Die hier dargestellten Ereignisse wurden von mir jahrelang recherchiert. Dennoch handelt es sich nachfolgend um meine persönliche Wahrnehmung und Meinung. Diese Website gibt als Ergänzung zur Front Page/Homepage auf Wunsch des HMWK (Minister Timon Gremmels vom 24.03.2026) Sachverhalt meines Berichtes zum “Machtmissbrauch, Mobbing und Missmanagement im Fachbereich Architektur und Bauingenieurwesen an der Hochschule X in Hessen (Kurzfassung)” detaillierter wieder, um meine Dienstaufsichtsbeschwerde “dahingehend anzupassen und konkret — unter Nennung der jeweiligen Namen – darzulegen, aufgrund welcher Tatsachen … von einem persönlichen Fehlverhalten der Präsidentin bzw. des (ehemaligen) Präsidenten” ausgegangen wird

Die Aufklärung von Missständen an einer öffentlichen, steuergeldfinanzierten Hochschule ist grundsätzlich ein legitimer Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung. Bei der Aufklärung dieser Missstände beabsichtigt Dr. Görres aber nicht, den Ruf oder das Ansehen der Hochschule X bzw. irgendeiner Person zu schädigen. Stattdessen werden die Vorfälle faktenbasiert geschildert. Die Intention des Verfassers besteht darin, aus seiner Sicht wesentliche Mängel in der Hochschullehre, -organisation und -führung aufzuzeigen. Diese kritischen Zustände hat er in den Jahren 2017 bis 2021 als Professor an der Hochschule X in Hessen persönlich erfahren.

Rechtsverstöße und Straftatbestände, die bei Fehlverhalten von Professoren und Beamten in Betracht zu ziehen sind (in Ausarbeitung):

  • Diskriminierung → Verstoß gegen das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz.
  • Diskreditierung: Bezeichnet das gezielte Untergraben des Ansehens oder Vertrauens in Personen, oft durch Rufmord oder Verleumdung.
  • Diffamierung: Bezeichnet die gezielte Herabwürdigung, Rufschädigung oder Verleumdung einer Person, um deren Ansehen zu zerstören. Sie umfasst falsche Tatsachenbehauptungen oder verzerrte Darstellungen, oft genutzt in Politik oder Mobbing-Kontexten.
  • Rufmord: Ist die absichtliche Schädigung des Ansehens einer Person durch Verbreitung unwahrer Tatsachen oder ehrverletzender Gerüchte.
  • Verleumdung: Ist das wissentliche Verbreiten unwahrer, ehrverletzender Tatsachen über eine andere Person, um diese verächtlich zu machen oder deren Kredit zu gefährden.
  • Üble Nachrede: Ist ein Ehrdelikt, bei dem Tatsachen über eine Person gegenüber Dritten behauptet oder verbreitet werden, die nicht erweislich wahr sind.
  • Schutzbehauptung: Ist eine falsche Aussage, die ein Beschuldigter oder eine Partei tätigt, um eigene Schuld zu verbergen, einer Strafe zu entgehen.

Bearbeitungsstand der Website: in Bearbeitung / Juni 2026 (nicht lektorierte Version). KI- und SEO-Optimierung sind bewusst noch nicht vorgenommen worden.

Details zu “26 Shades of Machtmissbrauch, Mobbing und Missmanagement an der HS RM”
(von >100; Stand Juni 2026)

Ich habe am 16.01.2026 meine Erfahrungen zu Missständen an der Hochschule X dem HMWK und den Parlamentariern des Hessischen Landtages angetragen. Ich bat um Aufklärung und Ergreifung von Maßnahmen, um Machtmissbrauch, Mobbing und Missmanagement im Hochschulwesen zu unterbinden. Mein berechtigtes Anliegen habe ich detailliert und mit großer Sorgfalt in einem Erfahrungsbericht vorgetragen.

Das HMWK hat mich mit Schreiben vom 24.03.2026 aufgefordert, meine “Beschwerde dahingehend anzupassen und konkret — unter Nennung der jeweiligen Namen – darzulegen, aufgrund welcher Tatsachen … von einem persönlichen Fehlverhalten der Präsidentin bzw. des (ehemaligen) Präsidenten” ausgegangen wird (Nachweis). Es sei angemerkt, dass die Unterscheidung zwischen einem fachlichen/rechtlichen und persönlichen Fehlverhalten nicht möglich ist, denn hinter einem fachlichen/rechtlichen Fehlverhalten (z. B. eine BFK-Kommission mit voreingenommenen, befangenen Mitgliedern zu besetzen) kann sich ein persönliches Motiv verbergen (z. B. das persönliche Interesse einzelner, Dr. Görres des Fachbereiches AB zu verweisen) und damit kann ein fachliches/rechtliches Fehlverhalten auch ein persönliches Fehlverhalten sein, weshalb Aufklärung nur durch Betrachtung des Gesamtfalles erfolgen kann. Mobbing ist stets persönlich ausgerichtet und basiert auf einem persönlichen Fehlverhalten (→ fehlender sozialer Kompetenz) und lässt sich durch fachliches/rechtliches Fehlverhalten maskieren.

Dem Wunsch des HMWK komme ich mit dieser Website nach. Es beinhaltet die Namensnennung aller beteiligten Personen, da diese – aus meiner Sicht – gemeinschaftlich gegen mich agiert haben und eine Trennung nur nach Präsident und Präsidentin nicht möglich und sinnvoll ist, denn es würde die einzelnen Sachverhalte nicht richtig darstellen. Da der Präsident (Prof. Re.) und die Präsidentin (Prof. Wa.) über Mobbing im Fachbereich AB von mir nachweislich informiert waren, sind sie – aus meiner Sicht – für jedes Fehlverhalten der Führungskräfte des Fachbereiches AB mitverantwortlich, weil sie Mobbing toleriert haben und es unterließen, Mobbing zu unterbinden bzw. weil sie sich auch aktiv daran beteiligt haben. Es wird jede Unwahrheit und jedes Fehlverhalten dargelegt und aufgezeigt, dass ich a) den Konflikt nicht begonnen habe, b) diesen nicht habe eskalieren lassen und c) nicht Täter, sondern das Opfer bin.

Dem Wunsch des HMWK folgend, sei angemerkt:

  • Bei der Hochschule X handelt es sich um:
    Hochschule RheinMain (auch bekannt als: HS RM / HSRM / Hochschule Wiesbaden / Hochschule Rüsselsheim)
    Betrifft: Fachbereich Architektur und Bauingenieurwesen  
  • Beim Präsidenten der Hochschule RheinMain handelt es sich um (Nachweis):
    Prof. Reymann (von 2009 bis Ende 2020)
    Prof. Waller (von 2021 bis vorauss. Ende 2026; abgewählt am 19.05.2026)
  • Beim Dekan des Fachbereiches Architektur und Bauingenieurwesen an der Hochschule RheinMain handelt es sich um:
    Prof. Eg. (201x – 2018)
    Prof. Ro. (2018 – 2021)
    Prof. Ka. (seit 2021)
  • Bei den professoralen Mitgliedern der 2. Bewährungsfeststellungskommission (BFK) handelt es sich um:
    Prof. Schü. (Vorsitzender; ehemals auch Studiendekan; Teilnehmer im 1. Personalgespräch)
    Prof. Ri. (Studiengangleiter Bachelor)
    Prof. Fa.
  • Des weiteren sind beteiligt:
    Prof. Pl. (Teilnehmer 1. & 2. Personalgespräch zur Feststellung der Bewährung; Studiengangleiter)
    Prof. Rom. (Studiendekan 2018 – 2021)
    Hr. Boe. (Justiziar)

Die Aufarbeitung jedes Fehlverhaltens / jeder unwahren Aussage ab Januar 2018 (es dürften weit über 100 sein) erfolgt nach folgendem Schema:

  1. Evtl. (persönliche) Anmerkungen im Kontext dieser Aussage.
  2. Evtl. persönliche Bewertung/Einordnung der Aussage.

Diese Informationen sollen allen an der Aufklärung beteiligten Personen ermöglichen, den vorliegenden Fall von schwerwiegendem Machtmissbrauch, Mobbing und Missmanagement an der Hochschule RheinMain in Gänze zu bewerten. Es sei darauf verwiesen, dass Professoren der Hochschule RheinMain nach hochschuleigenen Regularien in einem besonderen Maße strikte Ehrlichkeit im Hinblick auf ihre Aussagen zu wahren haben und redliches Verhalten die Grundlage der Legitimität eines Urteilsbildungsprozesses zu sein hat (Nachweis; Nachweis | AM 485/818). Ein schwerwiegendes Fehlverhalten liegt vor, wenn Daten erfunden oder verfälscht werden (Nachweis | AM 485/818). Fehlverhalten liegt auch vor, wenn man sich am Fehlverhalten anderer beteiligt oder Mitwisser des Fehlverhaltens anderer ist oder seine Aufsichtspflichten vernachlässigt (Nachweis | AM 485/818). Dieses Vorgehen dient auch dazu, die Unwahrheiten zu widerlegen, die die Hochschule RheinMain gegen mich seit Januar 2018 aufgeführt hat.

Das schiere Ausmaß an Fehlverhalten von Professoren/Beamten an der Hochschule RheinMain ist erschütternd und genau dieses Ausmaß zeigt einen besonders schweren und gravierenden Fall von Machtmissbrauch und Mobbing durch Vorgesetzte auf. Gleichzeitig wird ersichtlich, welches Missmanagement im Fachbereich AB vorliegt.

Detailierung Fehlverhalten von Vorgesetzten/Führungskräften an der Hochschule RheinMain

Aus Personalgesprächen, Schriftverkehr, Verstoß gegen Richtlinien u. a.:

Fall 00 (Konfliktursprung): Fehlender Anforderungskatalog zur Professur | Verstoß gegen Richtlinien

  • Status: Eingang vom HMWK bestätigt. Fall wird als Konkretisierung der Dienstaufsichtsbeschwerde vom 16.01.2026 mit Aktenzeichen geführt.

Fall 01 (Konfliktursprung): schwerwiegende Unterstellung | Verletzung Dienstpflichten 

