
    Unwahrheit | Falschaussage (→ strikte Ehrlichkeit wird nicht gewahrt)
    Resultate nicht dokumentiert und/oder Ergebnis (von Beteiligten) nicht konsequent hinterfragt
    Diskriminierung (→ Benachteiligung; Verstoß gegen das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz)
    Diskreditierung (→ gezielte Untergraben des Ansehens bzw. Vertrauens in Personen)
    Diffamierung (→ gezielte Herabwürdigung, Rufschädigung einer Person, um Ansehen zu zerstören)
    Aussage mit hohem Belastungseifer (→ Hinweis auf Befangenheit und fehlende Objektivität)
    Verstoß gegen interne Regularien (→ z. B. AM 296, AM 485, Leitbild der HS RM u. a.)
    Anforderungen an ein Gutachten eines wissenschaftsadäquaten Verfahrens zur Bewährungsfest. sind nicht erfüllt
    Mobbing/Machtmissbrauch (→ systematische, wiederholte Schikanierung, Demütigung … durch Führungskräfte)
    Sonstiges:

    Diese Auflistung ist subjektiver Art und keine vollständige und abschließende Auflistung. Juristen mögen diese Fallbeschreibung evtl. anders interpretieren.

  • Status: Eingang vom HMWK bestätigt (Übermittlungsnachweis). Fall wird als Konkretisierung der Dienstaufsichtsbeschwerde vom 16.01.2026 mit Aktenzeichen geführt (Nachweis DAB Nr. 33).

Fall 11.03: bewusste Falschaussage BFK (Fortsetzung Fall 11.01) | Diskreditierung Dr. Görres

  • Aussage:
  • Von wem: Prof. Schü. (BFK-Vorsitzender)
  • Zu wem: Dr. Görres / Prof. Ri. (BFK-Mitglied) / Prof. Fa. (BFK-Mitglied) / Prof. Ro. (Dekanin) / Prof. Rom. (Studiendekan) / Prof. Ka. (Pro-Dekan) / Frau Pa. (Gleichstellungsbeauftragte) / Prof. Re. (Präsident)
  • Zeitpunkt/Kontext:
  • Belege:
  • Erläuterung:
  • persönliche Bewertung:
    Mutmaßung | Spekulation (→ unsachlich; fehlende Objektivität im Gutachten)
    verfälschende Aussage (→ ohne Kontext; unvollständige Darstellung Sachverhalt; verfälschte Inhalte)
    Unwahrheit | Falschaussage (→ strikte Ehrlichkeit wird nicht gewahrt)
    Resultate nicht dokumentiert und/oder Ergebnis (von Beteiligten) nicht konsequent hinterfragt
    Diskriminierung (→ Benachteiligung; Verstoß gegen das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz)
    Diskreditierung (→ gezielte Untergraben des Ansehens bzw. Vertrauens in Personen)
    Diffamierung (→ gezielte Herabwürdigung, Rufschädigung einer Person, um Ansehen zu zerstören)
    Aussage mit hohem Belastungseifer (→ Hinweis auf Befangenheit und fehlende Objektivität)
    Verstoß gegen interne Regularien (→ z. B. AM 296, AM 485, Leitbild der HS RM u. a.)
    Anforderungen an ein Gutachten eines wissenschaftsadäquaten Verfahrens zur Bewährungsfest. sind nicht erfüllt
    Mobbing/Machtmissbrauch (→ systematische, wiederholte Schikanierung, Demütigung … durch Führungskräfte)
    Sonstiges:

    Diese Auflistung ist subjektiver Art und keine vollständige und abschließende Auflistung. Juristen mögen diese Fallbeschreibung evtl. anders interpretieren.

  • Status: Eingang vom HMWK bestätigt (Übermittlungsnachweis). Fall wird als Konkretisierung der Dienstaufsichtsbeschwerde vom 16.01.2026 mit Aktenzeichen geführt (Nachweis DAB Nr. 34).

Fall 11.04: gravierende Falschaussage BFK | diskreditierend | rufschädigend | verleumderisch | üble Nachrede

  • Aussage:
  • Von wem: Prof. Schü. (BFK-Vorsitzender)
  • Zu wem: Dr. Görres / Prof. Ri. (BFK-Mitglied) / Prof. Fa. (BFK-Mitglied) / Prof. Ro. (Dekanin) / Prof. Rom. (Studiendekan) / Prof. Ka. (Pro-Dekan) / Frau Pa. (Gleichstellungsbeauftragte) / Prof. Re. (Präsident)
  • Zeitpunkt/Kontext:
  • Belege:
  • Erläuterung:
  • persönliche Bewertung:
    Mutmaßung | Spekulation (→ unsachlich; fehlende Objektivität im Gutachten)
    verfälschende Aussage (→ ohne Kontext; unvollständige Darstellung Sachverhalt; verfälschte Inhalte)
    Unwahrheit | Falschaussage (→ strikte Ehrlichkeit wird nicht gewahrt)
    Resultate nicht dokumentiert und/oder Ergebnis (von Beteiligten) nicht konsequent hinterfragt
    Diskriminierung (→ Benachteiligung; Verstoß gegen das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz)
    Diskreditierung (→ gezielte Untergraben des Ansehens bzw. Vertrauens in Personen)
    Diffamierung (→ gezielte Herabwürdigung, Rufschädigung einer Person, um Ansehen zu zerstören)
    Aussage mit hohem Belastungseifer (→ Hinweis auf Befangenheit und fehlende Objektivität)
    Verstoß gegen interne Regularien (→ z. B. AM 296, AM 485, Leitbild der HS RM u. a.)
    Anforderungen an ein Gutachten eines wissenschaftsadäquaten Verfahrens zur Bewährungsfest. sind nicht erfüllt
    Mobbing/Machtmissbrauch (→ systematische, wiederholte Schikanierung, Demütigung … durch Führungskräfte)
    Sonstiges:

    Diese Auflistung ist subjektiver Art und keine vollständige und abschließende Auflistung. Juristen mögen diese Fallbeschreibung evtl. anders interpretieren.

  • Status: Eingang vom HMWK bestätigt (Übermittlungsnachweis). Fall wird als Konkretisierung der Dienstaufsichtsbeschwerde vom 16.01.2026 mit Aktenzeichen geführt (Nachweis DAB Nr. 35).

Fall 11.05: Falschaussage BFK | diffamierend | rufschädigend

  • Aussage:
  • Von wem: Prof. Schü. (BFK-Vorsitzender)
  • Zu wem: Dr. Görres / Prof. Ri. (BFK-Mitglied) / Prof. Fa. (BFK-Mitglied) / Prof. Ro. (Dekanin) / Prof. Rom. (Studiendekan) / Prof. Ka. (Pro-Dekan) / Frau Pa. (Gleichstellungsbeauftragte) / Prof. Re. (Präsident)
  • Zeitpunkt/Kontext:
  • Belege:
  • Erläuterung:
  • persönliche Bewertung:
    Mutmaßung | Spekulation (→ unsachlich; fehlende Objektivität im Gutachten)
    verfälschende Aussage (→ ohne Kontext; unvollständige Darstellung Sachverhalt; verfälschte Inhalte)
    Unwahrheit | Falschaussage (→ strikte Ehrlichkeit wird nicht gewahrt)
    Resultate nicht dokumentiert und/oder Ergebnis (von Beteiligten) nicht konsequent hinterfragt
    Diskriminierung (→ Benachteiligung; Verstoß gegen das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz)
    Diskreditierung (→ gezielte Untergraben des Ansehens bzw. Vertrauens in Personen)
    Diffamierung (→ gezielte Herabwürdigung, Rufschädigung einer Person, um Ansehen zu zerstören)
    Aussage mit hohem Belastungseifer (→ Hinweis auf Befangenheit und fehlende Objektivität)
    Verstoß gegen interne Regularien (→ z. B. AM 296, AM 485, Leitbild der HS RM u. a.)
    Anforderungen an ein Gutachten eines wissenschaftsadäquaten Verfahrens zur Bewährungsfest. sind nicht erfüllt
    Mobbing/Machtmissbrauch (→ systematische, wiederholte Schikanierung, Demütigung … durch Führungskräfte)
    Sonstiges:

    Diese Auflistung ist subjektiver Art und keine vollständige und abschließende Auflistung. Juristen mögen diese Fallbeschreibung evtl. anders interpretieren.