  • Aussage: Dr. Görres müsse sich über Spannungen und Konflikte bzw. dass die Dinge so eskalieren nicht wundern, wenn er sich am 27.12.2017 auf ‘kununu’ [Anm.: Arbeitgeber-Bewertungsplattform] so schlecht über die Hochschule RheinMain äußert. (Gesprächsinhalt sinngemäß wiedergegeben)
  • Von wem: Prof. Re. (Präsident a. D.)
  • Zu wem: Dr. Görres (neuberufener Professor im 1. Lehrjahr)
  • Zeitpunkt/Kontext: 19.01.2018 / Bleibeverhandlung und Personalgespräch
  • Belege: Nachweis: kununu-Bewertung Hochschule RheinMain | 27.12.2017; siehe Erfahrungsbericht Kap. 2.2.7/2.2.8
  • Erläutung: Prof. Re. unterstellt Dr. Görres am 27.12.2017 auf kununu eine schlechte Bewertung der Hochschule RheinMain “abgegeben” zu haben und so für eine Konflikteskalation verantwortlich zu sein. Prof. Re. lastet Dr. Görres damit ohne Grund und ohne Beweis ein schwerwiegendes Fehlverhalten an. Die Unterstellung ist falsch, da Dr. Görres die kununu-Bewertung nicht verfasst hat (Nachweis: kununu-Support-Team an Dr. Görres: Jan. 2020) und an keiner Eskalation beteiligt war. Der Sachverhalt wurde zu Beginn des Personalgespräches mehrere Minuten lang “erörtert“. Da Dr. Görres die kununu-Bewertung im Internet nicht finden konnte, hat er Prof. Re. am 22.01.2018 noch einmal darauf hingewiesen, nicht der Verfasser der Bewertung vom 27.12.2017 zu sein. Im Protokoll vom 01.02.2018 hat Prof. Re. diesen Sachverhalt nicht protokolliert. Im Schriftverkehr des Jahres 2018 wurde allerdings zwei Mal auf die Unterstellung von Prof. Re. Bezug genommen. Dr. Görres bestand zur Deeskalation des Konfliktes darauf, dass Prof. Re. Unterstellungen dieser Art unterlässt, weil sie den Ruf von Dr. Görres beschädigten. Mit Schreiben vom 24.05.2018 wies er Prof. Re. explizit darauf hin (Nachweis: E-Mail Görres an Präsidenten | 24.05.2018). Dieses Schreiben wurde von Prof. Re. nicht erwidert. Am 03.07.2018 ließ der von Dr. Görres eingeschaltete Rechtsanwalt Prof. Re. abermals wissen, dass ungerechtfertigte Vorwürfe, wie z. B. jener, dass Dr. Görres der Verfasser der AG-Bewertung vom 27.12.2017 sei, weiterhin im Raum standen und die Integrität von Dr. Görres beschädigten, ihn erheblich belasteten und deshalb zurückzunehmen sind (Nachweis: Schreiben RA an Präsidenten| 03.07.2018). Prof. Re. antwortete darauf am 10.08.2028, dass der Sachverhalt im Personalgespräch am 19.01.2018 “erörtert” wurde und Dr. Görres dabei dargelegt hat, dass er die Negativbewertungen nicht “abgegeben” hat (Nachweis Schreiben Präsident an RA | 10.08.2018). Mit diesem Schreiben bestätigt Prof. Re., dass er Dr. Görres am 19.01.2018 unterstellt hat, der Verfasser der kununu-Bewertung vom 27.12.2017 gewesen zu sein.
  • pers. Bewertung: Die Unterstellung von Prof. Re. vom 19.01.2018 ist rufschädigend, diskreditierend, diffamierend; eklatanter Verstoß gegen die Dienstpflichten des Präsidenten. Ein Fehlverhalten von Dr. Görres lag nicht vor.
  • Anmerkung 1: Da Prof. Re. im Vorfeld des Gespräches am 19.01.2019 zudem Rücksprache mit Prof. Eg. (Dekan) gehalten hatte, darf vermutet werden, dass Prof. Eg. u. a. die Unterstellung, Dr. Görres sei Verfasser der kununu-Bewertung, bekannt war und das Personalgespräch am 16.01.2018 zur Feststellung der Bewährung von Prof. Eg., Prof. Schü. und Prof. Pl. bewusst abwertend und mit Belastungseifer geführt wurde und am 17.01.2018 gezielt eine Nachstellung durch das Dekanat erfolgte (Nachweis), um Dr. Görres ein evtl. Dienstvergehen nachzuweisen. Anders lässt sich das unkollegiale und absonderliche Verhalten von Prof. Eg., Prof. Schü. und Prof. Pl. nicht erklären.
  • Anmerkung 2: Die drei Ereignisse Personalgespräch zur Feststellung der Bewährung (16.01.2018; siehe nachfolgend), Nachstellung Dekanat (17.01.2018) und Personalgespräch Präsident (19.01.2018) weisen ein erhebliches Fehlverhalten von Prof. Re., Prof. Eg., Prof. Schü. u. a. auf und stellen den Ausgangspunkt aller nachfolgenden Konflikte dar. Ein Fehlverhalten von Dr. Görres lag nicht vor.
  • Visualisierung Sachverhalt
  • Status: Eingang vom HMWK noch nicht bestätigt.

Fall 01.1 (Konfliktursprung): schwerwiegende Unterstellung | Schutzbehauptung | Verletzung Dienstpflichten 

  • Aussage: “Ich hatte im Vorfeld des Gespräches [Anm.: 19.01.2018] eine anonyme Bewertung der Hochschule RheinMain in einem Arbeitgeberportal gefunden [Anm.: kununu-Bewertung vom 27.12.2017]. Da die dort vorgetragene sehr negative Bewertung in einer Reihe von Punkten den von Herrn Görres vorgetragenen Kritikpunkten am Fachbereich und an der Hochschule sehr ähnlich waren, habe ich Herrn Görres im Verlaufe des Gespräches gefragt, ob ihm dieser Eintrag bekannt sei.
  • Von wem: Prof. Re. (Präsident a. D.)
  • Zu wem: Dr. Görres / unklar wer die Stellungnahme zu lesen bekam oder wer evtl. an der Ausformulierung der Stellungnahme beteiligt war → z. B. Justiziar (zu prüfen)
  • Zeitpunkt/Kontext: 06.02.2020 / Kündigung von Dr. Görres, aber mit Bezug zum Personalgespräch am 19.01.2018
  • Belege: Nachweis: Stellungnahme Präsident | 06.02.2020; siehe Erfahrungsbericht Kap. 2.2.7/2.2.8
  • Erläutung: Die Stellungnahme von Prof. Re. sagt aus, dass er Dr. Görres in Verbindung mit der kununu-Bewertung vom 27.12.2017 gebracht hat und Dr. Görres sich zwischen seinem Einstellungsbeginn (01.02.2017) und dem Personalgespräch (19.01.2018) sehr ähnlich negativ zum Fachbereich AB und zur Hochschule RheinMain wie in der AG-Bewertung vom 27.12.2017 geäußert habe soll. Dies ist eine Falschaussage des Präsidenten, denn solche Äußerungen gab es nicht. Dr. Görres hat Aussagen der kununu-Bewertung vom 27.12.2017 wie: “Arbeitsumfeld als Professor geprägt von Intrigen und Unehrlichkeit”, “Vorgesetztenverhalten: Trägt soziopathische Züge”, “keine Fähigkeit zur Selbstkritik, dafür umso heftiger im Austeilen ungerechtfertigter Kritik”, “Klüngelei und Diffamierung als Werkzeug zum Machterhalt”, “Vorgesetzte/r streut Unwahrheiten” u. a. nicht getätigt. Dr. Görres wurde am 20. September 2017 von Prof. Re. in das Beamtenverhältnis auf Probe zum Professor berufen, was nicht erfolgt wäre, wenn er sich wie in der kununu-Bewertung vom 27.12.2017 negativ zum Fachbereich AB oder zur Hochschule RheinMain geäußert hätte. Auch zwischen Oktober 2017 und Dezember 2017 hat sich Dr. Görres nicht negativ zu seinem Arbeitgeber geäußert, sondern laut Aussage von Prof. Pl. vom 13.11.2017 das Lehrgebiet Baubetrieb außerordentlich bereichert (Nachweis). Die Stellungnahme von Prof. Re. sagt zudem aus, dass er im Personalgespräch am 19.01.2018 den Vorfall zur kununu-Bewertung anders wahrgenommen hat und er Dr. Görres lediglich “gefragt” hätte, ob ihm die kununu-Bewertung “bekannt” sei. Diese Aussage von Prof. Re. ist ebenfalls eine Falschaussage. Sie steht im Widerspruch zur am 10.08.2018 getätigten Aussage von Prof. Re. (Nachweis: Schreiben Präsident an RA | 10.08.2018; Anmerkung: “gefragt” ≠ “erörtert“; “bekannt sein” ≠ “abgegeben“). In der Stellungnahme ist des Weiteren auch die Aussage falsch, dass für eine Bleibeverhandlung “die notwendigen Voraussetzungen nicht [vorlagen], denn es gab keinen Ruf einer anderen Hochschule“. Tatsache ist, dass Prof. Re. beide Ruferteilungen im Original vorlagen und er dies selbst protokolliert hat (Nachweis: Protokoll Prof. Re. | 01.02.2018). Es darf vermutet werden, dass Prof. Re. im Laufe der Konflikteskalation bewusst geworden ist, dass seine Unterstellung und seine Vorverurteilung von Dr. Görres am 19.01.2018 der Ausgangspunkt eines Konfliktes geworden ist, an dessem Ende Dr. Görres entlassen wurde, weshalb er mit der Stellungnahme vom 06.02.2020 versucht, den Konfliktursprung und die Konflikteskalation bzw. seine alleinige und ausschließliche Schuld am Konflikt von sich zu weisen.
  • pers. Bewertung: Die Stellungnahme von Prof. Re. vom 06.02.2020 zum Personalgespräch am 19.01.2018 ist in mehrfacher Hinsicht unwahr und darf als eine Schutzbehauptung des Präsidenten gewertet werden. Sie ist derart (geschickt) abgefasst, dass sie für Dr. Görres rufschädigend, diskreditierend und diffamierend ist. Prof. Re. tätigt in fünf Sätzen nachweislich mindestens drei Falschaussagen. Ein Fehlverhalten von Dr. Görres lag nicht vor.
  • Anmerkung 1: Dr. Görres bittet das HMWK im Zuge der Aufklärung, dass die Aussage in der Stellungnahme von Prof. Re. mit Fakten belegt werden. Es gehört zu den Dienstpflichten eines Hochschulpräsidenten, solch schwere Anschuldigungen gegenüber einem Mitarbeiter nur auf belastbaren Daten zu äußern. Das gilt auch für die Nachfolgerin Prof. Wa., die die Kündigung von Dr. Görres am 06.10.2021 vollzogen hat und damit mitverantwortlich ist. Wenn die Aussage von Prof Re. sich nicht belegen lassen, halte ich persönlich Prof. Re. und jede Person, die dies mitgetragen hat, aufgrund charakterlicher Defizite für nicht geeignet, als Führungskräft oder Professor an einer Hochschule tätig zu sein und über die Entfristung von Dr. Görres zu entscheiden.
  • Anmerkung 2: Mit den Falschaussage in der Stellungnahme bestätigt Prof. Re. das von anderen Professoren auf kununu am 27.12.2017 beschriebenen Fehlverhalten von Führungskräften an der Hochschule RheinMain: “Arbeitsumfeld … geprägt von Intrigen und Unerehrlichkeit“, “Klüngelei und Diffamierung als Werkzeug zum Machterhalt“, “Vorgesetzte/r streut Unwahrheiten“.
  • Anmerkung 3: Es sollte unabhängig geprüft werden, ob das Justiziariat (Hr. Boe.) bei der Ausformulierung dieser Stellungnahme dem Präsidenten geholfen hat, denn in diesem Fall liegt auch ein Fehlverhalten des Justiziars vor.
  • Visualisierung
  • Status: Eingang vom HMWK bestätigt. Fall wird als Konkretisierung der Dienstaufsichtsbeschwerde vom 16.01.2026 mit Aktenzeichen geführt.

Fall 02 (Konfliktursprung): Fehlende Bewertungsgrundlagen Personalgespräch | Versäumnis BFK/ Dekan

Alle Unterstellungen/Vorwürfe waren ohne Beleg und damit rein subjektiver Natur. Eine objektiv Bewertung der Leistungen von Dr. Görres fand nicht statt. Sie waren vielmehr konstruiert (siehe nachfolgende Fallbeschreibungen) und verstießen gegen die AM 296, denn es handelte sich nicht um “tatsächliche Anhaltspunkte einer unzureichenden Erfüllung der Anforderungen aus dem Amt“. Die Unterstellungen berücksichtigten zudem nicht die Freiheit von Forschung und Lehre, die Dr. Görres als Professor zustand. Im Personalgespräch ging es ausschließlich darum, Dr. Görres in seinen Leistungen gezielt abzuwerten.

  • pers. Bewertung: Diskreditierung und Diskriminierung durch Vorgesetzte; Verstoß gegen AM 296 ( schwerwiegender Verahrensfehler); Verstoß gegen Art. 5 GG; Ein Fehlverhalten von Dr. Görres lag nicht vor.
  • Visualisierung
  • Status: Eingang vom HMWK bestätigt. Fall wird als Konkretisierung der Dienstaufsichtsbeschwerde vom 16.01.2026 mit Aktenzeichen geführt.

Fall 02.1 (Konfliktursprung): Falschaussage & Diskriminierung d. Dekan/ Studiendekan/ Studiengangleiter

  • Zeitpunkt/Kontext: 16.01.2018 / erstes Personalgespräch zur Feststellung der Bewährung
  • Status: Eingang vom HMWK bestätigt. Fall wird als Konkretisierung der Dienstaufsichtsbeschwerde vom 16.01.2026 mit Aktenzeichen geführt.

Fall 02.2 (Konfliktursprung): Unterstellung d. Dekan/ Studiendekan/ Studiengangleiter im Personalgespräch

Fall 02.3 (Konfliktursprung): erklärungsbedürftige Aussage / Widersprüchlichkeiten des Studiengangleiters (M) 

  • Erläuterung: Für Dr. Görres nicht nachvollziehbar ist, wie der Meinungswechsel von Prof. Pl. zwischen dem 13.11.2017 und dem 16.01.2018 zustande kam. Im November 2017 äußerte er, dass Dr. Görres „den Baubetrieb fachlich ausserordentlich“ bereichere und er es schade findet, wenn Dr. Görres den Fachbereich verlassen würde. Zwei Monate später wirft er zusammen mit Prof. Eg. und Prof. Schü. ihm ein unpassendes Türschild, einen zu großen Lernumfang, ein zu hohes Lehrniveau und das Nichtbefolgen der Ziele der Hochschule RheinMain vor. Die Aussagen von Prof. Pl. erscheinen inhaltlich widersprüchlich und sind deshalb erklärungsbedürftig. Sie verstärken die Vorstellung von Dr. Görres, dass das Personalgespräch am 16.01.2018 nicht ordnungsgemäß verlief und Prof. Eg., Prof. Schü. und Prof. Pl. gemeinsam dabei nicht neutral gegenüber Dr. Görres agierten und die Leistungen von Dr. Görres gezielt abwerteten. Prof. Pl. ist als Professor/Beamter bei der Leistungsbewertung zur Wahrheit verpflichtet.
  • pers. Bewertung: Entweder Falschaussagen von Prof. Pl. im Personalgespräch oder Unterlassung zusammen mit Prof. Eg. und Prof. Schü. eine wahrheitsgemäße Leistungsbewertung von Prof. Görres im Personalgespräch am 16.01.2018 vorzunehmen. Beides ist nach Hochschulregularien als ein schweres Fehlverhalten zu werten.
  • Visualisierung
  • Status: Eingang vom HMWK bestätigt. Fall wird als Konkretisierung der Dienstaufsichtsbeschwerde vom 16.01.2026 mit Aktenzeichen geführt.

Fall 02.4 (Konfliktursprung): Falschaussage “Arbeitsüberlastung” durch Dekan/ Studiendekan/ Studiengangleiter 

  • Aussage: “Von März bis Dezember 2017 war Herr Görres Mitglied des QSL-Ausschusses des Fachbereichs. Im Dezember 2018 hat er seinen Rücktritt u.a. wegen Arbeitsüberlastung erklärt”.
  • Von wem: Prof. Eg. (Dekan)
  • Zu wem: Dr. Görres / Prof. Schü. / Prof. Pl. / Frau Bl. / Prof. Re. (Präsident)
  • Zeitpunkt/Kontext: 17.01.2018 / Protokoll erstes Personalgespräch zur Feststellung der Bewährung
  • Belege: Nachweis: Protokoll Prof. Eg. an Dr. Görres | 17.01.2018; siehe Erfahrungsbericht Kap. 2.2.1
  • Erläuterung: Seit dem Protokoll zum ersten Personalgespräch vom 17.01.2018 wurde von den Vorgesetzten von Dr. Görres immer wieder die Unterstellung der „Arbeitsüberlastung“ (bzw. “Überbelastung”) vorgebracht. Obwohl im Personalgespräch am 16.01.2018 die „Arbeitsüberlastung“ nie geäußert wurde, schrieb Prof. Eg. diese ins Protokoll, weshalb Dr. Görres diese Unterstellung in seiner Protokollerwiderung vom 18.01.2018 zurückwies. Dr. Görres wies – und nur dies kommunizierte er – eine hohe Arbeitsauslastung auf (Nachweis: E-Mail Dr. Görres an Fr. Bl. | 21.12.2017; Nachweis: Protokollerwiderung an Prof. Eg., Prof. Re., Prof. Pl., Frau Bl. | 18.01.2018), weil er als neuberufener Professor 18 SWS Vorlesungen neu aufzubauen hatte und in Vertretung fachfremde Kurse von Prof. Gr. abhielt, der ein Überdeputat von ca. 40 SWS abbauen musste. Seine Kurse waren bei Studierenden zudem so beliebt, dass sie stets erheblich überfüllt waren. Dr. Görres strebte dennoch immer an, den Studierenden die im Modulhandbuch vorgegebene Inhalte und Workload zu unterrichten (die Prof. Pl. und Prof. Gr. festgelegt hatten). Prof. Wa., Prof. Eg., Prof. Ro., Prof. Schü. und andere Führungskräfte haben Dr. Görres dennoch immer wieder über fast vier Jahre eine „(permanente) Arbeitsüberlastung“ oder “Überbelastung” unterstellt, obwohl sie Zahlen, Daten und Fakten dazu vermissen ließen und diese Arbeitsüberlastung nie bewiesen werden konnten, denn Dr. Görres ist seiner Arbeit als Professor korrekt nachgekommen. Er hat sein Deputat trotz erheblicher Mehrbelastung aus Konflikten mit seinen Vorgesetzten stets erbracht und dies auch während Corona ohne Kursausfall. Dr. Görres hat dieser immer wiederkehrenden Unterstellung seiner Vorgesetzten stets widersprochen, die den Unterschied zwischen “Auslastung” und “Überlastung” nicht zu differenzieren wussten. Die obige Aussage ist über fast vier Jahre hinweg eine bewusst geäußerte Unwahrheit, um Dr. Görres in seiner Arbeit gezielt abzuwerten (siehe nachfolgende Fälle 2.4 – i bis 2.4 – iv als weitere Fallbeispiele).
  • Anmerkung: Obwohl Prof. Pl. bekannt war, dass der Rücktritt von Dr. Görres aus ‘Auslastungsgründen’ erfolgt war (es war sein Ratschlag; Nachweis), hat er die unwahre Protokollaussage von Prof. Eg. nicht kommentiert und nicht korrigiert.
  • pers. Bewertung: Falschaussage, diskreditierend. Ein Fehlverhalten von Dr. Görres lag nicht vor.
  • Status: Eingang vom HMWK bestätigt. Fall wird als Konkretisierung der Dienstaufsichtsbeschwerde vom 16.01.2026 mit Aktenzeichen geführt.

Fall 02.4 – i (Fortsetzung Fall 2.4): Falschaussage “Arbeitsüberlastung”  / Beispiel Mobbing durch Vorgesetzte 

  • Wortlaut: “Er legte per 31.12.2017 sein Amt [im QSL-Ausschuss] mit der Begründung seiner Arbeitsüberlastung nieder.
  • Von wem: Prof. Schü. (BFK-Vorsitzender)
  • Zu wem: Dr. Görres / Prof. Ri. (BFK-Mitglied) / Prof. Fa. (BFK-Mitglied) / Prof. Ro. (Dekanin) / Prof.  Rom. (Studiendekan) / Prof. Ka. (Pro-Dekan) / Frau Pa. / Prof. Re. (Präsident)
  • Zeitpunkt/Kontext: 05.02.2020 / im Zuge der Bewährungsfeststellung
  • Belege: BFK-Gutachten (Seite 2)
  • Erläuterung: Nachweislich hat Dr. Görres seinen Rücktritt nach Rücksprache mit Prof. Pl. (Nachweis: E-Mail Prof. Pl. an Dr. Görres | 21.12.2017) wegen Arbeitsauslastung und anderen Gründen erklärt (Nachweis: E-Mail Dr. Görres an Frau Bl. | 21.12.2017). Die Aussage von Prof. Schü. und allen anderen Führungskräften des Fachbereiches, die dies immer wiederholten, ist eine unzutreffende Tatsachenbehauptung. Zu den “anderen Gründen” zählte die Bewilligung von Geldern durch das QSL-Gremium für Vorhaben, die Dr. Görres für erhebliche Verschwendung hielt und die er als QSL-Mitglied nicht mittragen wollte.
  • pers. Bewertung: bewusste Falschaussage; diskreditierend; Mobbing → erhebliches (persönliches) Fehlverhalten aller Beteiligten (geduldet durch Prof. Re. / Präsident, der seit Mai 2018 über Mobbing informiert war)
  • Status: Eingang vom HMWK noch nicht bestätigt.

Fall 02.4 – ii (Fortsetzung Fall 2.4): Falschaussage “Arbeitsüberlastung”  / Beispiel Mobbing durch Vorgesetzte 

  • Wortlaut: “Die mehrfach geäußerten Hinweise auf seine Arbeitsüberlastung entsprechen vermutlich unter rein zeitlichen Aspekten der Realität. … Erneut bekräftigt die BFK ihre Aussage, dass die zeitliche Arbeitsüberlastung von Hr. Görres selbst angeführt und mehrfach beklagt wird.”
  • Von wem: Prof. Schü. (BFK-Vorsitzender)
  • Zu wem: Dr. Görres / Prof. Ri. (BFK-Mitglied) / Prof. Fa. (BFK-Mitglied) / Prof. Ro. (Dekanin) / Prof.  Rom. (Studiendekan) / Prof. Ka. (Pro-Dekan) / Frau Pa. / Prof. Re. (Präsident)
  • Zeitpunkt/Kontext: 05.02.2020 / im Zuge Bewährungsfeststellung;
  • Belege: BFK-Gutachten (Seite 10)
  • Erläuterung: siehe zuvor
  • pers. Bewertung: bewusste Falschaussage; diskreditierend; Mobbing → erhebliches (persönliches) Fehlverhalten aller Beteiligten (geduldet durch Prof. Re. / Präsident, der seit Mai 2018 über Mobbing informiert war | Nachweis)
  • Status: Eingang vom HMWK bestätigt. Fall wird als Konkretisierung der Dienstaufsichtsbeschwerde vom 16.01.2026 mit Aktenzeichen geführt.

Fall 02.4 – iii (Fortsetzung Fall 2.4): Falschaussage “Arbeitsüberlastung”  / Beispiel Mobbing durch Vorgesetzte 

  • Aussage: “Sehr geehrter Herr Görres, bei einer … Durchsicht ihres Schreibens vom 16.11.2020 [Anm.: Antrag für ein Forschungssemester] war ich
    zunächst überrascht, dass Sie … innerhalb eines Jahres eine sechsbändige Handbuchreihe konzipiert und mehrere hundert Seiten geschrieben haben. Es ist mir sehr rätselhaft, wie Sie dies in so kurzer Zeit bewerkstelligen konnten, da Sie in ihrem Selbstbericht mehrfach ausgeführt haben, dass an der Hochschule RheinMain Forschung nicht möglich sei und sie mit der Lehre mehr als überlastet seien.”
  • Von wem: Prof. Ro. (Dekanin)
  • Zu wem: Dr. Görres
  • Zeitpunkt/Kontext: 07.12.2020 / Antrag für ein Forschungssemester
  • Belege: Nachweis: E-Mail Prof. Ro. an Dr. Görres | 07.12.2020 → Fortsetzung seit Jan. 2018
  • Erläuterung: Auch diese Unterstellung der “Überlastung” von Prof. Ro. wurde von Dr. Görres zurückgewiesen (Nachweis: E-Mail Dr. Görres an Prof. Ro. | 24.12.2020). Zu diesem Zeitpunkt im Dez. 2020 haben Führungskräfte des Fachbereiches AB seit drei Jahren Dr. Görres eine Überlastung, Überbelastung u. Ä. unterstellt, aber diese nie nachweisen können, denn Dr. Görres ist – trotz sehr erschwerter Bedingungen durch fortwährendes, schweres Mobbing durch Vorgesetzte – seiner Arbeit als Professor korrekt nachgekommen.
  • pers. Bewertung: bewusste Falschaussage; diskreditierend; Mobbing → erhebliches (persönliches) Fehlverhalten Prof. Ro. (geduldet durch das Präsidium)
  • Anmerkung 1: Des Weiteren ist die Aussage von Prof. Ro. unwahr, dass Dr. Görres in seinem Selbstbericht geäußert hätte, dass “an der Hochschule RheinMain Forschung nicht möglich sei”. In seinem Selbstbericht vom 30.09.2019 hat Dr. Görres kundgetan, dass “Forschung zu einem Thema oder mehreren dieser Themen … nur durch eine adäquate, langfristig gesicherte Freistellung durch Deputatserlasse möglich [ist]. Ohne eine solche Freistellung sehe ich unter den gegebenen Umständen kaum eine bzw. keine Möglichkeit zur tiefergehenden Forschung” (Nachweis: Selbstbericht Dr. Görres | 30.09.2019). Um mehr zu forschen, beantragte Dr. Görres ein Forschungssemster, das ihm aber unter Angaben von Unwahrheiten verwehrt wurde (siehe spätere Fallbeschreibung).
  • Anmerkung 2: Prof. Ro. tätigt als Dekanin des Fachbereiches AB in einem Satz zwei Unwahrheiten. Fortlaufende Falschaussagen und Unterstellungen dieser Art hält Dr. Görres für einen sehr schwerwiegenden Fall von Mobbing. Dr. Görres hat persönlich erfahren, dass Prof. Ro. als Vorgesetzte eine Person ist, die Unwahrheiten über Mitarbeiter verbreitet, erheblichen psychischen Druck auf Mitarbeiter ausübt und Mobbing im Fachbereich AB nicht nur toleriert, sondern sich aktiv daran beteiligt. Dies auch dann noch, wenn sie mehrfach darauf hingewiesen wurde, es zu unterlassen. Es täte aus Sicht von Dr. Görres gut daran, dies als HMWK, Hochschule RheinMain, Hochschulrat und als Parlamentarier des Hessischen Landtag aufzuklären und zu ahnden. Das Fehlverhalten von Prof. Ro. überwiegt das Dr. Görres unterstellte Fehlverhalten bei Weitem.
  • Status: Eingang vom HMWK bestätigt. Fall wird als Konkretisierung der Dienstaufsichtsbeschwerde vom 16.01.2026 mit Aktenzeichen geführt.