Fall 11.06: Falschaussage BFK | diffamierend | rufschädigend | diskriminierend

  • Aussage: “Die Kommission hat keinen Zweifel, dass Hr. Görres aufgrund seiner umfangreichen Auslandserfahrungen in der Lage wäre, englischsprachige Lehrveranstaltungen anzubieten, was er allerdings bislang nicht tat […]”
  • Von wem: Prof. Schü. (BFK-Vorsitzender)
  • Zu wem: Dr. Görres / Prof. Ri. (BFK-Mitglied) / Prof. Fa. (BFK-Mitglied) / Prof. Ro. (Dekanin) / Prof. Rom. (Studiendekan) / Prof. Ka. (Pro-Dekan) / Frau Pa. (Gleichstellungsbeauftragte) / Prof. Re. (Präsident)
  • Zeitpunkt: Bewährungsfeststellung (Herbst 2019)
  • Belege: BFK-Gutachten (Seite 9)
  • Erläuterung: Dr. Görres weist die im Gutachten enthaltene Behauptung zurück, er habe bislang keine englischsprachigen Lehrveranstaltungen angeboten. Diese Aussage ist objektiv falsch. Bereits im Sommersemester 2019 wurde ein Modul (ca. 14 Vorlesungen) von ihm zweisprachig (Deutsch/Englisch) durchgeführt, um einer Austauschstudierenden (aus Slowenien) ohne ausreichende Deutschkenntnisse die Teilnahme zu ermöglichen. Dies wurde im Protokoll vom 10.07.2019 (auf Seite 2) zum zweiten Personalgespräch zur Feststellung der Bewährung ausdrücklich festgehalten. Die Durchführung englischsprachiger Lehre erfolgte somit nachweislich bereits während des Bewertungszeitraums (Nachweis). Die Feststellung der Kommission enthält eine sachlich unrichtige Tatsachenbehauptung, die durch vorhandene Dokumente widerlegt wird. Da die Durchführung englischsprachiger Lehrveranstaltungen belegt ist, hätte die Kommission bzw. auch die dem Gutachten zustimmenden Personen des Dekanats (Prof. Ro., Prof. Rom.) diese Information berücksichtigen müssen, denn ihnen war das Protokoll bekannt. Es wurde von diesen als Unterzeichner des Gutachtens aber nicht korrigiert. Das Unterlassen dieser Prüfung stellt einen Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht und den wissenschaftlichen Standard der Vollständigkeit dar. Die unzutreffende Aussage im Gutachten verfälscht das Leistungsbild und beeinträchtigt die Objektivität der Beurteilung.
  • persönliche Bewertung:
    Mutmaßung | Spekulation (→ unsachlich; fehlende Objektivität im Gutachten)
    verfälschende Aussage (→ ohne Kontext; unvollständige Darstellung Sachverhalt; verfälschte Inhalte)
    Unwahrheit | Falschaussage (→ strikte Ehrlichkeit wird nicht gewahrt) trifft zu (bewusst)
    Resultate nicht dokumentiert und/oder Ergebnis (von Beteiligten) nicht konsequent hinterfragt
    Diskriminierung (→ Benachteiligung; Verstoß gegen das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz) trifft vermutlich zu
    Diskreditierung (→ gezielte Untergraben des Ansehens bzw. Vertrauens in Personen) trifft zu
    Diffamierung (→ gezielte Herabwürdigung, Rufschädigung einer Person, um Ansehen zu zerstören)
    Aussage mit hohem Belastungseifer (→ Hinweis auf Befangenheit und fehlende Objektivität)
    Verstoß gegen interne Regularien (→ z. B. AM 296, AM 485, Leitbild der HS RM u. a.) trifft zu
    Anforderungen an ein Gutachten eines wissenschaftsadäquaten Verfahrens zur Bewährungsfest. sind nicht erfüllt
    Mobbing/Machtmissbrauch (→ systematische, wiederholte Schikanierung, Demütigung … durch Führungskräfte) trifft zu
    Sonstiges: Es ist zu überprüfen/hinterfragen, ob das Abhalten englischsprachiger Vorlesungen von allen neuberufenen Professor*innen in gleicher Weise in den ersten drei Lehrjahren verlangt und zur Feststellung der Bewährung herangezogen wird oder ob dies nur zur Bewertung/Eignung bei Dr. Görres galt. Im letzteren Fall liegt ein klarer Fall von Diskriminierung vor.

    Hinweis: Die im Gutachten nachweislich zu findenden Falschaussagen, unzulässigen Unterstellungen, abwertenden Mutmaßungen über die Einstellung/ Eignung/ Leistungsbereitschaft von Dr. Görres, Diskreditierungen/Diffamierungen von Dr. Görres und die sehr offensichtliche Befangenheit von Prof. Schü. und anderen Professoren (Prof. Ro., Prof. Ri., Prof. Re.) sind so eklatante und gravierende Fehler im Verfahren der Feststellung der Bewährung von Dr. Görres, dass die auf Grundlage dieses Gutachtens ausgesprochene Kündigung als unwirksam zu erklären ist. Diese Art von Machtmissbrauch, Mobbing und Missmanagement darf in einem Hochschulsystem nicht vorkommen und sollte nicht toleriert werden.

    Diese Auflistung ist subjektiver Art und keine vollständige und abschließende Auflistung. Juristen mögen diese Fallbeschreibung evtl. anders interpretieren.

Fall 11.07: Falschaussage BFK | Spekulation | diskreditierend | rufschädigend | Mobbing (Fortsetzung Fall 11.06)