Fall 02.4 – iv (Fortsetzung Fall 2.4): Falschaussage “Arbeitsüberlastung”  / Beispiel Mobbing durch Vorgesetzte 

  • Wortlaut: “Eigene Vorarbeiten an der Fachbuchreihe haben Sie nur quantitativ mit Seitenzahlen angeführt. Dabei bleibt es unklar, wie diese umfangreiche Arbeit binnen eines Jahres geleistet werden konnte bei gleichzeitig beklagter permanenter Arbeitsüberlastung.”
  • Von wem: Prof. Wa. (Präsidentin)
  • Zu wem: Dr. Görres / Prof. Ro. (Dekanin) / Frau Bl. (Fachbereichsreferentin / Herr Boe. (Justiziar) / Herr Bo. (Verwaltung)
  • Zeitpunkt/Kontext: 09.02. bzw. 22.02.2021 / Antrag für ein Forschungssemester im SoSe 2021
  • Belege: Nachweis: Schreiben Prof. Wa. an Dr. Görres | 09.02.2021; Nachweis: E-Mail an Dr. Görres | 22.02.2021
  • Erläuterung: Auch diese Unterstellung von Prof. Wa. der “permanenten Arbeitsüberlastung” von Dr. Görres wurde zurückgewiesen (Nachweis: Schreiben Dr. Görres an Prof. Wa. | 02.07.2021).
  • pers. Bewertung: bewusste Falschaussage; diskreditierend; Mobbing → (persönliches) Fehlverhalten von Prof. Wa., die sich als Präsidentin der Hochschule RheinMain aktiv am Mobbing beteiligt.
  • Anmerkung: Die Aussage von Prof. Wa., dass “von Ihnen kein belastbares Vertretungskonzept vorgelegt [wurde]. Qualität und
    Kontinuität der Lehre erscheinen demnach nicht gewährleistet” steht in einem erheblichen Widerspruch zur Kündigung und Rückzahlungsforderung der Hochschule RheinMain (siehe nachfolgender Fall). Die Aussage der Präsidentin bestätigt, dass nur durch das Lehrengagement von Dr. Görres die Lehre im SoSe 2021 sichergestellt werden konnte.
  • Status: Eingang vom HMWK bestätigt. Fall wird als Konkretisierung der Dienstaufsichtsbeschwerde vom 16.01.2026 mit Aktenzeichen geführt.

Fall 02.5 (Konfliktursprung): Dekan verweigert Korrektur inhaltlich falsches Protokoll zum Personalgespräch

  • Aussage 1: “Sehr geehrte Herren, anbei mein Protokollentwurf des heutigen Dienstgesprächs mit der Bitte um Rückmeldung (Freigabe, Ergänzungsvorschläge) bis morgen Nachmittag. Beste Grüße Prof. Dr.‐Ing. … Eg..
  • Von wem: Prof. Eg. (Dekan) | 16.01.2018; 21:25 Uhr
  • Zu wem: Dr. Görres / Prof. Schü. (Studiendekan) / Prof. Pl. (Studiengangleiter)
  • Aussage 2: “Sehr geehrter Herr Görres, Ihre Nachricht [Anm.: Verweigerung der Freigabe des Protokolls] nehme ich zur Kenntnis. Da das Protokoll nicht von Ihnen zu unterschreiben ist, werde ich es in der Ihnen gestern übermittelten Formulierung heute unverändert an die Beteiligten und den Präsidenten verschicken” 
  • Von wem: Prof. Eg. (Dekan) | 17.01.2018; 10:47 Uhr
  • Zu wem: Dr. Görres
  • Aussage 3: “→ KB zdA [Anm.: K. Bl. zu den Akten], Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kollegen, in der Anlage erhalten Sie das Protokoll des gestrigen ersten Dienstgespräches mit Prof. Dr.-Ing. … Görres zur Feststellung der Bewährung gemäß §3(3) [sic: §2(3)] der Satzung vom 08.10.2014 (AM 269) [sic: 296].
  • Von wem: Prof. Eg. (Dekan) | 17.01.2018; 11:02 Uhr
  • Zu wem: Dr. Görres / Prof. Re. (Präsident) / Prof. Schü. (Studiendekan) / Prof. Pl. (Studiengangleiter)
  • Zeitpunkt/Kontext: 17.01.2018 / Protokoll zum erstes Personalgespräch zur Feststellung der Bewährung am 16.01.2018
  • Belege: Nachweis: E-Mail Prof. Eg. an Dr. Görres | 16.01.2017; Nachweis: E-Mail Dr. Görres an Prof. Eg. | 17.01.2017; Nachweis: E-Mail Prof. Eg. an Dr. Görres | 17.01.2017; Nachweis: Protokoll-Auszug | 16.01.2017; siehe Erfahrungsbericht Kap. 2.2.5
  • Erläuterung: Das erste Personalgespräch zur Feststellung der Bewährung am 16.01.2018 wurde nicht entsprechend den Vorgaben der AM 296 geführt. Zum Personalgespräch lagen kein Anforderungskatalog zur Professur und keine Gesprächsaganda vor. Das Personalgespräch wurde vom Dekan Prof. Eg. und den Studiendekan Prof. Schü. mit hohem Belastungseifer geführt und von Prof. Eg. im Anschluss fehlerhaft (mit Belastungseifer) protokolliert. Das inhaltlich fehlerhafte Protokoll hat Prof. Eg. am 16.01.2018 um 21.25 Uhr über sein privates E-Mail-Account […@t-online.de] verschickt und die Gesprächsbeteiligten aufgefordert, bis zum 17.01.2018 (mittags) Ergänzungen zu machen und die Freigabe zu erteilen. Dr. Görres las diese E-Mail am 17.01.2018 um ca. 06:30 Uhr und verweigerte um 06:47 Uhr die Freigabe (und eingeforderte Unterschrift), weil er das Protokoll in vielen Aspekten für fehlerhaft bzw. falsch hielt. Er bat darum, Zeit zu bekommen, um das Protokoll kommentieren zu können. Diese Bitte schlug Prof. Eg. unkollegialerweise aus und verschickte am 17.01.2018 um 11:02 Uhr das inhaltlich falsche und von Dr. Görres nicht unterzeichnete Protokoll des ersten Personalgespräches zur Feststellung der Bewährung an Prof. Re. (Präsident) und – entgegen den Regularien – an Prof. Schü. (Studiendekan), Prof. Pl. (Studiengangleiter Master) und Fr. Bl. (Fachbereitsreferentin), die dieses Protokoll zu den Akten (“zdA”) nahm. Das Vorgehen von Prof. Eg. war für Dr. Görres nicht nachvollziehbar. Das Verhalten von Prof. Eg. und aller Beteiligten mutete für Dr. Görres unprofessionell an. Dr. Görres fasste – gezwungener Maßen – in der Nacht vom 17.01.2018 auf den 18.01.2018 unter Zeitdruck eine Protokoll-Erwiderung ab und ließ diese den beteiligten Personen am 18.01.2018 zukommen. In dieser Erwiderung wies Dr. Görres die Falschaussagen des Dekans zurück und korrigierte Aussagen des Dekans, die Dr. Görres unzutreffend darstellten.
  • Anmerkung 1: Die Erwiderung wurde somit Teil des Protokolls, die die Bewährungsfeststellungskommission (Prof. Schü.) im Gutachten von Dr. Görres allerdings außer acht ließ (→ das Gutachten der BFK fußt somit auf einer falschen bzw. selektiven Datengrundlage → schweres Fehlverhalten nach internen Hochschul-Regularien → siehe Fall 10).
  • Anmerkung 2 (zum Kontext): Im Personalgespräch mit Prof. Re. (Präsident) am 19.01.2018 unterstellte dieser Dr. Görres dann, am 27.12.2017 eine anonymen AG-Bewertung im Internet “abgegeben” zu haben und äußert sinngemäß, dass Dr. Görres sich nicht wundern müsste, dass alles so eskaliert, wenn er so schlecht über die Hochschule RheinMain redet. Dieser Sachverhalt wurde mehrere Minuten lang zwischen Prof. Re. und Dr. Görres “erörtert“. Dr. Görres wies die Anschuldigen von Prof. Re. zurück. Die Unterstellung der Verfasser der kununu-Bewertung vom 27.12.2017 zu sein und der Vorwurf eine Eskalation verschuldet zu haben, waren unwahr. Das unkollegiale Verhalten und jede Eskalation ging ausschließlich von Prof. Re., Prof. Eg., Prof. Schü. und – nicht nachvollziehbarer Weise auch – von Prof. Pl. aus. Die Unterstellung der BFK und des Dekanats, dass Dr. Görres sich in der Probezeit unkollegial verhalten hat, ist unwahr, denn das Gegenteil war nachweislich der Fall: Vorgesetzten und Führungskräfte verhielten sich unkollegial gegenüber Dr. Görres (→ “Täter-Opfer-Umkehr”).
  • pers. Bewertung: hochgradig eskalierend und unprofessionell für Führungskräfte/Vorgesetzte; diskreditierend; diffamierend; Konfliktursprung; persönliches Fehlverhalten von Prof. Eg., Prof. Schü. und Prof. Pl. Ein Fehlverhalten von Dr. Görres lag nicht vor.
  • Anmerkungen: Prof. Eg. verschickt dienstliche E-Mails (Protokoll Personalgespräch!) vom privaten E-Mail-Account (…@t-online.de).
  • Visualisierung; Visualisierung
  • Status: Eingang vom HMWK bestätigt. Fall wird als Konkretisierung der Dienstaufsichtsbeschwerde vom 16.01.2026 mit Aktenzeichen geführt.

Fall 03 (Konfliktursprung): Unrechtmäßige Einforderung der Anerkennung des Anforderungskataloges Professur

  • Aussage 2 | 26.02.2018: “Sehr geehrter Herr Görres, ich beziehe mich auf mein E-Mail vom 05.02.18 mit der ich Sie gebeten hatte, den in Ihrem Hausfach hinterlegten Anforderungskatalog vom 30.01.18 zu Ihrer Professur auf Seite 3 der Kopie mit „Zustimmend zur Kenntnis genommen“ zu unterschreiben und im Dekanat abzugeben. Ich nehme zur Kenntnis und zu den Akten, dass Sie dies nicht getan haben.”
  • pers. Bewertung: Das Fehlverhalten von Prof. Eg. und Prof. Pl. ist fachlicher/rechtlicher/persönlicher Art:
    • Mit Dr. Görres wurde vor Einstellungsbeginn (01.02.2017) keine konkreter Anforderungskatalog vereinbart (Verstoß 1; siehe Fall 00).
    • Mit Dr. Görres wurden schriftliche Ergänzungen oder Anpassung zu einem Anforderungskatalog im ersten Lehrjahr (bis 31.01.2018) nicht vereinbart (Verstoß 2; gegen AM 296; schwerwiegender Verahrensfehler).
    • Prof. Pl. und Prof. Eg. haben kein Gespräch mit Dr. Görres geführt, um den Anforderungen der AM 296 nachträglich nachzukommen (→ unkollegial).
    • Dr. Görres musste den Anforderungskatalog vom 30.01.2018 wegen i) Fristablauf, ii) fehlender Konkretisierung und iii) fehlender Rücksprachen nicht “Zustimmend zur Kenntnis nehmen”. Der Beratungsanwalt des Hochschullehrerbundes (HLB) riet zudem davon ab. Ein Fehlverhalten von Dr. Görres lag nicht vor.
    • Die E-Mail von Prof. Eg. am 26.02.2018 stellt den Sachverhalt unvollständig und somit nicht korrekt dar. Prof. Eg. trägt sein Missmanagement Dr. Görres an und lastet ihm ein Fehlverhalten an, das er zu den Akten nimmt. Die E-Mail diskreditiert Dr. Görres vor Prof. Re. und Frau Bl. Sie hat konflikteskalierende Wirkung.
    • Prof. Eg. verschickt dienstliche E-Mails vom privaten E-Mail-Account (…@t-online.de).
  • Status: Eingang vom HMWK bestätigt. Fall wird als Konkretisierung der Dienstaufsichtsbeschwerde vom 16.01.2026 mit Aktenzeichen geführt.

Fall 04 (Konflikteskalation): schwerwiegendes Fehlverhalten | Verletzung Fürsorgepflichten durch Präsidenten 

  • Erläuterung: Prof. Re. bezichtigte am 04.05.2018 Dr. Görres in einer E-Mail, die Übernahme von Aufgaben in der Selbstverwaltung verweigert zu haben, und unterstellte ihm, eine “Dienstpflichtverletzung” zu begehen, die „disziplinarrechtlich relevant“ sei. Aus Sicht von Dr. Görres handelte es sich bei diesem Vorfall – ähnlich wie bei der Studierendenbefragung/Nachstellung vom 17.01.2018 im Anschluss an das Personalgespräch vom 16.01.2018 – um einen weiteren Versuch, ihm als neuberufenem Professor eine vermeintliche Dienstpflichtverletzung anzulasten. Prof. Re. folgte damit offensichtlich der Sichtweise von Prof. Eg. Beide Vorgesetzten hielten es scheinbar nicht für nötig, durch Rücksprache mit beteiligten Personen (Prof. Leh. / Prof. Eck. / Dr. Görres) den Sachverhalt vorher zu eruieren und aufzuklären. Dr. Görres wies die ungerechtfertigte Anschuldigung von Prof. Re. (Prof. Eg.) innerhalb von zwei Stunden zurück und bat um eine Erklärung (Nachweis). Aufgrund der Schwere der Anschuldigungen (die zweite bereits nach der Unterstellung der kununu-Bewertung), die Prof. Re. als Präsident erhob, verfasste Dr. Görres am 06.05.2018 ein weiteres sachliches Schreiben, um den Vorwurf entschieden zurückzuweisen. Dr. Görres wies darauf hin, dass er mit solchen Anschuldigungen schlecht dargestellt und unter psychischen Druck gesetzt wird und dass das Verhalten von Prof. Eg. als ‘Mobbing’ zu bezeichnen ist. Als Beleg führte Dr. Görres ein halbes Dutzend Vorfälle der letzten Monate auf, in denen sich Prof. Eg. nicht korrekt gegenüber Dr. Görres verhalten und ihn zu Unrecht wiederholt schlecht oder auch falsch dargestellt hatte (Nachweis).
  • Anmerkung 1 (Hintergrund): Dr. Görres wurde am 10.04.2018 von Prof. Eg. per E-Mail darüber informiert, dass er von zwei ausscheidenden Professoren (Prof. Leh. und Prof. Eck.) die Aufgaben in der Selbstverwaltung übernehmen solle (Nachweis). Am 13.04.2018 wies Prof. Eg. die ausscheidenen Professoren an, sich mit Dr. Görres in Verbindung zu setzen, um ihn in die neuen Aufgaben einzuarbeiten (Nachweis). Prof. Leh. kam der Aufforderung des Dekans zeitnah nach, kontaktierte Dr. Görres ca. eine Woche später (um den 20.04.2018) in seinem Büro an der Hochschule und besprach mit ihm detailliert die Zusammenarbeit bei der Stundenplangestaltung. Es bestand gegenseitiges Einvernehmen bei der zukünftigen Zusammenarbeit (Nachweis). Prof. Eck. kam der Aufforderung des Dekans nicht nach. Frau Bl. (Fachbereichsreferentin) fragte am 25.04.2018 per E-Mail bei Dr. Görres nach, ob er die Aufgaben in der Selbstverwaltung übernehmen würde, die Dr. Görres bereits von Prof. Eg. zugewiesen bekommen hatte bzw. mit denen er vom Dekan “beauftragt” worden war. Die Frage von Frau Bl. war prinzipiell obsolet. Dr. Görres machte Frau Bl. bei dieser Gelegenheit darauf aufmerksam, dass er sich nach anderen Jobmöglichkeiten – wie Prof. Re., Prof. Eg. u. a. Kollegen zuvor fairerweise mitgeteilt – umschaute und die Ausübung dieser Aufgabe in der Selbstverwaltung insofern unter einem gewissen Vorbehalt stand. Dr. Görres wollte mit dieser Auskunft das Dekanat lediglich/fairerweise wissen lassen, dass er die Hochschule womöglich noch vor Prof. Leh. und Prof. Eck. verlassen könnte, denn er stand zu diesem Zeitpunkt mit der Hochschule Bremen in Verhandlungen zur Übernahme einer Professur. Aus seiner Antwort an Frau Bl. ging in keiner Weise hervor, dass er die ihm zugewiesenen Aufgaben ablehnen bzw. Aufgaben in der Selbstverwaltung verweigern würde. Dafür bestand gar kein Anlass, denn mit Prof. Leh. war bereits eine Einigung zur Übernahme seiner Aufgaben abgesprochen (Nachweis).
  • Anmerkung 2: Dr. Görres hat keine “Konflikte” und “Schwierigkeiten” hervorgerufen, so wie Prof. Re. dies ausdrückt. Ein Fehlverhalten von Dr. Görres lag zu keiner Zeit vor. Alle Konflikte entstammen aus der Sphäre der Vorgesetzten/Führungskräfte.
  • Anmerkung 3: Das Verhalten von Prof. Re. (Präsident) zeigt ein identisches Verhalten zum Vorfall am 19.01.2018, als Prof. Re. ohne jegliche Sachverhaltsaufklärung und ohne jeden Beweis Dr. Görres zu Unrecht unterstellte, auf kununu eine schlechte Bewertung zur Hochschule RheinMain abgegeben zu haben. Es entsprichte sehr akkurat jenem Verhalten, dass in der kununu-Bewertung vom 27.12.2017 und Feb. 2018 von HS RM-Mitarbeitern/Professoren anonym wie folgt beschrieben wird:
    • Arbeitsumfeld als Professor geprägt von Intrigen und Unehrlichkeit”,
    • keine Fähigkeit zur Selbstkritik, dafür umso heftiger im Austeilen ungerechtfertigter Kritik”,
    • Klüngelei und Diffamierung als Werkzeug zum Machterhalt”,
    • Vorgesetzte/r streut Unwahrheiten“,
    • Keine Ehrlichkeit … Machtgehabe“,
    • Vorgesetztenverhalten: Abgründig. Die schlimmsten Erfahrungen in meinem Berufsleben. Dabei war ich kein Einzelfall. Offensichtlich wird das unkollegiale Verhalten Einzelner von der Hochschulleitung geduldet“.
  • pers. Bewertung:
    • hochgradig eskalierend und unprofessionell für Führungskräfte/Vorgesetzte im Amt eines Dekans/Präsidenten;
    • fachliches, rechtliches und persönliches Fehlverhalten von Prof. Re. und Prof. Eg. in einem besonders schweren Fall; Diskreditierung; Diffamierung; Mobbing; Machtmissbrauch;
    • Prof. Re. hat die sehr schwere Anschuldigung von Prof. Eg. ungeprüft übernommen – obwohl diese leicht zu überprüfen gewesen wäre – und Dr. Görres zum Vorwurf gemacht. Es gehört zu den Fürsorgepflichten des Dienstherrn (Prof. Re.) einen solch gravierenden Verstoß gegen beamtenrechtliche Pflichten zu überprüfen, bevor der der Beamte zu Unrecht beschuldigt wird. Ein Fehlverhalten von Dr. Görres lag zu keiner Zeit vor.
  • Visualisierung (Ereigniskette)
  • Status: Eingang vom HMWK bestätigt. Fall wird als Konkretisierung der Dienstaufsichtsbeschwerde vom 16.01.2026 mit Aktenzeichen geführt.

Fall 04.1 (Konflikteskalation): schwerwiegendes Fehlverhalten | Verletzung Fürsorgepflichten durch Präsidenten 

  • Visualisierung (Ereigniskette)
  • Status: Eingang vom HMWK bestätigt. Fall wird als Konkretisierung der Dienstaufsichtsbeschwerde vom 16.01.2026 mit Aktenzeichen geführt.

Fall 05 (Konflikteskalation): Unterstellung des ‘Nicht-Reden-Wollens’ durch Dekan / Diskreditierung Dr. Görres 

  • pers. Bewertung: Falschaussage; diskreditierend; Mobbing; Prof. Eg. verschickt zudem dienstliche E-Mails vom privaten E-Mail-Account (…@t-online.de).
  • Status: Eingang vom HMWK bestätigt. Fall wird als Konkretisierung der Dienstaufsichtsbeschwerde vom 16.01.2026 mit Aktenzeichen geführt.

Fall 06 (Konflikteskalation): Zeugniszusage mit anschließender Zeugnisverweigerung / 1. Verweigerungsgrund 

  • pers. Bewertung: Vorsätzliche Verweigerung der Ausstellung eines qualifizierten Dienstzeugnisses (mit Leistungsbewertung), um zu vermeiden, über Dr. Görres eine korrekte positive Leistungsbeurteilung auszustellen. Das Vorgehen von Prof. Re. (Präsident), Prof. Eg. (Dekan) und Hr. Boe. (Justiziar) lässt rückblickend die Vermutung zu, dass diese geplant agierten und beabsichtigten, Dr. Görres in seinen Leistungen nicht (korrekt) bewerten zu wollen, um ihn nach drei Jahren als Probezeitbeamter nicht entfristen zu müssen. Prof. Re., Prof. Eg. und Hr. Boe. haben als Führungskräfte der Hochschule RheinMain billigend in Kauf genommen, dass der akademische Werdegang von Dr. Görres und Dr. Görres selbst schweren Schaden nehmen. Hochgradig eskalierendes und sehr unprofessionell Verhalten von Führungskräfte/Vorgesetzte im Amt eines Präsidenten, Dekans und Justiziars; Mobbing; Machtmissbrauch.
  • Visualisierung Ereigniskette
  • Status: Eingang vom HMWK bestätigt. Fall wird als Konkretisierung der Dienstaufsichtsbeschwerde vom 16.01.2026 mit Aktenzeichen geführt.