  • Aussage: “In welchem Umfang er sich in Zukunft um die Zusammenarbeit mit internationalen Partnerhochschulen und -universitäten engagieren wird, vor allem angesichts seiner selbstbekundeten permanenten Arbeitsüberlastung …, kann nur spekuliert werden; erscheint aufgrund der vorliegenden Sachlage jedoch sehr unwahrscheinlich. Der Fachbereich pflegt viele Kooperationen zu internationalen Hochschulen und Universitäten.”
  • Von wem: Prof. Schü. (BFK-Vorsitzender)
  • Zu wem: Dr. Görres / Prof. Ri. (BFK-Mitglied) / Prof. Fa. (BFK-Mitglied) / Prof. Ro. (Dekanin) / Prof. Rom. (Studiendekan) / Prof. Ka. (Pro-Dekan) / Frau Pa. (Gleichstellungsbeauftragte) / Prof. Re. (Präsident)
  • Zeitpunkt: Bewährungsfeststellung (Herbst 2019)
  • Belege: BFK-Gutachten (Seite 9)
  • Erläuterung: Dr. Görres weist die im Gutachten enthaltene Behauptung zurück, sein künftiges Engagement in der internationalen Zusammenarbeit sei „sehr unwahrscheinlich“. Diese Aussage ist unbegründet und steht im Widerspruch zu seiner beruflichen Vita und seinem dokumentierten Interesse (Lehre des Moduls „Internationales Projektmanagement“) sowie seinen damals bereits unternommenen Schritten zur Anbahnung internationaler Kooperationen. Er hatte bereits vor der Erstellung des Gutachtens entsprechende Kontakte zu einer Universität in Neuseeland (Auckland) geknüpft, Gespräche über mögliche gemeinsame Projekte geführt und sich mit Frau Hartung, einer professionellen Vermittlerin von Hochschulkontakte in Neuseeland (lokalisiert in Neuseeland), am 21.10.2019 in Frankfurt zu einem persönlichen Gespräch und Austausch getroffen (Nachweis; Nachweis; Nachweis; Nachweis). Diese Bemühungen wurden durch die ausgesprochene Kündigung im Februar 2020 abrupt beendet. Die Passage im Gutachten enthält eine ausdrücklich als solche bezeichnete Spekulation und erfüllt damit nicht die Anforderungen an eine sachlich fundierte und überprüfbare Bewertung. An die Stelle objektiver Prüfung tritt hier eine wertende Annahme über zukünftiges Verhalten, die ohne Belege getroffen wurde. Zudem wird eine faktisch widerlegte Schlussfolgerung („sehr unwahrscheinlich“) gezogen, obwohl dokumentierte Aktivitäten zur internationalen Zusammenarbeit vorliegen. Damit verletzt die Aussage die wissenschaftlichen Grundsätze der Objektivität, Nachvollziehbarkeit und Sorgfalt sowie das Gebot, Mutmaßungen von Tatsachen strikt zu trennen.
  • Anmerkung 1: Die Aktivitäten seit Februar 2023 von Dr. Görres an der Lviv Polytechnic National University in Lviv/Ukraine (Nachweis; Nachweis; Nachweis) und der O. M. Beketov National University of Urban Economy in Kharkiv/Ukraine (Nachweis) sowie seine Kontakte zu und Besuche der Odesa State Academy of Civil Engineering and Architecture in Odessa/Ukraine (Nachweis) und der Kyiv National University of Construction and Architecture in Kyjiw/Ukraine (Nachweis) bestätigen das Gegenteil der Aussage der Kommission und zwar nicht nur in der tatsächlichen Umsetzung/ Pflege/ Förderung der Kooperation mit internationalen Universitäten, sondern auch in der Einstellung und Eignung von Dr. Görres zum Professor. Das Lehrengagement in der Urkaine erfolgt als ein Ehrenamt in Kriegszeiten mit Präsenzlehre in Lviv und Kharkiv, das nur ca. 25 km von der nächsten Frontlinie entfernt und damit in Beschussreichweite ist. Es zeigt sein großes soziales Engagement und seine charakterliche und fachliche Eignung zum Professor, denn die Universitäten in Lviv und Kharkiv sind ukrainische Eliteuniversitäten, die vom Bildungsanspruch weit über dem der Hochschule RheinMain liegen. Die gemeinnützige Jakob Wilhelm Mengler-Stiftung aus Darmstadt unterstützt Dr. Görres in diesem Ehrenamt. Sie tut dies auch gerade deswegen, weil sie es ausdrücklich für ein großes soziales Engagement hält. Die Unterstellung der BFK, dass Dr. Görres die soziale, charakterliche und fachliche Eignung zum Professor fehlt, ist konstruiert und unwahr.
  • Anmerkung 2: Die immer wiederkehrende Unterstellung der “permanenten Arbeitsüberlastung” zeigt deutlich, wie jahrelang gegen Dr. Görres agiert wurde und dass es sich um einen schwerwiegenden Fall von Machtmissbrauch und Mobbing handelt, an dem sich eine ganze Gruppe von Professoren/Führungskräften des Fachbereiches AB beteiligt hat.
  • persönliche Bewertung:
    Mutmaßung | Spekulation (→ unsachlich; fehlende Objektivität im Gutachten) trifft zu
    verfälschende Aussage (→ ohne Kontext; unvollständige Darstellung Sachverhalt; verfälschte Inhalte)
    Unwahrheit | Falschaussage (→ strikte Ehrlichkeit wird nicht gewahrt) trifft zu (gezielt)
    Resultate nicht dokumentiert und/oder Ergebnis (von Beteiligten) nicht konsequent hinterfragt trifft zu
    Diskriminierung (→ Benachteiligung; Verstoß gegen das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz)
    Diskreditierung (→ gezielte Untergraben des Ansehens bzw. Vertrauens in Personen) trifft zu
    Diffamierung (→ gezielte Herabwürdigung, Rufschädigung einer Person, um Ansehen zu zerstören)
    Aussage mit hohem Belastungseifer (→ Hinweis auf Befangenheit und fehlende Objektivität) trifft zu (Prof. Schü.)
    Verstoß gegen interne Regularien (→ z. B. AM 296, AM 485, Leitbild der HS RM u. a.) trifft zu
    Anforderungen an ein Gutachten eines wissenschaftsadäquaten Verfahrens zur Bewährungsfest. sind nicht erfüllt trifft zu
    Mobbing/Machtmissbrauch (→ systematische, wiederholte Schikanierung, Demütigung … durch Führungskräfte) trifft zu
    Sonstiges: —

    Hinweis: Die im Gutachten aufgeführten Falschaussagen, unzulässigen Unterstellungen, abwertenden Mutmaßungen über die Einstellung/ Eignung/ Leistungsbereitschaft von Dr. Görres, Diskreditierungen/Diffamierungen von Dr. Görres und die sehr offensichtliche Befangenheit von Prof. Schü. und anderen Professoren (Prof. Ro., Prof. Ri., Prof. Re.) sind so eklatante und gravierende Fehler im Verfahren der Feststellung der Bewährung von Dr. Görres, dass die auf Grundlage dieses Gutachtens ausgesprochene Kündigung als unwirksam zu erklären ist. Diese Art von Machtmissbrauch, Mobbing und Missmanagement darf in einem Hochschulsystem nicht vorkommen und sollte nicht toleriert werden.

    Diese Auflistung ist subjektiver Art und keine vollständige und abschließende Auflistung. Juristen mögen diese Fallbeschreibung evtl. anders interpretieren.

Fall 11.08: abwertende und rufschädigende Aussage durch BFK | Falschaussage BFK | diffamierend

  • Aussage: “Unstrittig ist, dass das Niveau von Lehrveranstaltungen hoch zu halten ist. Ebenso unstrittig ist aber auch, dass ein Professor des Fachbereichs den Ruf der Hochschule, den Ruf seiner Lehre und der seiner Kollegen sowie der Absolventen des Fachbereichs hochhalten muss. Dieses notwendige Selbstverständnis jedes Professors unseres Fachbereichs bedarf eigentlich keiner Erwähnung. Das Verhalten von Hr. Görres belegt leider nicht die in der Ausschreibung geforderte, vorhandene Sozialkompetenz.”
  • Von wem: Prof. Schü. (BFK-Vorsitzender)
  • Zu wem: Dr. Görres / Prof. Ri. (BFK-Mitglied) / Prof. Fa. (BFK-Mitglied) / Prof. Ro. (Dekanin) / Prof. Rom. (Studiendekan) / Prof. Ka. (Pro-Dekan) / Frau Pa. (Gleichstellungsbeauftragte) / Prof. Re. (Präsident)
  • Zeitpunkt: Bewährungsfeststellung (Herbst 2019)
  • Belege: BFK-Gutachten (Seite 6)
  • Erläuterung: Dr. Görres teilt die grundsätzliche Auffassung, dass Lehrende das Niveau ihrer Lehrveranstaltungen hochhalten und den Ruf ihrer Hochschule fördern sollen. Seine Lehre erfüllt diesen Anspruch nachweislich, was durch wiederholt sehr positive Evaluationsergebnisse belegt ist und der BFK und dem Dekanat/dem Präsidenten hätte bekannt sein müssen. Er sieht es jedoch als seine dienstliche und wissenschaftliche Pflicht, auf bestehende strukturelle und organisatorische Defizite hinzuweisen, die dem Ansehen des Fachbereiches und der Hochschule schaden können. Zudem betrachtet Dr. Görres kritische Äußerungen bzw. das Weiterreichen kritischer Äußerungen seiner Studierenden zu den Lehrbedingungen im Fachbereich AB an seine Vorgesetzten als Teil einer legitimen akademischen Debatte bzw. der gewünschten Feedbackkultur. Laut “Selbstverständnis Lehre und Lernen” verfolgt die HS RM zur Qualitätssicherung “einen Feedback- und Diskursansatz“. Dieser ist im Umdruck “Studentische Lehrveranstaltungsrückmeldung – Information und Interpretationsweise für Lehrende” vom März 2018 wie folgt spezifiziert (Seite 22; Nachweis): “Die Hochschule RheinMain verfolgt einen Feedback- und Diskursansatz. Es ist gewünscht, dass die Ergebnisse [Anm.: der Evaluationen] zu einem angemessenen Zeitpunkt mit den Studierenden der Veranstaltung besprochen werden. Dies erleichtert zum einen die Interpretation der Ergebnisse. Zum anderen sollen in den veranstaltungsinternen Diskussionen über die studentische Lehrveranstaltungsrückmeldung hinaus weitere, detaillierte Informationen gewonnen sowie Veränderungen erörtert bzw. angestoßen werden.” Dr. Görres hat genau dies getan und die zusätzlichen Erkenntnisse aus den Gesprächen und vielen Feedback-E-Mails der Studierenden an seine Vorgesetzten weitergereicht. Er versteht Loyalität gegenüber der Hochschule nicht als kritiklose Zustimmung, sondern als verantwortungsbewusste Mitwirkung an deren Weiterentwicklung (siehe Erfahrungsbericht Kap. 2.5.2.2). Konstruktive Kritik an bestehenden Missständen  – die erheblich waren, wie z. B., dass die Studierenden des Fachbereiches AB bereits 2018 die ‘Hochschule RheinMain’ vielfach nur als ‘Hauptschule RheinMain‘ bezeichneten (siehe Erfahrungsbericht Kap. 2.6.3; Link) – ist aus seiner Sicht Ausdruck von Verantwortungsbewusstsein und Engagement, nicht von Illoyalität. Sein kontinuierliches und großes Engagement zur Verbesserung der Lehrqualität, der Studienbedingungen und der Hochschulorganisation diente ausdrücklich dem Ziel, den Ruf der Hochschule, der bereits 2017 nicht gut war und sich laut Medienberichten bis heute nicht verbessert hat, nachhaltig zu stärken (siehe FAZ | 25.09.2025: „Eine Hauptschule mit Promotionsrecht“). Dies wurde von Studierenden mehrfach positiv hervorgehoben und wie folgt auch in Evaluationen umschrieben (Jan. 2019): „Er ist der einzige Professor der für einen guten Ruf der Hochschule sorgt. Er ist immer für Fragen da, die er ausführlich erklärt auch außerhalb der ‚Sprechzeiten‘!“ Die im Gutachten vorgenommene Schlussfolgerung, sein Verhalten belege mangelnde Sozialkompetenz, ist unbegründet und steht im Widerspruch zu dokumentierten Rückmeldungen von Studierenden und Kollegen (Nachweis; Nachweis) und auch seiner Hilfe von angegriffenen Kolleginnen (siehe Erfahrungsbericht Kap 2.6.2; Fall 08). Die BFK und das Dekanat setzen Pflichtbewusstsein und Ehrlichkeit zu Unrecht mit nicht “vorhandener Sozialkompetenz” gleich. Es verhält sich vielmehr so, dass das genaue Gegenteil des Vorwurfes der BFK auf Dr. Görres zutrifft und die Kommission berechtigte Kritik als Illoyalität darstellt, um Dr. Görres zu diskreditieren. Die Bewertung der Kommission basiert auf einer subjektiven Wertung ohne sachliche Begründung oder Bezug zu überprüfbaren Daten. Sie ignoriert die dokumentierten positiven Evaluationsergebnisse und die belegte Studierendenzufriedenheit. Der Vorwurf mangelnder Sozialkompetenz ist eine unbelegte Schlussfolgerung und erfüllt nicht die Anforderungen an Objektivität, Nachvollziehbarkeit und Belegpflicht gemäß den wissenschaftlichen Verfahrensstandards. Vielmehr wird ein wertendes Urteil über persönliche Eigenschaften abgegeben, ohne dass dieses durch konkrete Tatsachen gestützt wird. Die Kommission berücksichtigt auch nicht, dass Dr. Görres über fast vier Jahre Machtmissbrauch und Mobbing seiner Vorgesetzten in einem sehr schwerwiegenden Fall über sich hat ergehen lassen müssen und seine Vorgesetzten offensichtlich ein falsches Bild von ‘Sozialkompetenz’ aufweisen. Wer als Führungskraft Machtmissbrauch und Mobbing betreibt, dem dürfte sehr offensichtlich die Sozialkompetenz fehlen.
  • Anmerkung/Mutmaßung: Dr. Görres hat als neuberufener Professor früh darauf hingewiesen, dass das Lehrniveau im Fachbereich AB im Vergleich zu anderen Hochschulen niedrig war, Studierende die Hochschule RheinMain als ‘Hauptschule RheinMain‘ bezeichneten und ein gravierendes Image-Problem bestand. Die Bezeichnung ‘Hauptschule RheinMain‘ war auch im Fachbereich Wiesbaden Business School (WBS) geläufig (Nachweis). Anstatt sich mit diesen Hinweise auseinanderzusetzen, wurde Dr. Görres als ‘Störenfried’ diskreditiert. Das Problem bestand im September 2025 offensichtlich weiterhin und die Hochschule RheinMain wurde auch im Fachbereich Ingenieurwissenschaften wegen des niedrigen Niveaus im Studium als ‘Hauptschule RheinMain‘ tituliert (FAZ; 25.09.2025; Nachweis). Diese negative Berichterstattung wäre vermeidbar gewesen, wenn man zwischen 2018 und 2020 nicht die Augen vor den Tatsachen verschlossen und die Hinweise von Dr. Görres und anderen Personen zur Sichtweise der Studierenden auf ihre Hochschule ernst genommen hätte. Den Ruf einer Hochschule kann man nur hochhalten, wenn ein guter Ruf vorhanden ist. Wenn das nicht der Fall ist, muss man am guten Ruf arbeiten, was Dr. Görres mit sehr großem Engagement getan hat und das sogar über die ausgesprochene Kündigung hinaus, bis man ihm den E-Mail-Account im Oktober 2021 abgeschaltet hat.
  • persönliche Bewertung:
    Mutmaßung | Spekulation (→ unsachlich; fehlende Objektivität im Gutachten)
    verfälschende Aussage (→ ohne Kontext; unvollständige Darstellung Sachverhalt; verfälschte Inhalte)
    Unwahrheit | Falschaussage (→ strikte Ehrlichkeit wird nicht gewahrt) trifft zu
    Resultate nicht dokumentiert und/oder Ergebnis (von Beteiligten) nicht konsequent hinterfragt trifft zu
    Diskriminierung (→ Benachteiligung; Verstoß gegen das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz)
    Diskreditierung (→ gezielte Untergraben des Ansehens bzw. Vertrauens in Personen) trifft zu
    Diffamierung (→ gezielte Herabwürdigung, Rufschädigung einer Person, um Ansehen zu zerstören) trifft zu
    Aussage mit hohem Belastungseifer (→ Hinweis auf Befangenheit und fehlende Objektivität)
    Verstoß gegen interne Regularien (→ z. B. AM 296, AM 485, Leitbild der HS RM u. a.) trifft zu
    Anforderungen an ein Gutachten eines wissenschaftsadäquaten Verfahrens zur Bewährungsfest. sind nicht erfüllt trifft zu
    Mobbing/Machtmissbrauch (→ systematische, wiederholte Schikanierung, Demütigung … durch Führungskräfte) trifft zu
    Sonstiges: unzutreffende Tatsachenbehauptung (denn das Gegenteil war im Fachbereich unter den Kollegen, Führungskräften und den Studierenden bekannt)