Fall 06.1 (Konflikteskalation): Zeugniszusage mit anschließender Zeugnisverweigerung / 2. Verweigerungsgrund

  • pers. Bewertung: Die bewusste Verweigerung der Ausstellung eines Dienstzeugnisses wird durch den zweiten – ebenfalls vorgeschobenen – Ablehnungsgrund bestätigt. Prof. Re. (Präsident), Prof. Eg. (Dekan) und Hr. Boe. (Justiziar) wollten absolut vermeiden, über Dr. Görres eine korrekte positive Leistungsbeurteilung auszustellen. Das Vorgehen dieser Führungskräfte erfolgte geplant und hatte zum Ziel, Dr. Görres in seinen Leistungen nicht (korrekt) bewerten zu wollen. Es ist offensichtlich, dass Prof. Re., Prof. Eg. und Hr. Boe. vorsätzlich agierten und als Führungskräfte der Hochschule RheinMain in Kauf genommen haben, dass der akademische Werdegang von Dr. Görres und Dr. Görres selbst schweren Schaden nehmen. Sie waren durch das Schreiben des RA vom 25.09.2018 darauf hingewiesen worden. Hochgradig eskalierendes und sehr unprofessionell Verhalten von Führungskräfte/Vorgesetzte im Amt eines Präsidenten, Dekans und Justiziars; Mobbing; Machtmissbrauch.
  • Anmerkung: Die spätere Bewertung durch die BFK ist alles andere als “seriös” (siehe Fall 10). All dies zeigt, dass Prof. Re. (Präsident), Prof. Eg. (Dekan) und auch Hr. Boe. (Justiziar) niemals gedachten, eine “seriöse” Bewertung über Dr. Görres auszustellen.
  • Visualisierung Ereigniskette
  • Status: Eingang vom HMWK bestätigt. Fall wird als Konkretisierung der Dienstaufsichtsbeschwerde vom 16.01.2026 mit Aktenzeichen geführt.

Fall 06.2 (Konflikteskalation): widerrechtliche Verweigerung eines qualifizierten Zeugnisses / Ausfertigung eines einfachen Zeugnisses mit 20 Fehlern / Schikanierung / Behinderung im beruflichen Fortkommen  

  • pers. Bewertung: sehr offensichtlich geplantes Vorgehen (evtl. mit bestimmten Absichten im Hinblick auf Entfristung von Dr. Görres); Schikanierung; hochgradig eskalierendes und unprofessionelles Verhalten des Präsidenten; Machtmissbrauch; Mobbing; fachliches, rechtliches und persönliches Fehlverhalten des Präsidenten.
  • Status: Eingang vom HMWK bestätigt. Fall wird als Konkretisierung der Dienstaufsichtsbeschwerde vom 16.01.2026 mit Aktenzeichen geführt.

Fall 07 (Konflikteskalation): zweites Personalgespräch zur Bewährungsfestellung | Verstoß gegen AM 296

  • pers. Bewertung:
  • Status: In Ausarbeitung.

Fall 07.1 (Konflikteskalation): zweites Personalgespräch zur Bewährungsfeststellung mit Belastungseifer geführt 

  • pers. Bewertung:
  • Status: In Ausarbeitung.

Fall 08 (Konflikteskalation): Unterstellung Herausgabe Chat-Nachrichten zu ‘Mathe 1’ erzwungen zu haben 

  • pers. Bewertung:
  • Status: In Ausarbeitung.

Fall 09 (Konflikteskalation): Austausch BFK durch Dekanin und Besetzung mit befangenen Mitgliedern

  • pers. Bewertung:
  • Status: In Ausarbeitung.

Falschaussagen und Fehlverhalten der Bewährungsfeststellungskommission (BFK):

Nach Aussage der Hochschule RheinMain handelt es sich bei dem Verfahren zur Feststellung der Bewährung um ein “wissenschaftsadäquates Verfahren“, bei dem eine Bewährungsfeststellungskommission (BFK) in einem Gutachten eine Empfehlung abgibt, ob die Leistungen des neuberufenen Professors so positiv waren, dass eine Entfristung (→ Lebenszeitverbeamtung) vorgenommen werden kann (Nachweis). Die Aufgabe einer BFK besteht folglich darin, die fachliche Ausgewiesenheit (→ Leistung/Fachkompetenz/Expertise) von neuberufenen Professoren zu beurteilen. Eine BFK ist dafür mit drei erfahrenen Professoren/Wissenschaftlern besetzt, denen die Regeln der wissenschaftlichen Praxis bzw. für Gutachtertätigkeiten bekannt sind. Um den Ansprüchen eines “wissenschaftsadäquaten Verfahrens” und der AM 296 gerecht zu werden, hat jedes Gutachten einer BFK ausschließlich auf belegbaren Fakten zu gründen. Mutmaßungen, Unterstellungen, sachfremde Erwägungen, falsche Tatsachenbehauptungen, Unwahrheiten u. Ä. sind in einem solchen Gutachten nicht tolerierbar.

Nachfolgend wird aufgezeigt, wie die BFK (besetzt mit Prof. Schü., Prof. Ri. und Prof. Fa.) bei der Feststellung der Bewährung von Dr. Görres sehr schwerwiegende Fehler begangen hat und das BFK-Gutachten nicht die Mindestanforderungen eines “wissenschaftsadäquaten Verfahrens” bzw. der AM 296 erfüllt, da es voller Mutmaßungen, Unterstellungen, falscher Tatsachenbehauptungen, Unwahrheiten, Falschaussagen, Widersprüche u. ä. ist. Es wird zudem dargelegt, dass kein Mitglieder des Dekanats des FB AB (besetzt mit Prof. Ro., Prof. Rom. und Prof. Ka.) und auch nicht der Präsident der HS RM (Prof. Re.) diese gravierenden und sehr offensichtlichen Fehler korrigierte. Sie agierten folglich alle zusammen gegen Dr. Görres.

Die Dr. Görres von der BFK und dem Dekanat unterstellten Mängel in Forschung, Selbstverwaltung, Sozialkompetenz u. a. sind widerlegbar und existieren nicht (siehe Erfahrungsbericht und diese Website). Sie wurden von der BFK und dem Dekanat erfunden, um ihn aus dem Fachbereich AB auszuschließen. Folglich wurde bei der Feststellung der Bewährung von Dr. Görres von mind. sieben Professoren der HS RM gezielt bzw. vorsätzlich eine Abwertung der Leistung/Fachkompetenz/Expertise von Dr. Görres vorgenommen. Dies ist nicht nur skandalös, sondern bringt vermutlich den schwerwiegensten Machtmissbrauchs-/Mobbing-/Missmanagement-Fall im deutschen Hochschulwesen hervor, bei dem mehr als sieben Professoren/Beamte ein erhebliches (strafrechtlich relevantes) Fehlverhalten aufweisen.

Fall 10: falsche Datengrundlage der BFK-Gutachten | Selektierung Dokumente | Verfahrensfehler 

  • Von wem: Prof. Schü. (BFK-Vorsitzender)
  • Zu wem: Dr. Görres / Prof. Ri. (BFK-Mitglied) / Prof. Fa. (BFK-Mitglied) / Prof. Ro. (Dekanin) / Prof. Rom. (Studiendekan) / Prof. Ka. (Pro-Dekan)/ Frau Pa. / Prof. Re. (Präsident)
  • Zeitpunkt: Bewährungsfeststellung (Herbst 2019)
  • Belege: Nachweis: BFK-Gutachten (Seite 1); siehe Erfahrungsbericht Kap. 2.6.9.1
  • Anmerkung 2: Es gilt zu beachten, dass diese Kommission die zweite BFK ist. Die erste BFK ging im Oktober 2019 wegen eines Konflikts zwischen Prof. Pl./Prof. Gr. und der Dekanin Prof. Ro. auseinander (nach Dr. Görres vorliegenden Informationen). Darauf setzte die Dekanin Prof. Ro, eine neue BFK mit mindestens zwei gegenüber Dr. Görres befangenen Professoren ein (Prof. Schü. und Prof. Ri.). Prof. Schü. und Prof. Ri. hätte aufgrund ihrer Befangenheit gegenüber Dr. Görres nicht Mitglieder der BFK und Prof. Schü. schon gar nicht der Vorsitzender der BFK sein dürfen. Es ist zudem unklar, wie die Auswahl der studentischen Vertreter erfolgte, die ebenfalls gegen Dr. Görres stimmten, obwohl 164 Studierende in einer Petition sich für den Verbleib von Dr. Görres aussprachen. Es könnte auch bei diesen eine Befangenheit vorgelegen haben (siehe Fall xx).
  • pers. Bewertung: Eklatanter Verstoß gegen wesentliche Regeln zur Erstellung eines Gutachtens in einem “wissenschaftsadäquaten Verfahren” zur Feststellung der Bewährung neuberufener Professoren / der wissenschaftlichen Praxis; schwerwiegendes Fehlverhalten wegen vorsätzlichem Verfälschen von Daten durch Auswählen und Zurückweisung unerwünschter Ergebnisse; Verstoß gegen AM 296/AM485 → Verfahrensfehler (Nachweis; Nachweis; Nachweis); Diskreditierung von Dr. Görres durch Manipulierung der Datengrundlage der BFK und damit Beeinflussung der Meinungsbildung der BFK (Hinweis: Dies kommt bei Prof. Schü. noch häufiger vor); Mobbing; Machtmissbrauch.
  • Status: Eingang vom HMWK noch nicht bestätigt.

Fall 10.01: erhebliche und sehr offensichtliche Falschaussagen BFK | gedeckt von Dekanin/Präsident

  • Aussage: “Seine latente Unzufriedenheit hat ihn wohl bewogen, sich erfolgreich an zwei anderen Hochschulen (Bremen und Karlsruhe) zu bewerben; eine eigene, im Rahmen der vorgelegten Papiere nicht belegte Angabe.”
  • Von wem: Prof. Schü. (BFK-Vorsitzender)
  • Zu wem: Prof. Ri. (BFK-Mitglied) / Prof. Fa. (BFK-Mitglied) / Prof. Ro. (Dekanin) / Prof. Rom. (Studiendekan) / Prof. Ka. (Pro-Dekan)/ Frau Pa. / Prof. Re. (Präsident)
  • Zeitpunkt: Bewährungsfeststellung (Herbst 2019)
  • Belege: Nachweis: BFK-Gutachten (Seite 11)
  • Erläutung: Es handelt sich hierbei um eine Falschaussage in mehrfacher Hinsicht, denn Prof. Schü. (>15 Jahre Tätigkeit als Professor) hätte wissen müssen, dass Berufungsverfahren in der Regel zwölf bis 24 Monate dauern. Aus der Rückrechnung vom Zeitpunkt der Rufmitteilung (Nov. 2017) hätte Prof. Schü. schlussfolgern können, dass die Bewerbungen an den Hochschulen in Karlsruhe und Bremen aus dem Jahr 2016 stammen mussten und damit aus der Zeit vor Beschäftigungsbeginn von Dr. Görres an der Hochschule RheinMain am 01.02.2017. Prof. Schü. ließ zudem unberücksichtigt, dass Dr. Görres erst einen gewissen Zeitraum an der Hochschule RheinMain hätte arbeiten müssen, um eine eventuelle „latente Unzufriedenheit“ an der Hochschule RheinMain zu entwickeln. Die Aussage von Prof. Schü. ist folglich eine bewusste Falschaussage, um Dr. Görres bei der Bewährungsfeststellung schlecht darzustellen und abzuwerten. Eine weitere Falschaussage ist es, dass die Nachweise der Ruferteilungen der Hochschulen Karlsruhe und Bremen nicht vorgelegen hätten, denn Prof. Eg. und Prof. Re. haben das Gegenteil schriftlich bestätigt (Nachweis; Nachweis). Prof. Schü. tätigt damit zwei gravierende Falschaussagen in einem Satz, um Dr. Görres im Zuge der Feststellung der Bewährung zu diskreditieren.
  • Anmerkung: Es ist unerklärlich, dass sich trotz der sehr offensichtlichen Falschaussagen im BFK-Gutachten Prof. Ri. und Prof. Fa. als professorale Mitlieder der BFK-Kommission, Prof. Ro. (Dekanin), Prof. Ka. (Pro-Dekan), Prof. Rom. (Studiendekan) und Prof. Re. (Präsident) dem Urteil der BFK anschlossen und keiner von ihnen diese offensichtlich unwahren Aussagen im Gutachten zur Bewährungsfeststellung korrigierte bzw. stoppte. Als Führungskräfte, Professoren und Beamte an der Hochschule RheinMain waren sie nach internen Regularien dazu angehalten, die Ergebnisse eines Gutachtens zu hinterfragen und auf ihren Wahrheitsgehalt zu prüfen und strikte Ehrlichkeit bei der Beurteilung der Qualifikation einer Person bzw. eines Probezeitbeamten zu wahren. Es nicht zu tun, stellt ein schwerwiegendes Fehlverhaltren dar. Das kollektive Fehlverhalten all dieser Personen/Führungskräfte lässt aus Sicht von Dr. Görres die Vermutung zu, dass diese als Gruppe gezielt und untereinander abgesprochen gegen Dr. Görres agiert haben.
  • pers. Bewertung: gezielte Falschaussage; rufschädigend; diskreditierend; diffamierend; schwerwiegender Verstoß gegen AM 485; Machtmissbrauch; Mobbing; fachliches, rechtliches und persönliches Fehlverhalten aller Personen, die sich dem Gutachten anschlossen.
  • Visualisierung
  • Status: Eingang vom HMWK bestätigt (zuvor ohne Nummerierung als “Fall xx”). Fall wird als Konkretisierung der Dienstaufsichtsbeschwerde vom 16.01.2026 mit Aktenzeichen geführt.