    Diese Auflistung ist subjektiver Art und keine vollständige und abschließende Auflistung. Juristen mögen diese Fallbeschreibung evtl. anders interpretieren.

Fall 11.09: verfälschende, abwertende Aussage BFK | Falschaussage BFK | Diffamierung | rufschädigend 

  • Aussage:
  • Von wem: Prof. Schü. (BFK-Vorsitzender)
  • Zu wem: Dr. Görres / Prof. Ri. (BFK-Mitglied) / Prof. Fa. (BFK-Mitglied) / Prof. Ro. (Dekanin) / Prof. Rom. (Studiendekan) / Prof. Ka. (Pro-Dekan) / Frau Pa. (Gleichstellungsbeauftragte) / Prof. Re. (Präsident)
  • Zeitpunkt/Kontext:
  • Belege:
  • Erläuterung:
  • persönliche Bewertung:
    Mutmaßung | Spekulation (→ unsachlich; fehlende Objektivität im Gutachten)
    verfälschende Aussage (→ ohne Kontext; unvollständige Darstellung Sachverhalt; verfälschte Inhalte)
    Unwahrheit | Falschaussage (→ strikte Ehrlichkeit wird nicht gewahrt)
    Resultate nicht dokumentiert und/oder Ergebnis (von Beteiligten) nicht konsequent hinterfragt
    Diskriminierung (→ Benachteiligung; Verstoß gegen das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz)
    Diskreditierung (→ gezielte Untergraben des Ansehens bzw. Vertrauens in Personen)
    Diffamierung (→ gezielte Herabwürdigung, Rufschädigung einer Person, um Ansehen zu zerstören)
    Aussage mit hohem Belastungseifer (→ Hinweis auf Befangenheit und fehlende Objektivität)
    Verstoß gegen interne Regularien (→ z. B. AM 296, AM 485, Leitbild der HS RM u. a.)
    Anforderungen an ein Gutachten eines wissenschaftsadäquaten Verfahrens zur Bewährungsfest. sind nicht erfüllt
    Mobbing/Machtmissbrauch (→ systematische, wiederholte Schikanierung, Demütigung … durch Führungskräfte)
    Sonstiges:

    Diese Auflistung ist subjektiver Art und keine vollständige und abschließende Auflistung. Juristen mögen diese Fallbeschreibung evtl. anders interpretieren.

  • Status: Eingang vom HMWK noch nicht bestätigt (Übermittlungsnachweis Nr. 40).
  • Anmerkung:  Dem HMWK liegen mit Fall 11.09 insgesamt 40 Fallbeschreibungen / Dienstaufsichtsbeschwerden von erheblichen Fehlverhalten von Vorgesetzten/Führungskräften an der Hochschule RheinMain vor, aus denen Machtmissbrauch, Mobbing und Missmanagement hervorgehen: Fall 00; Fall 01; Fall 01.1; Fall 02; Fall 02.1; Fall 02.3; Fall 02.4; Fall 02.4-i; Fall 02.4 – ii; Fall 02.4 – iii; Fall 02.4 – iv; Fall 02.5; Fall 03; Fall 04; Fall 04.1; Fall 05; Fall 06; Fall 06.1; Fall 6.2; Fall 10; Fall 10.01 (vormals Fall xx); Fall 10.02; Fall 10.03; Fall 10.04; Fall 10.05; Fall 10.06; Fall 10.07; Fall 10.08; Fall 10.09; Fall 10.10; Fall 11; Fall 11.01; Fall 11.02; Fall 11.03; Fall 11.04; Fall 11.05; Fall 11.06; Fall 11.07; Fall 11.08; Fall 11.09. All diese Einzelfälle ergänzen jene Dienstaufsichtsbeschwerde vom 16.01.2026.

Fall 11.10: verfälschende, unbelegte und abwertende Aussage durch BFK | Falschaussage | rufschädigend | diffamierend | Täter-Opfer-Umkehr | schwere Verfehlungen BFK und Vorgesetzte

  • Hinweis: Der nachfolgend beschriebene Fall zeigt nicht nur die Zustände im Fachbereich AB und das dort vorherrschende Missmanagement in der Lehrgestaltung auf, sondern illustriert auch, wie eine Bewährungsfeststellungkommission (BFK) und ein Dekanat gegen eine engagierte, gewissenhaft arbeitende, sehr motivierte Lehrkraft vorgegangen sind und deren Ruf mit Unwahrheiten bzw. Halbwahrheiten gezielt zerstört haben, um sie aus dem Fachbereich auszuschließen. Der Fall zeigt exemplarisch das vollständige Versagen der Führungsstrukturen an einer Hochschule und die Rechtlosigkeit, die man dort vorfinden kann.
    .
  • Aussage: “Eine Vielzahl von Mails, in denen er sich nicht positiv, wenn nicht gar abfällig, über die Hochschule …, ihre leitenden Personen in Präsidium und Dekanat, Umfang und Qualität der Lehre von Kollegen und nicht zuletzt über die Studierenden selbst (seine Zielgruppe!) äußert, machen es nicht vorstellbar, dass Hr. Görres die Hochschule und den Fachbereich positiv besetzt nach außen vertritt. „So hat er mehrfach mündlich und schriftlich in einer Mail an [den Dekan] am […] Uhr die Hochschule als ‚Hauptschule‘ abqualifiziert. Eine Aussage, die nicht erwarten lässt, dass Hr. Dr. Görres die Hochschule in angemessener Weise nach außen vertritt.”
  • Von wem: Prof. Schü. (BFK-Vorsitzender)
  • Zu wem: Dr. Görres / Prof. Ri. (BFK-Mitglied) / Prof. Fa. (BFK-Mitglied) / Prof. Ro. (Dekanin) / Prof. Rom. (Studiendekan) / Prof. Ka. (Pro-Dekan) / Frau Pa. (Gleichstellungsbeauftragte) / Prof. Re. (Präsident)
  • Zeitpunkt: Bewährungsfeststellung (Herbst 2019)
  • Belege: BFK-Gutachten (Seite 9)
  • Erläuterung: Dr. Görres weist die im Gutachten getroffene Behauptung, er äußere sich regelmäßig abfällig über Hochschule, Kollegen oder Studierende, entschieden zurück. Er hat die Hochschule auch nicht mehrfach als “Hauptschule” abqualifiziert, sondern lediglich ein bestehendes Image-Problem der Hochschule gegenüber seinen Vorgesetzten angemerkt. Zu diesem Image-Problem gibt es umgangreiche E-Mails von Studierenden, Absolventen und auch Kollegen/Professoren (Nachweis). Dieses Problem bestand nicht nur im Fachbereich Architektur und Bauingenieurwesen, sondern auch in Fachbereich Wiesbaden Business School (WBS; Nachweis) und im Fachbereich Ingenieurwissenschaften (Hochschule Rüsselsheim). Es bestand zudem schon seit längerer Zeit (mind. seit 2018) und auch noch im Jahre 2025 (FAZ | 25.09.2025: “Eine Hauptschule mit Promotionsrecht“; Nachweis; Link).
    .
    Diese Darstellung von Dr. Görres ist unzutreffend und verzerrt den Inhalt seines Schriftverkehrs ins Falsche. Seine E-Mails und Mitteilungen enthielten sachlich formulierte, fachlich begründete Kritik an strukturellen und organisatorischen Missständen, die in direktem Zusammenhang mit der Qualität der Lehre und den Arbeitsbedingungen an der Hochschule RheinMain standen und sich aus den Umständen/dem Kontext heraus erklären lassen. Dr. Görres hat sich stets um eine konstruktive Auseinandersetzung bemüht und den Dialog mit der Hochschulleitung gesucht, um bestehende Probleme zu lösen. Seine Kritik entsprach dem Leitbild der Hochschule RheinMain, das ausdrücklich die offene und verantwortungsbewusste Ansprache von Konflikten fordert (siehe: Website HS RM).
    .
    Seine Kritik bzw. E-Mails sind allerdings auch unter dem Aspekt zu betrachten, dass Dr. Görres seit Januar 2018 ein unfassbares Maß an Vorverurteilungen, ungerechtfertigten Vorwürfen, Anfeindungen, Diskriminierung, Machtmissbrauch und Mobbing durch seine Vorgesetzten erfahren hatte und er in einem Konflikt stand, den seine Vorgesetzten ihm aufgezwungen hatten. Dieser Konflikt war weder von ihm begonnen worden noch hatte er ihn eskalieren lassen. Er stellte eine große, andauernde Belastung für ihn dar. Das in einem so langen Konflikt der ‘Ton’ bei allen Konfliktbeteiligten evtl. nicht immer angemessen war, darf als menschlich betrachtet werden. Eventuelle Verfehlungen, die Dr. Görres diesbezüglich angelastet werden, treffen genauso auf seine Vorgesetzten zu und lassen sich nachweisen. Ein respektvoller Umgang ist keine Einbahnstraße und diesen respektvollen Umgang haben die Führungskräfte von Dr. Görres im Januar 2018 grundlos ausgesetzt bzw. von sich aus beendet (dies betrifft Präsident, Dekan*in, Studiendekan u. a.; siehe: Fall 01; Fall 02; Fall 03; Fall 04; Fall 05; Fall 06). Dies gilt auch für den Begriff der “Loyalität” (siehe Erfahrungsbericht Kap. 2.5.2.2). Es ist bei Professoren, Beamten und Führungskräften einer öffentlichen Hochschule zudem nicht im Geringsten tolerierbar, wenn diese in einem solchen Konflikt Unwahrheiten (oder Halbwahrheiten) über Dr Görres verbreiten, mit ungleichem Maß werten und anfangen, den Ruf von Dr. Görres gezielt zu untergraben und zu zerstören, um Gründe für seine Entlassung zu erschaffen. Ein neuberufener Professor darf gerade bei Hochschul-Führungskräften davon ausgehen, dass sich diese korrekt (ehrlich, kollegial, redlich) verhalten.
    .
    Zum ‘Ton’ im Fachbereich AB ist anzumerken, dass dieser allgemein als ‘rauer’ bezeichnet werden konnte, ohne dass dies von Führungskräften kritisiert wurde. Ein Professor des Fachbereiches AB äußerte beispielsweise am 23.10.2018 in einer Rundmail an “professoren-fab” und “dekanat-fab” folgende Kritik zur Hochschulverwaltung: “Lieber Kollege …, leider ist das nicht ganz so einfach [Anm.: Einstellen der Arbeit als Professor]. Wenn Sie laufende Forschungsprojekte haben und zusätzlich ein großes Labor an der Backe haben, fühlen Sie sich am Ars… gef… Beste Grüße” (Nachweis). Die Kritik bezog sich darauf, dass die Hochschulverwaltung über Monate hinweg nicht imstande war, eine Deputatsregelung zu erlassen, was den Lehrbetrieb vieler Kollegen erschwerte und für erheblichen Unmut sorgte, so dass der (nicht ernst gemeinte) Vorschlag aufkam, die Arbeit einzustellen (siehe Erfahrungsbericht Kap. 2.4.2), worauf der Kollege wie dargestellt antwortete. Für den Kollegen hatte diese Aussage bzw. dieser ‘Ton’ keine Folgen. Sie ging als Rundmail an über 30 Personen.
    .
    Die von der BFK im Gutachten kritisierte einmalige Verwendung des Begriffs “Hauptschule” in der E-Mail-Signatur wurde von der BFK und dem Dekanant vollständig aus dem Kontext gelöst, was zu einer gezielten Verfälschung der Aussage in einer unzulässigen und inakzeptablen Weise führt. Die veränderte Signatur war nicht in abwertender Absicht gegenüber der Hochschule gebraucht, sondern als Ausdruck der großen Besorgnis über das sinkende Ausbildungsniveau und den fehlenden Respekt in der Lehre – eine Sorge, die auch von Studierenden, Absolventen und anderen Professoren der Hochschule geteilt und schriftlich belegt wurde (siehe Erfahrungsbericht Kap. 2.6.3, Kap. 2.6.4, Kap. 2.6.12.1). Vorausgegangen war ein Vorfall, bei dem eine Kollegin erhebliche Schwierigkeiten mit Studierenden im Unterricht hatte und das Dekanat (Prof. Ro.) der Kollegin über mehrere Wochen hinweg Hilfestellung verweigerte. Die Lehrbedingungen waren mehr als grenzwertig bzw. unzulässig (Nachweis). Die unhaltbare Situation eskalierte schließlich und mündete in schweren Beleidigungen der Kollegin durch die Studierenden („Ratte“ u. a. sexualisierte Kraftausdrücken auf niedrigstem Niveau; Nachweis – lediglich ein Auszug von sieben Minuten Chat-Verkehr einer 90-minütigen Übung). Dr. Görres fand die Kollegin am 08.11.2019 (um ca. 11 Uhr) am Ende einer Übung sehr aufgelöst im Vorlesungsraum vor. Da andere Kollegen (z. B. aus dem Dekanat) nicht vor Ort waren, half er der Kollegin sich zu sammeln, klärte die Situation auf und informierte – geschockt über die vorgefundenen Zustände – am selben Tag noch die Dekanin (Prof. Ro.) per E-Mail über den Vorfall (um 17:45 Uhr). Diese Beleidigungen seitens der Studierenden erfüllten vermutlich den Straftatbestand des § 185 StGB und hätten in der Privatwirtschaft zur fristlosen Kündigung geführt, weshalb dieses Verhalten aus Sicht von Dr. Görres (auch im Zuge des Lehrauftrages) thematisiert werden musste (sowohl mit den Kollegen als auch den Studierenden). Die Situation war in keiner Weise akzeptabel, entsprach nicht im Geringsten den Erwartungen einer Hochschule und dies brachte Dr. Görres mit der veränderten Signatur  zum Ausdruck. Damit gab er letztendlich auch nur die Umschreibung der Studierenden zur Hochschule RheinMain wieder, die diese schön langer als “Hauptschule” bezeichneten (siehe: Link). All dies hat die BFK in ihrem Gutachten nicht dargestellt und so die Bewertung über Dr. Görres ins Negative verfälscht (Nachweis) – ein schwerer Verstoß gegen interne Regularien und jede Art ein Gutachten abzufassen.
    .
    Es verhält sich exakt gegenteilig zur Aussage der BFK, die Dr. Görres unterstellt, dass bei ihm nicht zu erwarten wäre, „dass Hr. Dr. Görres die Hochschule in angemessener Weise nach außen vertritt“. Dr. Görres hat sich sehr für einen besseren Ruf der Hochschule eingesetzt, was es unumgänglich machte, dass man bestehende Probleme ansprach und nicht verschwieg. Die Kollegin bedankte sich mehrfach bei Dr. Görres für seine Hilfe wie z. B. am 04.11.2019: “Ich bin unednlich Ihnen dankbar, dass Sie so viel Zeit und Energie in diese Geschichte investiert haben. Dankworte haben Sie schon auch von den Studenten gekriegt” (Nachweis) und “Auch für die methodische Anweisungen bedanke ich mich Ihnen. Ich versuche dies zu realisieren. Obwohl die letzte Entscheidungen “von oben” zeigen, dass die Beschwerden “von unten” nicht beachtet wurden” (Nachweis), am 11.11.2019: “Ihnen nochmal Besten Dank, dass Sie sich bereit geklärt haben elementare menschliche Rechte zu unterstützen” (Nachweis) und am 10.12.2019 nochmals: “Es hat sehr gut getan, zu wissen, dass man in einer solchen Situation nicht allein da steht, zumal von anderer Seite nur wenig Unterstützung zu erfahren war. Herzlichen Dank nochmals” (Nachweis). Dr. Görres hat als neuberufener Professor die Arbeit der Dekanin (Prof. Ro.) gemacht, die nach HHG die ordnungsgemäße Erfüllung der Lehrverpflichtungen sicherzustellen hatte. Diese Aufgabe lag nicht in der Verantwortung von Dr. Görres. Für diesen Einsatz wird er dann auch noch (von der BFK) abgewertet, weil er die unhaltbaren Zustände der Dekanin/den Kollegen zur Kenntnis gebracht hatte. Auf diese Weise wird das Opfer zum Täter gemacht. Andere Kollegen berichteten von ähnlichen Vorfällen und unhaltbaren Zuständen in der Lehre und fehlender Unterstützung durch das Dekanat und das Präsidium (Nachweis).
    .
    Kritische Äußerungen über Qualitätsprobleme im Lehr- und Verwaltungsbetrieb sind Teil eines legitimen wissenschaftlichen Diskurses und Ausdruck beruflicher Verantwortung, nicht von Illoyalität. Die Schlussfolgerung, Dr. Görres könne die Hochschule nicht angemessen nach außen vertreten, beruht auf einer unbelegten Mutmaßung und steht im Widerspruch zu den positiven Rückmeldungen von Studierenden (und Kollegen), die ihn ausdrücklich als engagierten, loyalen und sozialkompetenten Vertreter der Hochschule beschreiben. Evaluationskommentare von Studierenden belegen, dass er sich für den guten Ruf der Hochschule einsetzt. Durch die Auslassung des sachlichen Zusammenhangs und die wertende Umdeutung seiner Kritik verstößt die Kommission in schwerwiegender Weise gegen die Standards der Objektivität, Kontexttreue und Fairness.
  • persönliche Bewertung:
    Mutmaßung | Spekulation (→ unsachlich; fehlende Objektivität im Gutachten) trifft zu
    verfälschende Aussage (→ ohne Kontext; unvollständige Darstellung Sachverhalt; verfälschte Inhalte) trifft zu
    Unwahrheit | Falschaussage (→ strikte Ehrlichkeit wird nicht gewahrt) trifft zu
    Resultate nicht dokumentiert und/oder Aussage (von Beteiligten) nicht konsequent hinterfragt trifft zu
    Diskriminierung (→ Benachteiligung; Verstoß gegen das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz) trifft zu (wie dargestellt)
    Diskreditierung (→ gezielte Untergraben des Ansehens bzw. Vertrauens in Personen) trifft zu (schwerwiegend)
    Diffamierung (→ gezielte Herabwürdigung, Rufschädigung einer Person, um Ansehen zu zerstören) trifft zu (schwerwiegend)
    Aussage mit hohem Belastungseifer (→ Hinweis auf Befangenheit und fehlende Objektivität) trifft zu
    Verstoß gegen interne Regularien (→ z. B. AM 296, AM 485, Leitbild der HS RM u. a.) trifft zu (schwerwiegend)
    Anforderungen an ein Gutachten eines wissenschaftsadäquaten Verfahrens zur Bewährungsfest. sind nicht erfüllt trifft zu
    Mobbing/Machtmissbrauch (→ systematische, wiederholte Schikanierung, Demütigung … durch Führungskräfte) trifft zu
    Sonstiges: Unterstellung; völlig aus dem Zusammenhang gerissene Aussage, die komplett ins Gegenteil verkehrt wurde zu dem, was sie auszusagen bezweckte.