Fall 10.02: Falschaussagen BFK | gezielte Diskreditierung von Dr. Görres | “Spekualtion” im Gutachten 

  • Von wem: Prof. Schü. (BFK-Vorsitzender)
  • Zu wem: Dr. Görres / Prof. Ri. (BFK-Mitglied) / Prof. Fa. (BFK-Mitglied) / Prof. Ro. (Dekanin) / Prof. Rom. (Studiendekan) / Prof. Ka. (Pro-Dekan)/ Frau Pa. / Prof. Re. (Präsident)
  • Zeitpunkt: Bewährungsfeststellung (Herbst 2019)
  • Belege: BFK-Gutachten (Seite 5)
  • Anmerkung 1: Als BFK-Vorsitzender hat Prof. Schü. bei der Abfassung des BFK-Gutachtens nachlässig und ohne ausreichende Sorgfalt gearbeitet und die Protokollerwiderung von Dr. Görres vom 18.01.2018 unberücksichtigt gelassen. In dieser Erwiderung geht Dr. Görres auf das Thema “Türschild” ein und stellt seine Sichtweise zum Türschild dar (Nachweis). Die Erwiderung sagt alles aus und widerlegt die Aussagen von Prof. Schü. Diesen Aspekt im BFK-Gutachten aufzuführen, zeigt, dass es hier um eine Abwertung und nicht um eine objektive Bewertung von Dr. Görres ging.
  • Anmerkung 2: Prof. Schü. hat im Verfahren zur Feststellung der Bewährung eine (unerlaubte) Datenselektion vorgenommen (→ schwerwiegendes Fehlverhalten nach AM 485/818; Nachweis) und die Protokoll-Erwiderung von Dr. Görres nicht berücksichtigt, obwohl er über deren Existenz informiert war (Nachweis). Die BFK hat damit auf einer unvollständigen Datenlage den Entschluss zur Entlassung von Dr. Görres getroffen. Es handelt sich bei der obigen Aussage um eine gezielte Diskreditierung. Dr. Görres wird zudem durch Prof. Schü. diskriminiert, denn das tatsächlich unpassende Türschild des am Personalgespräch teilnehmenden Studiengangleiters (M) wurde nicht kritisiert und als fachbereichskonform akzeptiert. Des Weiteren wurde nicht kritisiert, dass sehr viele Professoren im Fachbereich ihren Studierenden gar keine festen Sprechstundenzeiten anbieten (siehe Fall 02.1). Prof. Schü. weist ebenfalls nur Sprechzeiten nach Vereinbarung aus (Nachweis: Screenshot vom 01.06.2026), was weniger als “dezidierte” und verlässliche Sprechstundenzeiten darstellt.
  • Anmerkung 4: Prof. Schü. bestätigt, dass er seit dem ersten Personalgespräch zur Feststellung der Bewährung am 16.01.2018 mit Dr. Görres im Konflikt stand bzw. ein Zerwürfnis bestand. Er bestätigt damit auch, dass er gegenüber Dr. Görres voreingenommen bzw. befangen gewesen ist und nicht Vorsitzender der zweiten BFK hätte sein dürfen. Nach AM 485/818 musste er das Amt, das ihm die Dekanin nach Auflösung der ersten BFK anvertraute, ablehnen.
  • Status: Eingang vom HMWK bestätigt. Fall wird als Konkretisierung der Dienstaufsichtsbeschwerde vom 16.01.2026 mit Aktenzeichen geführt.

Fall 10.03: Falschaussagen BFK | unzutreffende Zuschreibung  Drittaussage | verfälschende Wiedergabe

  • Von wem: Prof. Schü. (BFK-Vorsitzender)
  • Zu wem: Dr. Görres / Prof. Ri. (BFK-Mitglied) / Prof. Fa. (BFK-Mitglied) / Prof. Ro. (Dekanin) / Prof. Rom. (Studiendekan) / Prof. Ka. (Pro-Dekan)/ Frau Pa. / Prof. Re. (Präsident)
  • Zeitpunkt: Bewährungsfeststellung (Herbst 2019)
  • Belege: Nachweis: BFK-Gutachten (Seite 6, vorletzter Absatz); siehe Erfahrungsbericht Kap. 2.6.3, Kap. 2.6.4 und Kap. 2.6.6
  • pers. Bewertung: Unzutreffende Zuschreibung; verfälschende Wiedergabe; Falschaussage; diskreditierend; diffamierend; schwerer Verstoß gegen AM 296, AM 485/818; unprofessionell und unkollegial; → Ob strafrechtlich relevantes Fehlverhalten von Prof. Schü. und all jenen Professoren vorliegt, die sich dem BFK-Gutachten angeschlossen habe, ist zu prüfen.
  • Status: Eingang vom HMWK bestätigt. Fall wird als Konkretisierung der Dienstaufsichtsbeschwerde vom 16.01.2026 mit Aktenzeichen geführt.

Fall 10.04: Falschaussagen BFK (Fortsetzung von Fall 02.4)

  • Aussage: „Der von Prof. Dr.-Ing. … Görres erklärte Rücktritt [Anm.: aus der QSL-Kommission] führte in der Folge zu ersten Missverständnissen und Irritationen mit dem Dekanat.
  • Von wem: Prof. Schü. (BFK-Vorsitzender)
  • Zu wem: Dr. Görres / Prof. Ri. (BFK-Mitglied) / Prof. Fa. (BFK-Mitglied) / Prof. Ro. (Dekanin) / Prof. Rom. (Studiendekan) / Prof. Ka. (Pro-Dekan) / Frau Pa. (Gleichstellungsbeauftragte) / Prof. Re. (Präsident)
  • Zeitpunkt: Bewährungsfeststellung (Herbst 2019)
  • Belege: BFK-Gutachten (Seite 2)
  • Erläuterung: Dr. Görres liegen keine Hinweise vor, dass es nach seinem Rücktritt aus dem QSL-Ausschuss am 21.12.2017 zu Missverständnissen oder Irritationen mit dem Dekanat gekommen ist. Zwischen dem Austritt am 21.12.2017 und dem Personalgespräch am 16.01.2018 gab es zu dem Sachverhalt keine Kommunikation (weder mündlich noch schriftlich). Auch im Personalgespräch am 16.01.2018 wurde dies von Prof. Eg. nicht angesprochen. In der Gesprächsdokumentation (siehe Erfahrungsbericht Abb. 60) wurde lediglich festgehalten, dass Dr. Görres von März bis Dezember 2017 Mitglied des QSL-Ausschusses war und danach wurde der Austritt nicht mehr erwähnt. Die Behauptung von angeblichen Missverständnissen oder Irritationen wurde erstmals ohne Beleg durch die BFK-Kommission (Prof. Schü.) im Herbst 2019 geäußert und beruht aus Sicht von Dr. Görres nicht auf nachvollziehbaren Tatsachen. Prof. Schü. sollte in einem Gutachten eines “wissenschaftsadäquaten Verfahren” zur Bewährungsfeststellung Tatsachen benennen und auch nachweisen, statt unbelegte, diskreditierende Aussagen zu treffen. Ein Wechsel der Aufgaben in der Selbstverwaltung ist zudem durchaus üblich (siehe Fall 04.1, Anmerkung 2): Prof. Eg. hat als Dekan am 08.05.2018 ohne jede Rücksprache Dr. Görres neue Aufgabe in der Selbstverwaltung zugewiesen (Nachweis), was weder zu Missverständnissen noch Irritationen geführt hat. Dr. Görres ist letztendlich auch nur dem Rat von Prof. Pl. gefolgt, der im Dez. 2017 ca. 18 Dienstjahre an der HS RM aufwies und damit als Hochschul-erfahren angesehen werden darf (Nachweis). Prof. Pl. hätte in dieser Angelegenheit bestimmt nicht zu etwas geraten, was Missverständnisse und Irritationen im Dekanat auslöst. Die Aussage von Prof. Schü. dient vielmehr dazu, Dr. Görres gezielt zu diskreditieren und einen Konflikt darzustellen, der keiner gewesen ist.
  • persönliche Bewertung: unbelegte Behauptung; subjektives Werturteil; unwahre Aussage mit diskreditierendem Charakter; Aussage erfüllt die nicht Anforderungen an ein Gutachten eines „wissenschaftsadäquaten Verfahrens“ zur Feststellung der Bewährung; Verstoß gegen AM 296, AM 485; Mobbing und Machtmissbrauch aller Beteiligter, die sich dem Gutachten anschlossen und dies schriftlich bestätigt haben.
  • Status: Eingang vom HMWK noch nicht bestätigt.

Fall 10.05: verfälschende, abwertende Aussage BFK | schwerwiegendes Fehlverhalten BFK/ Dekanin/ Präsident

  • Aussage: „Die Ergebnisse der Evaluationen seiner Lehrveranstaltungen zeigen eine gute bis sehr gute Bewertung durch die Studierenden mit besser werdenden Evaluationsergebnissen im Laufe der Probezeit. Die Qualität der Lehre und sein Engagement ist auf Basis der vorgelegten Evaluationsergebnisse als sehr positiv hervorzuheben. Dies wird durch zahlreiche Kommentare der Studenten im Rahmen der Evaluationen untermauert. Inwiefern beim Selbstbericht eine zielgerichtete Selektion der Kommentare aus den Evaluationen vorgenommen wurde, kann aufgrund der nicht gegebenen Einsicht in die Evaluationen nicht ausgesagt werden. Festzuhalten bleibt jedoch, dass es – wie wahrscheinlich immer – auch völlig andere Aussagen von Studierenden gibt. So gibt es in der Studierendenbefragung (BSL) aus dem SoSe 2019 Aussagen wie: „Dozenten, wie Prof. Görres legen ein unerhörtes Verhalten an den Tag.‘
  • Von wem: Prof. Schü. (BFK-Vorsitzender)
  • Zu wem: Dr. Görres / Prof. Ri. (BFK-Mitglied) / Prof. Fa. (BFK-Mitglied) / Prof. Ro. (Dekanin) / Prof. Rom. (Studiendekan) / Prof. Ka. (Pro-Dekan) / Frau Pa. (Gleichstellungsbeauftragte) / Prof. Re. (Präsident)
  • Zeitpunkt: Bewährungsfeststellung (Herbst 2019)
  • Belege: BFK-Gutachten (Seite 7)
  • Erläuterung:
  • Anmerkung 1:
  • Anmerkung 2:
  • persönliche Bewertung:
  • Status: Eingang vom HMWK noch nicht bestätigt.