    Diese Auflistung ist subjektiver Art und keine vollständige und abschließende Auflistung. Juristen mögen diese Fallbeschreibung evtl. anders interpretieren.

Machtmissbrauch, Mobbing und Missmanagement (M³) durch Führungskräfte der HS RM im SoSe 2020 bis SoSe 2021:

Fall 12:  Machtmissbrauch, Mobbing und Missmanagement im SoSe 2020

  • Aussage:
  • Von wem:
  • Zu wem:
  • Zeitpunkt:
  • Belege:
  • Erläuterung:
  • persönliche Bewertung:
    Mutmaßung | Spekulation (→ unsachlich; fehlende Objektivität im Gutachten)
    verfälschende Aussage (→ ohne Kontext; unvollständige Darstellung Sachverhalt; verfälschte Inhalte)
    Unwahrheit | Falschaussage (→ strikte Ehrlichkeit wird nicht gewahrt)
    Aussage nicht dokumentiert und/oder Aussage (von Beteiligten) nicht konsequent hinterfragt
    Diskriminierung (→ Benachteiligung; Verstoß gegen das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz)
    Diskreditierung (→ gezielte Untergraben des Ansehens bzw. Vertrauens in Personen)
    Diffamierung (→ gezielte Herabwürdigung, Rufschädigung einer Person, um Ansehen zu zerstören)
    Aussage mit hohem Belastungseifer (→ Hinweis auf Befangenheit und fehlende Objektivität)
    Verstoß gegen interne Regularien (→ z. B. AM 296, AM 485, Leitbild der HS RM u. a.)
    Mobbing/Machtmissbrauch (→ systematische, wiederholte Schikanierung, Demütigung … durch Führungskräfte)
    Missmanagement durch Führungskräfte (→ zum Schaden: Studierende und/oder Dr. Görres und/oder HS RM)
    Sonstiges:

    Diese Auflistung ist subjektiver Art und keine vollständige und abschließende Auflistung. Juristen mögen diese Fallbeschreibung evtl. anders interpretieren.