Fall 10.06: verfälschende, abwertende und diskrimierende Aussage | Falschaussage BFK 

  • Aussage: “Wie bei allen Neuberufenen war Hr. Görres in den ersten Semestern damit beschäftigt, seine Vorlesungen zu erarbeiten, diese didaktisch sinnvoll vorzubereiten und sich im Fachbereich zurecht zu finden. Von daher kann es nicht verwundern und trifft vermutlich auf die Mehrzahl des Kollegiums am Fachbereich und deren erste Semester zu, dass in diesem Zeitraum wenig bis keine Forschungsaktivitäten erfolgten. …  seine Ausführungen im Selbstbericht auf Seite 23 lassen nicht erkennen, dass Hr. Görres beabsichtigt oder sich zukünftig in der Lage sehen wird, Forschung zu betreiben. … Hier zeigt sich, dass er nicht imstande ist, seine Arbeit entsprechend seiner Zielsetzung und seinen Lebensvorstellungen umfassend zu gestalten, zu priorisieren und dafür Kompromisse zwischen Lehre und Forschung einzugehen.”
  • Von wem: Prof. Schü. (BFK-Vorsitzender)
  • Zu wem: Dr. Görres / Prof. Ri. (BFK-Mitglied) / Prof. Fa. (BFK-Mitglied) / Prof. Ro. (Dekanin) / Prof. Rom. (Studiendekan) / Prof. Ka. (Pro-Dekan) / Frau Pa. (Gleichstellungsbeauftragte) / Prof. Re. (Präsident)
  • Zeitpunkt: Bewährungsfeststellung (Herbst 2019)
  • Belege: BFK-Gutachten (Seite 4); siehe Erfahrungsbericht Kap. 2.6.9.2
  • Erläuterung: Es trifft zu, dass die Anfangsphase primär der Entwicklung und Ausgestaltung der Lehre diente, was bei Neuberufenen allgemein üblich ist, wobei es sich bei „Neuberufenen“ um Professoren in ihren ersten drei Lehrjahren handelt (siehe AM 296). Prof. Schü. bestätigt mit seiner Aussage, dass von neuberufenen Professoren keine bzw. kaum Forschung in den ersten drei Jahren erwartet werden kann, hält Dr. Görres als neuberufenem Professor aber vor, nicht zu forschen bzw. nicht forschen zu wollen. Die BFK widerspricht sich nicht nur selbst, sondern begründete die angeblich mangelhaften Forschungsaktivitäten mit vielen Mutmaßungen und wertet die Leistungen von Dr. Görres dadurch gezielt und auf unzulässige Weise ab. Diese Aussage der BFK gründet auf dem Protokoll vom 10.07.2019 des zweiten Personalgespräches am 17.06.2019, in dem Prof. Ro. (Dekanin) Dr. Görres den Vorwurf gemacht hat, „Aufgaben in der Forschung und Entwicklung … nicht ausreichend“ (gleichbedeutend mit „mangelhaft“) nachzukommen. Dr. Görres hat dieser Aussage widersprochen. Des Weiteren stützt sich die BFK auf Aussagen im Selbstbericht von Dr. Görres, in dem dieser rückblickend auf den Zeitraum Februar 2017 und Juli 2019 als neuberufener Professor resümiert hat, dass ohne Deputatserlass tiefergehende Forschung kaum umsetzbar ist. Zu den Dienstaufgaben eines HAW-Professors gehört es zu forschen. Die Hochschule muss dafür Forschungsbedingungen schaffen, indem sie einem Professor Zeit und Mittel zum Forschen zur Verfügung stellt. Das Deputat eines HAW-Professors sieht für Lehre 18 SWS und für Forschung 0 SWS pro Semester vor. Der Tätigkeitsschwerpunkt eines HAW-Professors liegt deshalb offensichtlich in der Lehre und nicht in der Forschung, weshalb er die Lehre zu priorisieren hat (vor allem als Neuberufener). Die fehlende Forschungszeit lag nicht an mangelndem Interesse oder Engagement, sondern an den besonders zeitintensiven Aufgaben von Dr. Görres – insbesondere, weil er zusätzlich zur eigenen Lehrentwicklung vertretungsweise umfangreiche Lehrverpflichtungen seiner Kollegen (Prof. Gr./Prof. Pl.) übernehmen musste. Die Kommissionsaussage bzw. Prof. Schü. stellt diesen Kontext nicht oder nur unvollständig dar. Die Planung und das Interesse an Forschungsaktivitäten durch Dr. Görres bestanden fortlaufend und sind dokumentiert, wurden aber durch Ressourcenknappheit (das im FB AB bewilligte Forschungsbudget betrug aufgrund von Mittelverschwendung je Professor lediglich 500,- Euro/Jahr) sowie die besondere Belastungssituation von Dr. Görres (Kursaufbau, Vertretungskurse, übervolle Kurse, niedriger Bildungsstand mit hohem Lehraufwand, Mobbing durch Vorgesetzte) erheblich erschwert oder gar unmöglich gemacht.
  • Anmerkung 1: Da es keinen „konkreten Anforderungskatalog“ zur Professur von Dr. Görres gab, der ein Forschungsziel bestimmte (z. B. konkretes Forschungsthema oder konkrete Drittmittelforschung), war ohne eine Zielvorgabe eine objektive Bewertung der Forschungsleistung von Dr. Görres gar nicht möglich. Die Aussagen der Kommission sind deswegen irrelevant.
  • Anmerkung 2: Es ist darauf hinzuweisen, dass die BFK mit ihrer Aussage Dr. Görres gezielt diskriminiert, denn sie kritisiert die mangelnden Forschungsaktivitäten von ihm, aber weder von Prof. Schü. (~15 HS RM-Dienstjahre) noch Prof. Pl. (~18 HS RM-Dienstjahre / Kollege Baubetrieb) und Prof. Gr. (~9 HS RM-Dienstjahre / Kollege Baubetrieb) weisen öffentlich recherchierbare Forschungsaktivitäten auf. Wenn die Kollegen in ihrer langjährigen Dienstzeit tiefergehende Forschung betrieben hätten, wäre dies recherchierbar. Sie liegt aber nicht vor. Wie Prof. Schü. zudem weiter äußert, forschen viele Kollegen im Fachbereich nicht. Die BFK misst mit zweierlei Maß und setzt bei Dr. Görres als Neuberufenem einen besonders strengen Maßstab an, um Dr. Görres in seinen Leistungen gezielt abzuwerten bzw. zu diskreditieren, um eine Kündigung zu begründen. Das ist Diskriminierung.
  • Anmerkung 3: Prof. Schü. wertete zudem die Arbeitskreistätigkeit von Dr. Görres in der DGA-Bau ab, indem er feststellt, dass weder er noch Prof. Pl. oder Prof. Gr. der „Verein DGA-Bau“ bekannt sei (Nachweis). Dies ist eine Abwertung der DGA-Bau und eine subtile Infragestellung der Forschungstätigkeiten von Dr. Görres. Es ist von Prof. Schü., Prof. Pl. und Prof. Gr. völlig unzulänglich, in einem “wissenschaftsadäquaten Verfahren” zur Feststellung der Bewährung auf Basis ihres eigenen Unwissens über die DGA-Bau eine Aussage über deren Forschungstätigkeiten und der von Dr. Görres zu treffen. Die DGA-Bau ist eine anerkannte Forschungsgesellschaft mit Kooperationspartner wie die TU Berlin, das KIT, dem DVP und der AHO. Ihr Gründer und Vorsitzender ist Univ.-Prof. Dr.-Ing. Diederichs.
  • persönliche Bewertung: Teilweise zutreffende Tatsache mit verfälschender bzw. pauschalisierender Darstellung; teilweise auch widersprüchliche Aussage mit gezielt diskreditierendem Charakter; teilweise auch Falschaussagen; Mutmaßungen und Spekulationen; gezielte Diskriminierung; Aussage erfüllt die nicht Anforderungen an ein Gutachten eines „wissenschaftsadäquaten Verfahrens“ zur Feststellung der Bewährung; schwerwiegender Verstoß gegen AM 296, AM 485; Mobbing und Machtmissbrauch; Prof. Schü. argumentiert mit hohem Belastungseifer und zeigt damit, dass er als BFK-Vorsitzender nicht nur befangen sondern auch ungeeignet war. Bemerkenswert ist, dass Prof. Schü. von keiner anderen Führungskräft/keinem anderen Vorgesetzten (Prof. Ro., Prof. Re., Prof. Ri. u. a.) gestoppt wird. Dies zeigt, dass diese Gruppe gemeinschaftlich gegen Dr. Görres agiert hat.
  • Status: Eingang vom HMWK noch nicht bestätigt.

Fall 10.07

  • Aussage:
  • Von wem: Prof. Schü. (BFK-Vorsitzender)
    Zu wem: Dr. Görres / Prof. Ri. (BFK-Mitglied) / Prof. Fa. (BFK-Mitglied) / Prof. Ro. (Dekanin) / Prof. Rom. (Studiendekan) / Prof. Ka. (Pro-Dekan) / Frau Pa. (Gleichstellungsbeauftragte) / Prof. Re. (Präsident)
  • pers. Bewertung:
  • Status: In Ausarbeitung.

Fall 10.08

  • Aussage:
  • Von wem: Prof. Schü. (BFK-Vorsitzender)
    Zu wem: Dr. Görres / Prof. Ri. (BFK-Mitglied) / Prof. Fa. (BFK-Mitglied) / Prof. Ro. (Dekanin) / Prof. Rom. (Studiendekan) / Prof. Ka. (Pro-Dekan) / Frau Pa. (Gleichstellungsbeauftragte) / Prof. Re. (Präsident)
  • pers. Bewertung:
  • Status: In Ausarbeitung.

Fall 10.09

  • Aussage:
  • Von wem: Prof. Schü. (BFK-Vorsitzender)
    Zu wem: Dr. Görres / Prof. Ri. (BFK-Mitglied) / Prof. Fa. (BFK-Mitglied) / Prof. Ro. (Dekanin) / Prof. Rom. (Studiendekan) / Prof. Ka. (Pro-Dekan) / Frau Pa. (Gleichstellungsbeauftragte) / Prof. Re. (Präsident)
  • pers. Bewertung:
  • Status: In Ausarbeitung.

Fall 10.10

  • Aussage:
  • Von wem: Prof. Schü. (BFK-Vorsitzender)
    Zu wem: Dr. Görres / Prof. Ri. (BFK-Mitglied) / Prof. Fa. (BFK-Mitglied) / Prof. Ro. (Dekanin) / Prof. Rom. (Studiendekan) / Prof. Ka. (Pro-Dekan) / Frau Pa. (Gleichstellungsbeauftragte) / Prof. Re. (Präsident)
  • pers. Bewertung:
  • Status: In Ausarbeitung.

Hinweis:

Ich werde, wie das HMWK dies gewünscht hat, jede Unwahrheit weiter auf diese Weise auf dieser Website aufarbeiten, so dass verantwortliche Personen und Juristen bewerten können, was im Fachbereich Architektur und Bauingenieurwesen und an der Hochschule RheinMain an Machtmissbrauch, Mobbing und Missmanagment existiert und durch das Präsidium geduldet wird. Ich halte dies für dringend gebotene Aufklärungsarbeit.

Ich bestehe auf vollständige Rehabilitierung meiner Person und Rücknahme aller gegen mich erhobenen Unterstellungen und Unwahrheiten sowie auf disziplinarrechtliche Maßnahmen gegen alle daran beteiligten Mobber (Professoren; Beamte; Führungskräfte). 

Jede Rückzahlungsforderung der Hochschule RheinMain für von mir geleistete Arbeit als Lehrkraft lehne ich ab. Ich lehne es ab, für Entwicklungen verantwortlich gemacht zu werden, für die ich – wie ausführlich dargestellt – nicht verantwortlich bin, und spreche mich gegen eine weitere Schädigung meines akademischen Rufs und meiner beruflichen Reputation durch Dritte aus.

Ich bin in diesem Konflikt nicht der Täter, sondern das (vielfache) Opfer meiner Vorgesetzten an der Hochschule RheinMain.