  • Status: In Ausarbeitung

Fall 13:  Machtmissbrauch, Mobbing und Missmanagement im WiSe 2020/21

  • Aussage:
  • Von wem:
  • Zu wem:
  • Zeitpunkt:
  • Belege:
  • Erläuterung:
  • persönliche Bewertung:
    Mutmaßung | Spekulation (→ unsachlich; fehlende Objektivität im Gutachten)
    verfälschende Aussage (→ ohne Kontext; unvollständige Darstellung Sachverhalt; verfälschte Inhalte)
    Unwahrheit | Falschaussage (→ strikte Ehrlichkeit wird nicht gewahrt)
    Aussage nicht dokumentiert und/oder Aussage (von Beteiligten) nicht konsequent hinterfragt
    Diskriminierung (→ Benachteiligung; Verstoß gegen das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz)
    Diskreditierung (→ gezielte Untergraben des Ansehens bzw. Vertrauens in Personen)
    Diffamierung (→ gezielte Herabwürdigung, Rufschädigung einer Person, um Ansehen zu zerstören)
    Aussage mit hohem Belastungseifer (→ Hinweis auf Befangenheit und fehlende Objektivität)
    Verstoß gegen interne Regularien (→ z. B. AM 296, AM 485, Leitbild der HS RM u. a.)
    Mobbing/Machtmissbrauch (→ systematische, wiederholte Schikanierung, Demütigung … durch Führungskräfte)
    Missmanagement durch Führungskräfte (→ zum Schaden: Studierende und/oder Dr. Görres und/oder HS RM)
    Sonstiges:

    Diese Auflistung ist subjektiver Art und keine vollständige und abschließende Auflistung. Juristen mögen diese Fallbeschreibung evtl. anders interpretieren.

  • Status: In Ausarbeitung

Fall 14:  Machtmissbrauch, Mobbing und Missmanagement im SoSe 2021

  • Aussage:
  • Von wem:
  • Zu wem:
  • Zeitpunkt:
  • Belege:
  • Erläuterung:
  • persönliche Bewertung:
    Mutmaßung | Spekulation (→ unsachlich; fehlende Objektivität im Gutachten)
    verfälschende Aussage (→ ohne Kontext; unvollständige Darstellung Sachverhalt; verfälschte Inhalte)
    Unwahrheit | Falschaussage (→ strikte Ehrlichkeit wird nicht gewahrt)
    Aussage nicht dokumentiert und/oder Aussage (von Beteiligten) nicht konsequent hinterfragt
    Diskriminierung (→ Benachteiligung; Verstoß gegen das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz)
    Diskreditierung (→ gezielte Untergraben des Ansehens bzw. Vertrauens in Personen)
    Diffamierung (→ gezielte Herabwürdigung, Rufschädigung einer Person, um Ansehen zu zerstören)
    Aussage mit hohem Belastungseifer (→ Hinweis auf Befangenheit und fehlende Objektivität)
    Verstoß gegen interne Regularien (→ z. B. AM 296, AM 485, Leitbild der HS RM u. a.)
    Mobbing/Machtmissbrauch (→ systematische, wiederholte Schikanierung, Demütigung … durch Führungskräfte)
    Missmanagement durch Führungskräfte (→ zum Schaden: Studierende und/oder Dr. Görres und/oder HS RM)
    Sonstiges:

    Diese Auflistung ist subjektiver Art und keine vollständige und abschließende Auflistung. Juristen mögen diese Fallbeschreibung evtl. anders interpretieren.

  • Status: In Ausarbeitung

Fall 15: Falschaussage der Dekanin und Präsidentin | Mobbing und Machtmissbrauch durch Dekanin und Präsidentin | Duldung von Fehlverhalten

  • Aussage 1: “Nachträglicher Komentar [sic] C. Ro.: Ich habe die Wortwahl benutzt: Aufgaben in der Forschung und Entwicklung … sind nicht ausreichend erfüllt.
  • Von wem: Prof. Ro. (Dekanin) / Prof. Rom. (Studiendekan/Protokollant) / Prof. Ri. (Studiengangleiter Bachelor) / Prof. Pl. (Studiengangleiter Master) / Prof. Gr.
  • Zu wem: Dr. Görres (neuberufener Professor)
  • Zeitpunkt/Kontext: 17.06.2019 / zweites Personalgespräch zur Feststellung der Bewährung
  • Beleg: siehe Fall 07.01 (Nachweis); Erfahrungsbericht Kap. 2.5.2.1; Abb. 136
  • Aussage 2: „Dabei bleibt es unklar, wie diese umfangreichen Arbeiten [Anm.: Vorarbeiten zu einem Forschungsantrag zur Abfassung eines Fachbuches] binnen eines Jahres geleistet werden konnten bei gleichzeitig beklagter permanenter Arbeitsüberlastung.
  • Von wem: Prof. Wa. (Präsidentin) / Prof. Ro. (Dekanin)
  • Zu wem: Dr. Görres
  • Zeitpunkt/Kontext: Schreiben datiert vom 09.02.2021; verschickt am 22.02.2021; zugegangen im April 2021 (nach Krankenstand und stationärem Krankenhausaufenthalt wegen jahrelangen Mobbings)
  • Beleg: Schreiben Prof. Wa. (Präsidentin) / Prof. Ro. (Dekanin) an Dr. Görres | 09.02.2021 (Nachweis)
  • Aussage 3 (Erwiderung): „Im Hinblick auf die Aussage der „permanenten Arbeitsüberlastung“ möchte ich Ihnen zur Kenntnis bringen, dass dieser Vorwurf von meinen Vorgesetzen bereits im Januar 2018 fälschlicherweise gegen mich erhoben wurde und ich diesen damals schon zurückgewiesen habe. Bis heute (nun schon 3,5 Jahre andauernd) ist ein Nachweis meiner Vorgesetzten zu dieser „permanenten Arbeitsüberlastung“ ausgeblieben, dennoch wird immer wieder im laufenden Schriftverkehr darauf Bezug genommen. Erst am 24.12.2020 habe ich die Dekanin auf diesen Missstand ausdrücklich hingewiesen und darum gebeten, solche falschen und diffamierenden Aussagen zu meiner Person zu unterlassen. Da die Dekanin in ihrer Stellungnahme vom 28.01.2021 abermals fälschlicherweise von „Arbeitsüberlastung“ spricht, muss ich mittlerweile davon ausgehen, dass die Dekanin mit einer solchen Aussage bewusstes Mobbing bzw. Bossing betreibt.
  • Von wem: Dr. Görres
  • Zu wem: Prof. Wa. (Präsidentin)
  • Belege: Schreiben Dr. Görres an Prof. Wa. | versendet 08.07.2021 (Nachweis)

Hinweis:

Ich werde, wie das HMWK dies gewünscht hat, jede Unwahrheit weiter auf diese Weise auf dieser Website aufarbeiten, so dass verantwortliche Personen und Juristen bewerten können, was im Fachbereich Architektur und Bauingenieurwesen und an der Hochschule RheinMain an Machtmissbrauch, Mobbing und Missmanagment existiert und durch das Präsidium geduldet wird. Ich halte dies für dringend gebotene Aufklärungsarbeit.

Ich bestehe auf vollständige Rehabilitierung meiner Person und Rücknahme aller gegen mich erhobenen Unterstellungen und Unwahrheiten sowie auf disziplinarrechtliche Maßnahmen gegen alle daran beteiligten Mobber (Professoren; Beamte; Führungskräfte). 

Jede Rückzahlungsforderung der Hochschule RheinMain für von mir geleistete Arbeit als Lehrkraft lehne ich ab. Ich lehne es ab, für Entwicklungen verantwortlich gemacht zu werden, für die ich – wie ausführlich dargestellt – nicht verantwortlich bin, und spreche mich gegen eine weitere Schädigung meines akademischen Rufs und meiner beruflichen Reputation durch Dritte aus.

Ich bin in diesem Konflikt nicht der Täter, sondern das (vielfache) Opfer meiner Vorgesetzten an der Hochschule RheinMain.